Sehr geehrte Mitstreiter/-innen,
ich habe im Rahmen des Vorschlagsverfahrens für 2009 und erneut für 2010 genau diesen Vorschlag an das InEK gestellt, nämlich unabhängig von der Hauptdiagnose DFS bzw. pAVK die identische DRG anzusteuern, wobei das Schweregrad-Splitting auf Basis der durchgeführten Maßnahmen (konservative (Wund-)Behandlung, Prostavasingabe, kleines Wunddebridement, Angioplastie, Stenting, Bypass, Amputation) erfolgen sollte, d.h. je nach kalkulierten \"homogenen Kostengruppen\" 3, 5 oder gar 7 Schweregrade resultieren könnten.
Auch die \"eskalierende\" Kombinationstherapie sollte in dieser Abstufung Berücksichtigung finden können.
Es existieren schließlich bereits andere DRGs mit Schweregrad H oder I.
Eine Kalkulation sollte zumindest für die großen Gruppen (konservativ, interventionell, Bypass, Amputation) möglich sein, da hier auch bei den Kalkulationshäusern eine relevante Fallzahl zusammenkommen müßte.
Dann wäre ganz schnell Schluß mit den Anfragen der Kostenträger, da es schließlich uninteressant ist, ob DFS oder pAVK als HD vorliegt. Dies interessierte vor Einführung der DRGs bzw. der unterschiedlichen DRG-FPs schließlich auch niemanden.
Dann gilt wie früher: in der Inneren: DFS - in der Chirurgie: pAVK :lach:
MfG
Dr. Jürgen Linz