ambulante OP

  • wertes Forum!
    einige KK akzeptieren,wenn der Pat angibt,er ist Single oder nicht häuslich versorgt,andere nicht.Wir sagen immer,daß wegen der ev.Nachwirkung der Narkose eine dauerhafte (!)Überwachung erforderlich ist(-nicht gemeint ist damit der kurze Besuch einer ambulanten Pflegekraft-)dann ist ein kurzstationärer Aufenthalt machbar.
    Aber gibt es überhaupt eine Rechtsprechung,die auf die 24-Stunden-Überwachung abzielt und wer kann (oder besser wer muß )die Überwachung durchführen?
    Weiß jemand Rat?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Dr.Wacket!
    Wenn eine Amb.Op nach §115 durchgefürt wird und Pat.stationär geblieben ist wegen Komplikationen ist es eigentlich kein Problem,es zur begründen,aber bleibt der Pat.wegen Nebenwirkung von der Narkose (welche Nebenwirkung,es können viele sein und die müssen auch nicht immer auftreten!)und muss 24h Überwacht werden ,dann hat das der Narkose Arzt zur begründen,oder liegen bei den Pat.Nebendiagnosen die die Überwachung erklären.Ein B-Bogen
    wird in der Regel geführt,aber eine Rechtsprechung die 24h Überwachung abzielt könne ich nicht.
    Mit Gruss
    Beate m
    Med.Controller

  • moin!
    es gehtleider nicht um die begründung einer stattgehabten komplikation.auch unser narkosearzt hätte gerne eine rechtprachliche begründung für die 24 überwachung-prophylaktisch.denn sonst sind wir bei einigen kassen machtlos...sonst niemand im board,der helfen kann? ojeh

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Moin, moin

    nach meinem Kenntnisstand ist ein Ausschlußkriterium für das ambulante operieren die fehlende postoperative Überwachung !
    Also keine weitere Argumentation \"eigentlich\" notwendig da so im 115er vertraglich festgehalten (AEP Kriterien)

    mfg

    mare

  • Hallo Dr. Wacket,

    soweit ich mich auskenne darf die Überwachung (wenn notwendig) nur jemand mit med. Kenntnissen durchführen, kann kein Kind zu Hause, keine Ehefrau oder Ehemann und auch keine alte Oma oder Nachbarn durchführen. Die Personen können und dürfen nicht dazu zählen, wenn es nämlich was passiert dann ist das KH dafür verantwortlich - nicht die KK.
    Ich hoffe es hilft Ihnen ein wenig.

    Viele Grüße und viel Glück.

    Lorelei


    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen!
    Es stellen sich für mich 2 Fragen:

    1. Welche Narkoseformen bei ambulanten OP\'s bedürfen einer 24-stündigen Überwachung im Krankenhaus durch Fachpersonal? In den Leitlinien (http://www.awmf-leitlinien.de) zur Anästhesie bei ambulanten OP\'s ist nur HIERVON die Rede:
    # Verantwortliche Person für den Heimtransport sowie verantwortliche Person zur postoperativen Überwachung der ersten 24 Stunden
    # In den ersten 24 Stunden sollte auch die Person, die diese Betreuung durchführt, in der Lage sein, die Instruktionen zu verstehen und physisch und mental in der Lage sein, Entscheidungen zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, zu treffen.
    # Vorhandene telefonische Verbindung

    2. Kann ich die häusliche Versorgung bei einem (geplanten) ambulanten Eingriff nicht vorher sichern? Pflegedienst organisieren o.ä. - ggf. auch (oder gerade) in Absprache mit der KK

    Gruß

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    gibt es dazu eigentlich immernoch nur die \"alte\" Leitlinie 001/003, die 09/2004 \"abgelaufen\" ist?
    Zwar gibt es natürlich Überschneidungen zu den G-AEP-Kriterien, aber z.B. findet sich m.E. nur in der Leitlinie eine klare Aussage zu ehem. Frühchen. Damit kann man ggf. auch gut gegenüber KK und dem MDK argumentieren. Nur fällt es mir doch schwer, mit einer \"alten und abgelaufenen\" Leitlinie zu argumentieren...

