Krampfanfall bei Alkoholentzug - F10.3 oder G40.5

  • Hallo Forum,

    immer wieder gibt es Diskussionen mit den KT bei o.g. Konstellation: Aufnahme wegen eines Krampfanfalls bei Alkoholentzugssymptomatik.
    Die KT wollen die F10.3 als HD sehen, ich bin der Meinung, die G40.5 wäre korrekt.
    Die Aufnahme erfolgt i.d.R. nicht wegen des Alkoholismus oder des Entzugs sondern wegen des Krampfanfalles. Und bei der G40.5 sind ja ausdrücklich epileptische Anfälle im Zusammenhang mit Alkohl inkludiert.

    Verhängsnisvoll ist der Eintrag im Alphabetischen Verzeichnis des DIMDI zur ICD 2007, wo unter \"Entzugskrampf, Alkohol\" die F10.3 angeführt wird.
    Andererseits steht aber unter \"Alkohol-Anfall, epileptisch: G40.5.
    Was denn nun?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo,

    Ich denke der Kode G40.5 ist für die Fälle zu nehmen, wo eine Epilepsie besteht, und durch Alkoholgenuß ein Epileptischer Anfall ausgelöst wird. Bei Krämpfen aufgrund eines Alkoholentzuges ist die F10.3 zu nehmen. Hört sich so kurz vorm WE zumindest logisch an ;)

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,
    \"ich würde mich auch für F10.3 entscheiden \"...Das Entzgssyndromkann durch symptomatische Krampfanfälle kompliziert werden.\"
    Gruß Maddoc

  • Hallo Nichtraucher,
    hatte dieses Thema auch schon gepostet und halte es seit dem so:
    1. Krampfanfall im Rahmen eines Alkoholentzugs HD F10.3
    2. Krampfanfall ohne Alkoholentzug aber in Verbindung mit Alkoholgenuss
    oder langjähriger Alkoholabhängigkeit HD G40.5 (hier aber wie gesagt
    keine Entzugssymptomatik).
    Bisher hatte ich damit keine Probleme mehr gegenüber dem MDK.
    mfg findus

    MfG findus

  • Hallo,


    möchte noch einmal dieses Thema aufgreifen:

    Alkoholiker (tägl. 1 Fl. Wodka) erleidet Krampfanfall nachdem er eine übermäßige Menge von Wodka getrunken hatte. Wird stationär aufgenommen. Bereits am Aufnahmetag entwickelte sich eine deutliche Entzugssymptomatik, Patient ließ sich zu einer Entzugstherapie motivieren, es erfolgte eine überlappende Diazepam-Therapie, die vom Patienten gut toleriert wurde.

    Was ist hier die HD?

    G40.5 oder F10.3?

    Meiner Meinung die G40.5, da das Entzugssyndrom sich erst später einstellte,

    MDK fordert F10.3

    Danke ?(

  • Hallo benjamin60,

    hier auch noch einen Link von einem älteren Thread G40.5 vs F10.2, vielleicht hilft dies ja auch schon weiter. Allerdings muss ich sagen, dass bei einem zuviel an Wodka wohl eher F10.0 statt F10.3 (aber was ist bei einem Alkoholiker zuviel?) als HD infrage käme, denn der Entzug trat ja erst im Verlauf auf. Aber auch ich hätte hier G40.5 als HD kodiert.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo zusammen,
    da die zu Grunde liegende Krankheit die Alkoholabhängigkeit ist, kämen mMn folgende Kodes in Frage (nach DKR-Psych 2012 - weiß gerade nicht, ob es bei den somatischen DKR eine andere Regelung gibt):
    HD: F10.2
    ND: F10.0 und/oder F10.3

    Krämpfe sind im Rausch und im Entzug möglich. Daher gibt es eigentlich keinen Grund, auf die G40.5 zurückzugreifen, da die wunderbaren Kodes F10.0 und F10.3 vorhanden sind.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo zusammen!

    Wenn Aufnahme in die Neurologie, dann dort HD G40.5 und ND F10.2 und F10.3. Wenn Psychiatrie, dann HD F10.2 und ND F10.3 und G40.5. Zweite Variante insbesondere auch, da ja nicht nur Krampfanfall und Entzugssymptome, sondern tatsächlich die Alkoholabhängigkeit therapiert wurde.

    Beste Grüße von
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • hallo zusammen!

    Wer auch immer G40.- codiert, legt sich für diesen patienten auf eine EPILEPSIE fest, auch bei G40.5.

    Eine epilepsie meinen die neurologen aber nicht , wenn sie einen "Gelegenheitsanfall" diagnostizieren. Dann ist ein epileptischer anfall in einem gehirn ohne epilepsie gemeint. Solch einen anfall kann jeder gesunde erleiden, wenn nur der stimulus kräftig genug ist.

    Bei alkohol gibt es beides: 1) epileptische anfälle bei Epilepsien durch/ bei alkohol und 2) epileptische anfälle durch/ bei alkohol ohne epilepsie.

    Erstere sind mit G40.5 zukodieren, letztere mit F10.3 oder .4.
    Alkoholentzugskrämpfe sind gelegenheitskrämpfe, gehören zu 2), also F10.3 oder .4.

    Ich denke nicht, das es die aufgabe von kodierfachkräften ist, epileptischen anfälle mit epilepsien gleich zu setzen, nur weil diese besser bezahlt sind.

    mfg ET.gkv

  • Hallo lieber ET.gkv,

    diese ICD-Kodierung verstehe ich anders, als Sie.

    Zitat aus dem ICD-10-GM, Version 2011:

    G40.5 Spezielle epileptische Syndrome
    Epilepsia partialis continua [Kojewnikow-Syndrom]
    Epileptische Anfälle im Zusammenhang mit:
    •Alkohol

    •Arzneimittel oder Drogen
    •hormonellen Veränderungen
    •Schlafentzug
    •Stress
    Soll bei Arzneimittelinduktion die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
    (Kursivsetzungen durch mich.)

    Beste Grüße aus dem kühlen Kiel,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo ET.gkv

    Ich denke nicht, das es die aufgabe von kodierfachkräften ist, epileptischen anfälle mit epilepsien gleich zu setzen, nur weil diese besser bezahlt sind.


    ich höre hier leicht den Vorwurf heraus, dass die Kodierkräfte ein bischen tun und lassen können was sie wollen und schon mal krumme Wege gehen um der Erlös zu optimieren. Aber das die Frage hier im Forum diskutiert wird, zeigt doch letztlich, dass es (sichlich) der meisten eher um eine korrekte Kodierung geht. Es kann (sollte) ja im Gegenzug nicht Aufgabe des MDK sein, Diagnosen (z.T. auch wider bessen Wissens) zu streichen, nur um den Erlös zu minimieren. Aber das wurde ja an anderen Stellen hier schon genug diskutiert.

    MfG findus

    MfG findus