Überschreitung OGVD gesunde Säuglinge

  • Hallo Forum,

    habe hier schon viel zu diesem Thema gelesen.
    Nun ein paar aktuelle News - das SG Aachen hat der großen grünen Kasse am 05.02.2007 recht gegeben, diese braucht die Zuschläge nicht bezahlen. Jedoch hat das SG Hamburg dagegen entschieden. Nun kommt die Neuregelung ab 01.04.2007 hinzu - die 6 Tage Regelung fällt.

    Aktuell liegt uns auch das Angebot der genannten Kasse vor, Fälle dieser Art als BP abzurechnen.

    Unser FAZIT - Wir werden die Zuschläge vor Gericht einklagen.
    Es geht nicht um die Summen, die sind eigentlich nicht der Rede Wert - jetzt geht es wirklich ums Prinzip. Wir können uns nicht alles gefallen lassen.

    Nette Grüße aus NRW

  • Hallo Anton,

    ich frage Sie jetzt mal, warum die Kasse für einen gesunden Neugeborenen, der wohlgemerkt \"gesund\" ist, die Zuschläge OGVD bezahlen soll?

    Wenn man mal ehrlich ist, wird diese Konstellation ja wohl nur vorkommen, wenn bei der Mutter irgendwelche Komplikationen aufgetreten sind oder die junge Mutter ggf. eine Sectio über sich ergehen lassen musste, die einen längeren Aufenthalt nach sich zieht.

    Eine stat. Überwachungspflicht für das Neugeborene liegt in derartigen Fällen doch wohl eher nicht mehr vor, oder? Von der rein menschlichen Seite gebe ich Ihnen ja recht, das Baby braucht seine Mutter, aber ich kann hier die Auffassung, dass das Kind ja nur noch im Krankenhaus ist, weil die Mama auch noch da ist, schon teilen.

    Ich bin selbst dreifacher Vater und meine Frau ist Krankenschwester. Somit wird diese, für mich völlig nachvollziehbare Handlungsweise der Kasse, auch nachvollziehbar.

    Ob man da als Kasse allerdings sozialgerichtlich mit gewinnen würde, kann ich nicht beurteilen. Bei einem derart niedrigen Streitwert sollte doch die Kommunikation mit der entsprechenden Kasse gesucht werden.

    :biggrin:
    Der Lurch

    Es grüßt Der Lurch aus NRW

  • In unseren Fällen geht es um junge Mütter nach Sectio. Hier war die Versorgung des Neugeborenen nur durch Mithilfe des Pflegepersonals möglich. Ausserdem gab es sicher Gründe, die 6 Tage Regelung im Zuge der Gesundheitsreform zum 01.04.2007 zu kippen. Weiterhin hätten die Mütter Fallkonstellation s.o. Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei vorzeitiger Entlassung des Neugeborenen. Das möchte die entspr. Kasse jedoch auch nicht zahlen, man hat uns die Abrechnung als Begleitperson angeboten. Auch das ist nicht die Lösung, siehe KHEntG §11 § 6 Ausgleiche, Absatz 9.
    Es geht nicht um den Betrag, sondern ums Prinzip. Einige Kassen meinen, nur Ihr Recht gilt und bei allen anderen zieht man sich den einen oder anderen Vorteil aus der Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt für uns immer noch das FPV2006 bzw. 2007.

    Es grüßt der Anton aus NRW.

  • Hallo \"Anton aus NRW\",

    sehen Sie, das mit dem Prinzip und dem Vorwurf an \"die anderen\", dass nur deren Recht gelte, kann man von allen Seiten aus sehen.

    Als Kasse darf man getrost jammern, dass insgesamt bei KFPVen, FPVen, Landesverträgen nach § 112 SGB V ect. die Krankenhäuser durchweg besser weg kamen und kommen. Das ist auch gar nicht schlimm - so lange es letztlich der Qualität der Versorgung und somit dem Patienten zu Gute kommt. In diesem Fall der gesunden Neugeborenen geht es aber gar nicht darum, dass die bösen Kassen die Versorgung des Patienten in Abrede stellen oder die \"blutige Entlassung\" fordern will, sondern um die adäquate Vergütung der unstrittigen Leistung!!!

    Und wenn die FPV 2006 und 2007 so eindeutig wären, wie Sie angeben, wäre hier wie auch in der Landschaft der Sozialgerichte nicht eine solche Brisanz und Widersprüchlichkeit gegeben.

    Und noch zur geplanten Abschaffung der \"6-Tage-Regelung\":

    Ich mag Ihrer aller Hoffnung (hier und auch in anderen Diskussionen zum Thema)keineswegs teilen, dass durch die Streichung des entsprechenden Passus die Grenzverweildauern der Entbindungs- bzw. Säuglings-DRGs verändert werden. Auch glaube ich nicht, dass diese Diskussion um die gesunden Neugeborenen nach OGVD die Ursache für die geplante Gesetzesänderung ist.

    Vielmehr ist die stationäre Entbindung die letzte Überführungslücke (von RVO nach SGB) im stationären Sektor gewesen, was in der Praxis dazu führte, dass die Kassen Aufenthalte buchhalterisch trennen mussten (unterschiedliche Kontierungen für \"Entbindungsanstaltspflege\" und KH-Behandlung). Weiterhin war es den Frauen schwer zu vermitteln, warum sie, wenn sie \"zu lange\" im Krankenhaus blieben oder \"zu früh\" vor der Entbindung kamen, für bestimmte Tage wieder Zuzahlung leisten mussten, obwohl die Entbindung doch eigentlich frei ist.

    DAS sind die Probleme, die meiner Ansicht nach zu der geplanten und sinnvollen Änderung geführt haben. Das möchte ich aber nicht als mein allein geltendes Recht verstanden wissen, sondern als meine Einschätzung... :d_zwinker:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Tag liebes Forum,

    dieses Thema war doch schon 2005 und 2006 hier in reger Diskussion. Und schon damals hat es mir in den Fingern gezuckt, einen Kommentar abzugeben (also schnell registrieren lassen, ging übrigens super-schnell :) )

    Wer sagt denn überhaupt, daß ein Kind unbedingt bei der Mutter verbleiben muß? Sind wir Väter (inkl. derer, die es noch werden wollen) nicht auch in der Lage, ein Neugeborenes zu versorgen?

    Sicherlich ist es in den meisten Fällen einfacher und praktikabler, daß die Mutter das Kind in ihrer Nähe behält. Aber nicht jedes Kind wird gestillt, und Instant-Milch (oder wie das Zeug auch immer heißt) oder auch abgepumpte Muttermilch kann auch vom Papa (oder anderen umsorgenden Angehörigen) gegeben werden. Somit scheidet für mich die medizinische Begründung für den weiteren Verbleib und die Abrechnung der Zuschläge OGVD eines gesunden Neugeborenen aus :d_niemals: . Und die Abrechnung des Kindes als Begleitperson ist insofern für mich in Ordnung, da ja die Kosten der Haushaltshilfe entfallen (ups, jetzt habe ich mich wohl gleich bei meinem ersten Beitrag als Kassenmitarbeiter geoutet :rotwerd: )

    Mit freundlichen Grüßen

    der Bauer

  • Hallo Herr Bauer,

    wieso denn geoutet? Ich finde es wichtig, die Probleme von verschiedenen Seiten zu erörtern. Es ist eine gute Plattform des Dialoges.

    Willkommen!

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo Herr Bauer,

    wer sorgt denn dafür dass das Kind von liebevollen Verwandten versorgt wird? Und wer überprüft das??
    Wer soll denn dem freudig überraschten Vater das kleine schreiende Bündel in den Arm drücken und sagen:\"Hier! Nehmen Sie schon mal mit. Ihre Frau/Freundin/Lebensabschnittsgefährtin behalten wir noch hier!\"
    Was soll derjenige, der dem überglücklichen Herrn Papa das Kindchen in die Arme drückt, denn sagen, wenn Papa stammelt:\"Aber ich hab doch keine Möglichkeit mich im Moment zu kümmern!\"

    Soll dann gesagt werden:\"Bringen Sie Ihr Kind doch zur Krankenkasse und legen Sie es dem Sachbearbeiter auf den Tisch! Und geben Sie diesen Ausdruck aus dem myDRG Forum mit, damit gleich klar ist, warum wir und Sie so handeln.\"

    :a_kopfschuettel: :a_kopfschuettel: :a_kopfschuettel:

    Das ist zu einfach.

    P.S.: Herzlich willkommen :biggrin:

    Gruß
    papiertiger

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