    Gruß, J.Helling

  • Hallo, Herr Helling,

    ja - leider nix Neues! Nur, solange eben keine aktuellere Leitlinie veröffentlicht ist, kann man sich durchaus auf diese berufen, denke ich!
    Dies entspricht im Übrigen auch durchaus meinem anästhesiologischen Kenntnisstand. Ich persönlich habe keine Gewissensbisse, wenn ich postoperativ Patienten aus der Tagesklinik entlasse, deren Spinalanästhesie seit Stunden abgeklungen ist, die spontan Wasser lassen konnten und ihr Essen und Trinken gut vertragen haben... Ähnliches gilt auch für die Vollnarkose.
    Aus meiner anästhesiologischen Sicht gehören die Patienten und ihre Angehörigen aufgeklärt über alle Eventualitäten des postoperativen bzw. postanästhesiologischen Verlaufes und die Aufforderung zur umgehenden Kontaktaufnahme bzw. Wiedervorstellung bei Problemen ans Herz gelegt.
    Dies gilt wohlgemerkt nur für die komplikationslosen \"normalen\" Verläufe!

    Gruß

    T. Flöser

  • Guten Tag zusammen,
    für den einfachen KK-Mitarbeiter stellt sich doch die Frage:
    warum muss nach einer Narkose im KH eine 24stündige Überwachung mit medizinischem Personal) durchgeführt werden?
    und warum ist das nach einer AOP im AOP-Zentrum nicht nötig?

    Und wenn Sie diese Frage beantworten können, dann können Sie auch den stationären Aufenthalt abrechnen.

    Es muss halt gedanklich der Vergleich mit dem AOP-Zentrum hergestellt werden. Und der fällt einigen noch schwer.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten morgen Herr Horndrasch,

    im Prinzip haben Sie ja recht, aber einige Punkte möchte ich doch anführen.

    Ich unterstelle (!) jetzt den Kollegen in den AOP-Zentren mal eine gewisse Selektion der Patienten bezüglich Operation und Nebenerkrankungen - wie gesagt ich unterstelle das mal. Wenn das so wäre (!) haben wir in den Krankenhäusern also \"ausgesiebte\" Patienten. Diese lassen sich nicht immer im System mit allen Begebenheiten umfassend darstellen (Versorgung, Angst, Operation mit Blutungserwartung, Nebenerkrankungen, ect. ...).

    Die Krankenhäuser werden natürlich auch versuchen, da ja von Seiten der Kostenträger versucht wird nahezu alles in Frage zu stellen (und damit Kosten für eine ERBRACHTE Leistung nicht tragen zu müssen), die Fallzahl zu halten - so wie sie versuchen sie nach ambulant zu drücken. Das AOP-Zentrum hat keine Auswahl!

    Und letztens: Warum muss eigentlich der Arzt und nicht die Kostenträger oder besser noch die Politik dem vom AOP-Zentrum abgewiesenen (tatsächlich immer öfter der Fall) Patienten erklären, dass er leider kein Kriterium des AEB-Kataloges erfüllt und gegen seinen Willen ambulant operiert werden soll???

    Bei dem Zitat \"Es muss halt gedanklich der Vergleich mit dem AOP-Zentrum hergestellt werden. Und der fällt einigen noch schwer.\" sollte man aufpassen nicht verallgemeinernd Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    Allerdings gilt auch, dass bei gleichen Patienten gleiche Messlatten angelegt werden sollen.

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Hallo rogerrabbit,
    ich denke wir stimmen schon überein.
    Wenn ich sage, dass gedanklich der Vergleich mit dem AOP-Zentrum hergestellt werden muss, dann meine ich damit natürlich auch,
    dass die Unterschiede im Patientengut herausgearbeitet werden müssen.

    Das bedeutet, ich muss wissen: welche Patienten werden im AOP-Zentrum operiert und warum fällt mein Patient nicht darunter?
    Und genau das muss dann die Begründung sein.

    Ich stelle halt leider fest, dass bei vielen Kollegen im KH noch die Denke herrscht: wir sind Krankenhaus, also wird stationär abgerechnet. Und was draussen ist, interessiert uns nicht.

    Ist hier als Extremvariante dargestellt und soll auf keinen Fall verallgemeinernd wirken.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch