Intensivmedizinische Komplexbehandlung / Saps und Tiss...

  • Hallo Forum, :sterne:

    könnte mich mal bitte jemand über die grundsätzlichen Zusammenhänge im Bezug auf die intensivmedizinische Komplexbehandlung (Saps und Tiss) aufklären....

    Mich würde insbesodnere itneressieren, bei welchen Patienten diese Punkte erfasst (und codiert) werden müssen. Also ob alle Patienten die einen Aufenthalt auf der intensivstation hatten, codiert werden müssen, oder z.B. nur die beatmeten Patienten.

    Deswetieren wäre die frage zu klären, ob die codes 8.980... immer codiert werden dürfen, oder nur dann, wenn die Itnensivstation eine eigene, bettenführende Abteilung im Haus darstellt. Wobei das nach meiner Meinung im dRG Zeitalter ja eigentlich egal sein sollte, oder???

    Ich bedanke mcih für jede Information

    Grüsse aus Bad Wildungen

  • Lieber Raddatz,

    die Bedingungen zur Dokumentation der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung stehen im OPS-Katalog als Hinweis zum OPS-Code.
    Weitere Infos von der DIVI-Webseite:
    OPS-Code 8-980 „Intensivmedizinische Komplexbehandlung
    Stellungnahme, Inhalte und Kodiervorschriften

    Präambel + Voraussetzungen für eine Zusatzvergütung intensivmedizinischer Komplexbehandlungen

    Zu Ihren Konkreten Fragen: der Patient muss nicht beatmet sein, muss aber mehr als 24h auf der Intensiv liegen. Und selbstverständlich muss es keine \"Abteilung für Intensivmedizin\" am Haus geben. Die Betten müssen aber als Intensivbetten vorhanden sein. Einen Monitor auf die Normalststion zu stellen, reicht sicher nicht aus.

    Beste Grüße

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Schönen guten Tag Herr Raddaz,

    wesentliches KO-Kriterium dürfte die 24h Verfügbarkeit des Arztes sein. Dies bedeutet zwar nicht 100%ige Anwesenheit, aber der Arzt darf nicht gleichzeitig andere Aufgaben haben (Notaufnahme, Versorgung anderer Stationen).

    Wenn Ihre Intensivstation (nicht unbedingt -Abteilung) die geforderten Kriterien erfüllt, dann ist jeder Patient zu kodieren, der älter als 14 Jahre, länger als 24h und nicht lediglich zur Überwachung auf der Intensivstation ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Tag raddatz,

    Zitat


    Original von raddatz:
    Mich würde insbesodnere itneressieren, bei welchen Patienten diese Punkte erfasst (und codiert) werden müssen. Also ob alle Patienten die einen Aufenthalt auf der intensivstation hatten, codiert werden müssen, oder z.B. nur die beatmeten Patienten.

    In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, daß
    1. Eine Reihe von beatmeten Patienten durch die Punktzahl der IT-Komplexbeh. aufgewertet, bzw. bei Fehlen der Aufwandspunktzahl abgewertet werden
    A06A
    A06B
    A06C
    A07A
    A07C
    A07D
    A09E
    A09F
    A11A
    A11C
    A11D
    A11E
    A11F
    A13A
    A13B
    A13C
    A13D
    A13E

    und
    2. Eine Reihe von DRG überhaupt nicht mehr durch die Betmung, sondern nur noch durch die Komplexbehandlung gebildet wird:
    B36A
    B36B
    E36A
    E36B
    F36A
    F36B
    G36Z
    H36Z
    L36Z
    W36Z

    :sterne:

    gruß aus Essen

    merguet

  • Liebes Forum,
    Bei der Beschreibung der OPS 8-980 beim Dimdi steht, dass die ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gewährleistet sein muss, was für kleinere Häuser ein Problem darstellt.
    Bei Schulungen vom BKG ist dies etwas abgewandelt: Ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gewährleistet entweder ein Schichtdienst oder ein nur für die Intensivstation zuständiger Bereitschaftsdienst, der jeweils Erfahrung in der Intensivmedizin hat und jeweils durch die Übergabe über aktuelle Probleme der Patienten informiert ist.
    Bei dieser Variante ist die ärztliche Abdeckung einfacher zu organisieren. Meine Frage: Ist dies auch wirklich so umsetzbar, oder wird der MDK auf die 24 Stunden ärztliche Anwesenheit bestehen.
    Vielen Dank

  • Hallo Forum,
    wie ist die folgende DRG-Zuordnung zu verstehen:
    (ohne Abb. der Intensivm. in den eigenen Organ-MDC...)

    AP 553-1104
    mit
    Beatmung 250-499
    DRG A11F (7,757)


    AP 553-1104
    ohne
    Beatmung
    DRG A36Z ( 11,384)

    Es ist also wirklich so, dass ich mehr Ressourcenverbrauch (zusätzliche Beatmung) habe bei erheblicher Mindervergütung? :c_ueberleg:
    Wo liegt mein Denkfehler?

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Gomer,
    kein Denkfehler. Logikfehler in der Grouperabfrage. Ist für 2009 laut INEK geändert (Ein Quantum Trost).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    .Logikfehler in der Grouperabfrage. Ist für 2009 laut INEK geändert (Ein Quantum Trost).

    Hallo Herr Horndasch,
    recht herzlichen Dank

    Gruß
    B. Schrader