Dauerbrenner Diabetischer Fuß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Reinhard,

    wie schon gesagt, ist dass die medizinische Diskussion.

    Die Begründung in dem Rechtsstreit zur Kodierung aber auf Grundlage eines (vermeintlichen) Formfehlers der DKR festzumachen und nicht anhand der medizinischen Sachlage, ist in meinen Augen aber nicht durchsetzbar.

  • Hallo zusammen,

    ich möchte diesen Dauerbrenner noch mal als Aufhänger für eine Fallbesprechung verwenden:
    86j. Pat. mit kaltem lividem Fuß mit Gangrän der Zehen 1-3. In der DSA beschriebene Makroangiopathie mit langstreckiger, irreparabler Stenose der A. fem. superf. und poplitea. Der Pat. hat Ruheschmerzen und lässt den Fuß immer heraushängen. Bekannter tab.-pflichtiger DM.
    Es erfolgt die Grenzzonenamputation. Als HD wählen wir die E11.50+ I79.2, I70.24.
    Der MDK möchte natürlich als HD das diab. Fußsyndrom mit E11.70 + .... haben.
    Obwohl kein spezifischer Gefäßeingriff mehr möglich war, sondern nur noch die Amputation, halten wir die E11.50 als HD für sachgerecht.
    Was m. E. auch gegen ein diab. Fußsyndrom spricht, ist der für pAVK typische livide Fuß mit Ruheschmerzen. Unabhängig von zeitweiligen burning-feet ist das diab. Fußsyndrom oft gekennzeichnet durch Gefühl-/Schmerzlosigkeit und \"rosige\" Haut, oder?!

    Kommentare erbeten :)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    sie schreiben es ja selbst: \"Obwohl kein spezifischer Gefäßeingriff mehr möglich war, sondern nur noch die Amputation.......\" also: wenn Sie eben nicht die Gefäße speziell behandeln, sondern nur noch den diabetischen Fuß teilamputieren, dann müssen Sie halt auch den diabetischen Fuß kodieren. Ich glaube mit E11.50 als HD werden Sie in diesem Fall nicht durchkommen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Stefan Stern

  • Hallo riol,

    bei Ihrer Schilderung (Ruheschmerzen, Makroangiopathie...) würde ich die AVK (I70.24) als HD wählen, Diabetes als ND.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Schönen guten Tag,

    meine Meinung dazu ist ja weiter oben bereits beschrieben, leider konnte ich mich jedoch nicht durchsetzen. Bei meinem drei Jahre alten Fall hat mir das Gericht durch eine Aufforderung zur Stellungnahme signalisiert, dass es die Verschlüsselung des diabetischen Fußes vorzuziehen gedenkt. Daraufhin habe ich mich mit der KK außergerichtlich geeinigt, um nicht noch ein negeatives Urteil und die Prozesskosten am Hals zu haben.

    Ich bin dennoch der Meinung, dass

    1.
    bei vorliegen einer Makroangiopathie und ausschließlicher Behandlung der Folgen der Gefäßerkrankung (und dazu zähle ich auch die Ulcera, Nekrosen usw.) durchaus die AVK (ob direkt oder als diabetische AVK bleibt sich gleich und ist ggf. entsprechend der Ätiologie vorzunehmen) als Hauptdiagnose verschlüsselt werden kann

    und 2.
    es sich beim diabtischen Fuß um ein Syndrom handelt, d. h. mehrere Komponenten (mindestens langjähriger Diabetes, Mikroangiopathie und Neuropathie) vorliegen. Dementsprechend müssten zur Verschlüsselung des diabetischen Fußes auch alle diese Komponenten behandelt werden!

    Das eigentlich unbefriedigende ist jedoch nicht die unklarheit der Verschlüsselung, sondern die unterschiedliche Vergütung bei ähnlichem Behandlungsaufwand (die je nach Konstellation nicht immer zu Gunsten der AVK ausfällt). Es ist auch nicht nahzuvollziehen, warum beim diabitischen Fuß die .7 im Bereich der Hauptdiagnose zugelassen ist, während ansonsten vorher darauf verwiesen wird, dass bei Behandlung der Komplikation die spezifische Komplikation - bei mehreren Komplikationen die Ressourcenaufwändigste - als HD zu wählen ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    herzlichen Dank für die Stellungnahmen.
    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass nicht jeder Pat., der DM hat und ein Gangrän am Fuß, automatisch ein diab. Fußsyndrom hat! :d_neinnein:

    Und ich glaube sogar, dass hier die entsprechende DKR 0401d Beispiel 5 relativ eindeutig ist! Wenn eine Makroangiopathie im Vordergrund steht, dann ist mit oder ohne Gefäßop oder Dilatation irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht, sodass eben eine Grenzzonenamputation erforderlich wird. Aber dadurch wird nicht automatisch ein diabetisches Fußsyndrom draus.
    Die E11.50 zusammen mit I70.24 führt dann im Rahmen einer Amputation in die sachgerechte DRG F28B/C. Dahin kommt man auch, wenn der Diabetes gar nicht erwähnt wird, sondern nur die I70.24 als HD gewählt werden würde (Herr Balling).

    Ich habe in der Akte übrigens gefunden, dass der Pat. einen langjährigen Nikotinabusus gepflegt hat.
    Zunächst mal lehne ich das DFS ab.

    Mit Dank :i_respekt:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Zitat


    Original von riol:

    Ich habe in der Akte übrigens gefunden, dass der Pat. einen langjährigen Nikotinabusus gepflegt hat.

    Kurze Nachfrage dazu? Wie kodieren Sie den?
    F17.1 oder F17.2?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndrasch,

    tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte: Erst Osterurlaub und dann alles wieder nacharbeiten ...... ;)
    Also ehrlich gesagt: Ich weiß es auch nicht!! Unter Berücksichtigung der 0501e vermutlich F17.1, aber ist das von Bedeutung bei fehlender CCL-Relevanz?

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hall riol,
    Sie kodieren doch nicht etwa nach CC-Relevanz, sondern nach Kodierregeln - Oder ;)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo liebes Forum!

    Ich habe zu diesem Thema auch eine Frage bzw. ein Beispiel. Es wurde hier ja auch ausführlich disskutiert aber ich bin mir immer noch nicht sicher:

    Ein 64-jähriger Mann wird wegen zunehmender Nekrose der Großzehe bis einschl. des Großzehenballens bei bekannter pAVK und diabetischer Angiopathie stationär aufgenommen. Es wurde eine Amputation des Vorfußes durchgeführt.

    Welche HD ist nun richtig:
    E11.50 + I79.2*
    oder
    E11.70 + I19.2*

    Ich finde nicht das es sich um einen diabetischen Fuss handelt. Aber vielleicht sehe ich das ja auch falsch?!?
    Was ist Eure Meinung.
    Viele Grüße
    K. Weihs