Diabetes mellitus Erstmanifestation bei Kindern

  • Hallo Forum!
    Mein Problem, ich habe hier einen 5- jährigen Jungen mit Diabetes mellitus Erstmanifestation, mit erhöhten Blutzuckerwerten (Hba1c 12,9%)und einer milden Ketoazidose.
    Meine Kodierung:
    HD: E10.61
    9-500.0 Patientenschulung: Basisschulung
    Lieg ich mit meiner HD richtig?
    Danke für Eure Hilfe.
    Gruß
    Maddoc

  • Hallo Maddoc,
    wenn ich mich richtig erinnere, sind sie auf dem rechten Weg. Wenn der Diabetes im vodergrund der Behandlung liegt.

    :d_gutefrage:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Miller:
    in diesem Fall schlage ich die E10.11 (entgl. Typ1 mit Ketaazidose) vor,

    Hallo,

    das ist nach den DKR falsch. Prinzipiell ist die 4. Stelle mit .6 zu kodieren, wenn die Aufnahme wegen der Grunderkrankung erfolgt und eine Manifestation vorliegt. Die Ketoazidoese ist klassifikatorisch genauso zu sehen (es sind keine Ausnahmen formuliert), wie die anderen Komplikationen. Bedeutet, dass hier nicht .1 gesagt wird, wenn nicht die Ketoazidose im Vordergrund stand:

    Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und nur eine Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, ist E10–E14, vierte Stelle „.6“ zu kodieren (siehe Beispiel 2) (Siehe anders lautende Regelung zur Nebendiagnose auf Seite 77.). Außerdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllt
    (siehe Beispiel 3).

    Woraus sich dann das Problem ergibt, dass kein *-Kode für die Manifestation \"Ketoazidose\" existiert.
    Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass unterschiedliche DRGs resultieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    die \"Ketoazidose\" würde ich nicht in die selbe Schale reinwerfen wie andere Komplikationen besser gesagt Manifestationen des DM (Angiopathie, Polyneuropathie etc..). Bei den Manifestationen handelt es sich um langfristige Komplikationen des Diabetes, während eine Ketoazidose sich innerhalb von wenigen Tagen entwickeln kann. Während die Manifestationen sich schlecht oder gar nicht behandeln lassen, kann eine ketoazidotische Stoffwechsellage eigentlich immer behoben werden. Wenn dies in DKR nicht entsprechend berücksicht wurde, dann wurde wieder mal ein wichtiger Punkt ausgegrenzt.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ordu,

    deswegen habe ich ja auch die klassifikatorische (bzw. DKR-) Sicht hervorgehoben. Ich kann hier keine andere mögliche Sichtweise in der DKR entdecken (keine Ausnahmen).

  • Hallo Herr Selter,
    in den DKR steht aber auch: \"\"Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus\"......

    Akute metabolische Komplikationen
    Ein Diabetes mellitus mit (Keto-)Azidose ist mit E10–E14, vierte Stelle „.1“ zu verschlüsseln. In wenigen Fällen diabetischer Azidose können Ketoazidose und Laktatazidose bei dem gleichen Patienten beobachtet werden. In diesen Fällen ist zu kodieren: E10–E14, vierte Stelle „.7“ („mit multiplen Komplikationen“)\".

    Somit hätten eigentlich Herr Miller und Herr Ordu Dr. mit ihrer Kodierung recht. Die \"Akute metabolische Komplikation\" erfährt hier m.M. nach eine \"Sonderbehandlung\".
    MfG findus

    MfG findus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Findus,

    dort, wo Sie diesen Passus gefunden haben, werden alle Komplikationen bezüglich der Kodierung der 4. Stelle dargestellt. Wenn es so wäre wie Sie sagen, müssten auch die anderen Komplikationen immer spezifisch mit der 4. Stelle kodiert werden und oben genannte (Teil-)Regel wäre obsolet. Wichtig ist aber die von Ihnen nicht erwähnte Einleitung zur Kodierung der Komplikationen:
    Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus
    Generell sind bezüglich der Kodierung von Komplikationen des Diabetes mellitus die vorhergehenden Absätze zu beachten

    Die oben diskutierte Kodierung ist in einem solchen vorhergehenden Absatz vorgegeben.

  • Hallo Herr Selter,
    das Ganze hat mir keine Ruhe gelassen. Kodiere ich als HD die E10.61 oder E10.11 komme ich bei Kindern < 11 Jahren (und Erstmanifestation bei Kindern war ja mal des Ausgangspunkt) in die DRG K60A, also auf jeden Fall in die gleiche Diabetes-DRG. Bei Kindern > 10 Jahre und < 16 Jahre komme ich mit E10.61 in die DRG K60E ( Diabetes... ohne...[c=skyblue]Ketoazidose[/code]), kodiere ich E10.11 wird die DRG K60C (Diabetes ...mit...[c=tomato]Ketoazidose[/code]) angesteuert, welche ja den Sachverhalt genau wiedergibt. Wenn also eine Ketoazidose vorlag und behandelt wurde, muss ich als HD den E10.11-Kode wählen, um den Fall per DRG korrekt abzubilden. Insofern stellt die Ketoazidose für mich, wie im vorhergehenden Beitrag geschrieben auch in den DKR einen Sonderfall dar, ansonsten wäre ja die Erwähnung der Ketoazidose in der DRG auch völlig unsinnig :d_gutefrage:.
    MfG findus

    MfG findus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die (selbst gewählte) vermeintlich richtige DRG ist keine Grundlage für die Kodierung. Die DKR habe ich dargestellt und kann daran auch nichts ändern. Die Ketoazidose ist kein Sonderfall, ansonsten müsste er entsprechend beschrieben werden. Es gibt einige Beispiele für DRG-Zuordnungen, die man nicht nachvollziehen kann, ändert aber dann nichts im Einzelfall. Sie können aber im Rahmen des Vorschlagverfahrens darauf hinweisen, dass hier Klärungsbedarf besteht.