Rückverlegung oder Verbringung

  • Liebes Forum,
    Wir steiten uns mit der Kasse wegen einer halben Stunde. Ein Koronarpatient wird zur Coro mit Stent an eine andere Klinik verlegt. (So ist es sonst normal). Der Patient kam am nächsten Tag zurück und die Kasse will es nun als Verbringung abrechnen, weil die Aufnahme an der anderen Klinik und die Wiederaufnahme an unserer Klinik unter 24 Stunden ist.
    Meine Frage: Zählt in diesem Fall die Entlassungszeit aus unserer Klinik und die Wiederaufnahme in unserer KLinik als Zeitspanne ( hier über 24 Stunden). Oder zählt die Aufnahme in der anderen Klinik und die Wiederaufnahme in unsere Klinik (hierbei unter 24 Stunden). Fahrzeit 40 Minuten.
    Vielen Dank

  • Hallo a-barthel!

    Ein leidiges Thema. Wir achtenstrikt darauf, daß mehr als 24 h zwischen Aufnahme und Rückverlegung liegen. In vielen Fällen verlegen wir bei PTCA\'s gar nicht zurück, sondern belassen den Patienten bis zur Entlassung bei uns.
    Alle Fälle unter 24 h werden automatisch als Verbringung geführt.

    Allersings sollten beide Häuser auf die strikte Einhaltung der > 24h-Absprache achten. In der Regel hat das verbringende Haus keine Vereinbarung über PTCA-DRG getroffen und bekommt von den Kassen keinen Ausgleich.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo!

    Das Entscheidende ist doch nicht die Zeit (so meinte es neulich die AOK und wollte uns eine Rückverlegung nach 48 (!!!) Stunden noch als Verbringung verbuchen.
    Richtig.
    Entscheidend ist doch, dass die Verantwortung für die Behandlung übergeben wurde. D.h.: Eine Coro ohne weitere Maßnahmen wird zurückverlegt, ggf mit dem Rat, eine bestimmte Therapie durchzuführen. Bei einer PCI z.B. mit Stent übernimmt aber das Krankenhaus B die Verantwortung für die Behandlung, durch dieAnlage des STent und den Beginn der weiteren Medikation. Daher ist m.E. in so einem Fall auch von einer Verlegung auszugehen, auch wenn vielleicht nur 23,5 Stunden dazwischen liegen. Schon die Frage, zwischen welchen Zeitpunkten die 24 h berechnet werden, zeigt doch, dass dies nicht so genau auf die Minute gemeint ist.

    OKIDOCI 8)

  • Hallo,
    habe das entsprechende Papier gerade nicht vorliegen, doch steht in \"unserem\" Landesvertrag eine Definition von \"Verbringung\". Diese ist womöglich ein paar Kilometer hinter der nächsten Landesgrenze wieder graduell anders. Allein auf dieser Basis wird man sich mit der Kasse unterhalten.
    Wenn ein KH öfters Verbringungen und somit Leistungen in der Nachbar-schaft durchführt (durchführen lässt), dann ist es wichtig, den eigenen Ärzten klarzumachen, dass die auswärts erbrachten Leistungen (Prozeduren!) zu kodieren sind, als hätte man\'s selbst gemacht.

    Gute Wacht und Nacht!
    P. Dietz

    Nachtrag: Nachbar-schaft trennen macht eigentlich keinen Sinn, aber die Software ist ja sehr streng hier (ich hab\'s erst gar nicht gemerkt, aber da ist ja ein ar.... drin). :rotwerd:

  • Zitat


    Original von P_Dietz:
    Wenn ein KH öfters Verbringungen und somit Leistungen in der Nachbar-schaft durchführt (durchführen lässt), dann ist es wichtig, den eigenen Ärzten klarzumachen, dass die auswärts erbrachten Leistungen (Prozeduren!) zu kodieren sind, als hätte man\'s selbst gemacht.

    Hallo,
    nicht nur das. Auch die QS nicht vergessen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch