Überschreitung OGVD gesunde Säuglinge

  • Hallo bewe,

    dieser Link ist m.E. der entscheidene und sofern er ggf. auch durch ein BSG bestätigt werden sollte (Sprungrevision ist bei dem Koblenzer Urteil ja wohl ausdrücklich zugelassen), dann wären alle Probleme in diesem Zusammenhang ein für allemal aus der Welt.

    Ob man es für sinnvoll hält oder nicht, steht auf einem anderen Papier :d_zwinker:

    MFG

    Mr. Freundlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zur Info:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Servus alle zusammen,

    ich habe ja, nachdem ich so ziemlich am Anfang der Diskussion mal meinen Senf dazu gegeben habe, lange nichts mehr zu dem Thema geschrieben.

    Also, ich vertrete auch die Interessen einer KK, trotzdem muss ich festhalten, dass nicht alle KK (teilweise nicht mal die einzelnen Abrechnungeinheiten) gleich verfahren. Dort wo ich arbeite, wird das Thema Säuglinge und OGVD nahezu gar nicht aufgegriffen. Wozu auch, da es sich hier doch um für die Kasse eher nebensächliche \"Mehrkosten\" handelt. Da stürzen wir uns vor Ort doch lieber auf die erlöskräftigen Behandlungsfälle, bei denen wir richtig sparen können.

    Hinzu kommt, dass wir hier Aussagen des MDK aus Gesprächen vorliegen haben, die eindeutig in die Richtung gehen, dass wir als Kasse vor dem SG doch eher schlecht wegkommen würden. Also was soll`s ???? Es sind ja auch nicht überdurchschnittlich viele Fälle, die da so auflaufen. Der Anteil ist doch wohl eher sehr gering. M.E. viel Aufregung um nichts.

    Sie sehen also, die Bearbeitungsweise obliegt immer auch ein wenig jedem Einzelnen. Man muss ja nicht alles umsetzen, was man so vorgesetzt bekommt.

    So, jetzt müsste eigentlich die Signatur folgen, mal sehen :augenroll:

    Es grüßt Der Lurch aus NRW

  • Hallo,

    ich häng mich hier einmal dran.

    Ein krankes Neugeborenes wird zunächst behandelt.

    Bei medizinisch nicht mehr bestehender Behandlungsbedürftigkeit verbleibt das Neugeborene im Krankenhaus, bis die Behandlungsbedürftigkeit der Mutter abgeschlossen ist. Dies führt zu einer Überschreitung der oGVD der DRG des kranken Neugeborenen.

    Wie ist die Vergütung des Neugeborenen geregelt?

    Vielen Dank im Voraus

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    ich würde hier eine Analogie nach §1 Abs. 5 Satz 9 FPV (ich hoffe ich habe mich nicht verzählt) sehen und eine Abrechnung als Begleitperson sehen. Die Begrenzung auf die dort beschriebene Erreichung der abgerundeten mittleren Verweildauer muss natürlich mit der Behandlungsgeschichte des Neugeborenen abgeglichen werden.

    MfG stei-di

  • Ich denke der Anspruch ergibt sich aus §24f SGB V:

    Wird die Versicherte zur stationären Entbindung in einem Krankenhaus oder in einer anderen stationären Einrichtung aufgenommen, hat sie für sich und das Neugeborene Anspruch auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung.

    Eine Befristung und Wechsel auf Begleitperson lässt sich daraus nicht ableiten.

    MfG Elsa

  • Guten Tag Elsa,

    diese Rechtsvorschrift würde ich hier nicht in Ansatz bringen, §24f umfasst den Bereich der Entbindung, Satz 3 beginnt auch mit dem Wortlaut: "Wird die Versicherte zur stationären Entbindung.....".

    Medman2 führt aber zu Beginn seines Post aus: " Ein krankes Neugeborenes wird zunächst behandelt......".

    Hier ist meiner Meinung nach der "Sprung" zum §39 SGB V vollzogen. Dies wird auch u. a. dargestellt in einer separaten Abrechnung unter der eigenen Krankenversicherungsnummer des Neugeborenen.

    MfG stei-di

  • Guten Morgen miteinander,

    wäre das Neugeborene gar nicht behandlungsbedürftig und würde nur mit aufgenommen werden, weil die Mutter behandlungsbedürftig ist (Geburt in einem anderen Krankenhaus), dann würde auch eine gesonderte Fallpauschale für das Kind abgerechnet werden (Klastellung der Vertragsparteien ... Nr. 13). Die Abrechnung als Begleitperson ist für Neugeborene nicht vorgesehen.

    Gruß Elsa

  • Hallo Elsa,

    vielen Dank für den Hinweis, ich hatte diese Ausführungen im Hinterkopf, aber erst jetzt wiedergefunden.

    Allerdings passt das nicht genau:

    • "Wird ein gesundes Neugeborenes aufgrund einer behandlungsbedürftigen Mutter in einem Krankenhaus, in dem die Geburt nicht stattgefunden hat, mit aufgenommen, so ist für das Neugeborene im aufnehmenden Krankenhaus ein eigenständiger Fall zu bilden, der über eine gesonderte Fallpauschale abzurechnen ist." (Hervorhebung durch Verfasser)

    Formal fand hier die Geburt in unserer Klinik statt. Inhaltlich tut das eigentlich nichts zur Sache.

    Man hätte das Neugeborene kurz einmal vor die Tür setzen und dann wieder aufnehmen sollen, dann wäre die Sache klar. Gesunde Neugeborenen-DRG, oder vielleicht doch (unzulässiges Fallsplitting) oGVD-Zuschläge der Vor-DRG :D (Ironie aus).

    Bei analoger Anwendung schließt sich die Frage an, mit welcher DRG zu bewerten ist (gesundes Neugeborenes oder oGVD für das - primär - kranke Neugeborene).

    Frage, auch an die Übrigen: Gibt es vielleicht eine Entscheidung zu dieser Konstellation?

    Viele Grüße

    Medman2