Beurlaubung ?

  • Hallo Forum,
    das Instrument der retrospektiv unterstellten Beurlaubung führt aber nun mal zu skurrilen Absurditäten, vor Allem wenn man es flächendeckend einsetzt, um die Grenzen der Wiederaufnahmeregeln auszuhebeln.

    Theoretisch könnte die Kasse, die sich mit dem Argument durchsetzt, man hätte den Patienten beurlauben müssen, auch die Kosten für die im \"Urlaub\" erbrachten Leistungen zurckfordern. Denn ein beurlaubter Patient braucht ja zuhause keinen Arzt, keine Rezepte, keine Medikamente aus der Apotheke und keinen Pflegedienst. Da die von der Kasse unterstellten Beurlaubungen auch schon mal acht Wochen währen können, kommt da ein erkleckliches Sümmchen zusammen. Das können ja dann die Krankenhäuser zahlen, denn im Urlaub des Patienten leisten sie ja nichts. OK, wir können drüber diskutieren, ob das nicht doch ein Urlaub 2. Ordnung wäre, in dem die VWD doch noch mitläuft, weil wir ja diese Kosten für den Pflegedienst, den die Kasse - da Pat. ja beurlaubt - nicht zahlt. Und wenn wir dann die oGVD heftig überschreiten, gutachtet der MDK, es hätte keine medizinische Notwendigkeit für die Überschreitung der oGVD bestanden.

    Sorry, aber dies Instrument taugt wirklich nur für einige wenige Fälle, die auf diesem Wege fairer abgebildet wären. Wobei auch in diesen Ausnahmefällen m.E. ein höchst fraglicher Rechtsanspruch besteht.

    PS Wer meint, die obige Argumentation sei hergeholt, der lasse sich mal folgendes auf der Zunge zergehen:
    [list=1]
    [*]Kasse lehnt Reha ab
    [*]Pat. bleibt im KH, da sicher zu krank für Hauspflege
    [*]Pat. wird besser, Kasse genehmigt Reha --> oGVD +++++
    [*]Selbe Kasse, selbes Büro fragt, warum oGVD überschritten
    [*]MedCo bittet Kasse, MDK-Anfrage zu stornieren
    [*]Kasse denkt nicht dran (= kein Rückruf, um genau zu sein)
    [/list=1]
    SCHADE eigentlich.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Guten Tag,
    das mit den Rückforderungen ist nicht hypothetisch, sondern real.
    Nach einer Fallzusammenführung werden 1. Aufnahmetag und letzter Entlassungstag hergenommen und alle dazwischen angefallenen von der Kasse verauslagten Kosten dem KH in Rechnung gestellt (Fahrtkosten zum niedergelassenen Arzt, Medikamente, etc.).
    Und es glaube keiner, da würde ein kurzes Telefonat reichen, um den Sachverhalt zu klären.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • ja, da haben Sie Recht Herr Horndasch.

    Allerdings muss ich dazu anmerken, daß den Kassen aber auch viele Verbringungsfahrten in Rechnung gestellt werden, die Anzahl übersteigt sicherlich die der zu Unrecht rückgeforderten Fahrten während der Abwesenheit vom KH um einiges. Und neulich hatten wir eine Anfrage von einem KH, daß den Patienten nur deswegen entlassen und wiederaufnehmen wollte, damit der Hausarzt eine teure Dauermedikation verschreibt!

    Es ist allerdings auch für eine RTW-Besatzung schwer zu beurteilen, ob der Patient im Ziel-KH verbleibt, weiterverlegt oder zurückgebracht wird. Und auf dem Transportschein steht ja die Kasse ganz oben und nicht das KH als Kostenträger..... (Erfahrungen eines Ex-Mitarbeiters des \"fahrenden Volkes\")

    Und ein Telefonat ist eigentlich gar nicht nötig, das kann man meist an den Tagen ohne Berechnung erkennen. Kann, wie gesagt.....

    es grüßt

    der Bauer

  • Hallo zusammen,
    wir erleben immer wieder, dass Patienten verlegt werden (so der Plan), im aufnehmenden KH dann nur kurz untersucht / behandelt / zurückverlegt oder gleich entlassen werden.
    Dass dies dann keine Verlegung, sondern eine Verbringung war ist klar.
    Aber: bei Transportbestellungen gingen wir von einer Verlegung aus. Und oft Uns so wird der Transportschein ausgestellt, unterschrieben und vom RD abgerechnet.
    Lösungsmöglichkeiten?
    Bei uns werden übrigens auch nicht nur die im vorigen Beitrag beschriebenen Fälle, sondern auch Verlegungsfahrten in ein KH gleicher Versorgungsstufe (das allerdings einen Katheterplatz hat) regelmässig zurückgeschickt und nicht bezahlt. Es handelt sich um dieselbe (nicht gerade kleine) Kasse.

