Hallo Forum,
das Instrument der retrospektiv unterstellten Beurlaubung führt aber nun mal zu skurrilen Absurditäten, vor Allem wenn man es flächendeckend einsetzt, um die Grenzen der Wiederaufnahmeregeln auszuhebeln.
Theoretisch könnte die Kasse, die sich mit dem Argument durchsetzt, man hätte den Patienten beurlauben müssen, auch die Kosten für die im \"Urlaub\" erbrachten Leistungen zurckfordern. Denn ein beurlaubter Patient braucht ja zuhause keinen Arzt, keine Rezepte, keine Medikamente aus der Apotheke und keinen Pflegedienst. Da die von der Kasse unterstellten Beurlaubungen auch schon mal acht Wochen währen können, kommt da ein erkleckliches Sümmchen zusammen. Das können ja dann die Krankenhäuser zahlen, denn im Urlaub des Patienten leisten sie ja nichts. OK, wir können drüber diskutieren, ob das nicht doch ein Urlaub 2. Ordnung wäre, in dem die VWD doch noch mitläuft, weil wir ja diese Kosten für den Pflegedienst, den die Kasse - da Pat. ja beurlaubt - nicht zahlt. Und wenn wir dann die oGVD heftig überschreiten, gutachtet der MDK, es hätte keine medizinische Notwendigkeit für die Überschreitung der oGVD bestanden.
Sorry, aber dies Instrument taugt wirklich nur für einige wenige Fälle, die auf diesem Wege fairer abgebildet wären. Wobei auch in diesen Ausnahmefällen m.E. ein höchst fraglicher Rechtsanspruch besteht.
PS Wer meint, die obige Argumentation sei hergeholt, der lasse sich mal folgendes auf der Zunge zergehen:
[list=1]
[*]Kasse lehnt Reha ab
[*]Pat. bleibt im KH, da sicher zu krank für Hauspflege
[*]Pat. wird besser, Kasse genehmigt Reha --> oGVD +++++
[*]Selbe Kasse, selbes Büro fragt, warum oGVD überschritten
[*]MedCo bittet Kasse, MDK-Anfrage zu stornieren
[*]Kasse denkt nicht dran (= kein Rückruf, um genau zu sein)
[/list=1]
SCHADE eigentlich.
Grüße von der Ostsee.