    nur als weitere Beispiele aus der Praxis.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Noch ein Kommentar aus Unterfranken :)

    Nach dem sog. \"Tuschenpapier\" liegt eine Beurlaubung nur dann vor,
    wenn der Pat. zur weiteren Behandlung noch im KH bleiben \"MÜSSTE\", aber aus dringenden persönlichen (Rechtsanwalttermin, Todesfall etc.) das Krankenhaus verlassen muss/will!

    Im genannten Fall liegt das aber wohl nicht vor (der Pat. musste nicht zwingend bleiben und konnte den Eingriff ja auch noch überlegen, oder?!)und wenn weder die 30-Tage-Regel mit Partitionswechsel, noch eine Komplikation innerhalb der oGvD vorgelegen haben, ergibt sich auch keine FZF!

    So ist die Rechtslage, egal ob es \"gefühlt\" anders aussieht.
    Hier hat die Kasse mal Pech, oft genug wir.

    Schönes WE

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Forum, hallo pekka,

    Zitat


    Original von Pekka:

    Als \"alter Hase\" im Geschäft kann ich mich noch gut an Zeiten der BPflVo erinnern wo man die längere Verweildauer von onkologischen Patienten damit begründet hat, dass man ja einer Biopsie erst einmal das Ergebnis der pathol. Untersuchung abwarten müsse, bevor man den Patienten entlassen könne.

    Im Zeitalter von DRG ändern sich plötzlich die medizinischen Gegebenheiten und man kann den Patienten entlassen und nach Ablauf der OGVD eine größere OP planen.

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt...

    Es führt m.E. zu nichts, einen Fehler mit einem anderen zu verrechnen. Tatsache ist, daß die Fallzusammenlegung onkolgische Fälle nicht beabsichtigt war und alle Versuche, die auszuhebeln zu einer dramatischen Unterdeckung der Kosten führen. Das ist doch auch jedem völlig klar, der sich mit dem System beschäftigt.

    Ich gehe mit der Berichitigung von Fällen ziemlich leidenschaftslos um, wenn die Einwände berechtigt sind. Das Geschacher um onkologische Patienten ist mir allerdings zuwider. Man denke hier nur an den Unsinn der Nebendiagnosenstreichung bzw. Berücksichtigung bei unterschiedlichen Aufnahmegründen. Besonders widerlich ist das bei den gesellschaftlich so hoch eingeschätzten KMT Patienten. Wenn´s ans zahlen geht, wird jedes noch so untote Argument auf den Tische gezerrt um die Kosten zu drücken.

    Immer neue Konstrukte sollen dann eine Fallzusammenführung rechtfertigen.

    Ich würde mir wünschen, daß endlich eine abschließende Stellungnahme z.B. aus den DKR hervorgeht, nicht zu irgenjemanden Gunsten, sondern damit das Gezerre endlich aufhört.

    :boese:

    merguet

  • moin allerseits!

    eine beurlaubung nach FPV 2007 §1 Abs 7 liegt vor, wenn

    eine zeitliche befristung vorliegt,
    der krankenhausarzt zugestimmt hat,
    und wenn die stationäre behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

    all dieses trifft für den obigen fall nicht zu.
    thema aus.

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Dr.Wacket:

    thema aus.

    :a_augenruppel:

    na dann...

    ...schönes Wochenende. :i_drink:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • um die Uhrzeit schon ins WE???

    Na dann - viel Spass.
    ich darf leider erst am Sonntag in den URLAUB :i_baeh:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    und ich dachte, ich wünsche es frühzeitig, bevor ich damit keinen Arzt mehr erreiche. Immerhin hat riol (laut Signatur Arzt) bereits gestern um 13.43 Uhr das Wochenende eingeläutet (siehe ein paar Beiträge weiter oben).

    Jetzt sollten wir aber mit der Diskutiererei aufhören, schließlich ist das Thema aus. :laugh:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    nur damit kein falscher Eindruck entsteht:
    Am Do. den 1.3. hatte ich wohl schon Wochenend\"feeling\", weil ich Freitag einen
    freien Tag geplant hatte!
    Es kam übrigens anders: Ich stand am 2.3. bis 18.00h im OP!

    Bis dann

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg