Entlassung alleinstehender Pat. nach ambulanten OP's

  • Unser Anästhesist lehnt eine Entlassung nach ambulanten Operationen grundsätzlich ab, wenn der Patient alleine lebt. Eine Erreichbarkeit per Telefon reicht ihm nicht aus.
    Da ich als Operateur bei kleinen gynäkologischen Eingriffen aus dem AOP-Katalog bei sonst gesunden Patientinnen einen stationären Fall medizinisch nicht begründen kann (soweit ich weiss, sieht der MDK bei Alleinstehenden keinen allgemeinen Tatbestand vorliegen, der die stationäre Behandlung rechtfertigt), würde mich interessieren, wie andere Kliniken mit dem Problem umgehen.

    B.H.

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland

  • Hallo,
    das ist so. Operieren Sie nur ambulant! Wenn eine Komplikation den Alleinstehenden dahinrafft, tja. Was meinen Sie, wen die Kripo dann zuerst verhört?
    Aber auch so sind die KK gerne behilflich, den Pat. zu ihrem Recht zu verhelfen. Da gab es ein riesiges Plakat am Flugplatz Frankfurt. Erstellt von der größten KK. Darauf stand: Falsch behandelt, wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Noch Fragen?

    Grüße aus Hessen

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von schnippler2:
    Da gab es ein riesiges Plakat am Flugplatz Frankfurt. Erstellt von der größten KK. Darauf stand: Falsch behandelt, wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Guten Morgen,

    als Frankfurter-Bub:

    Diese Plakat fand ich eines Morgens an der Bushaltestelle meiner alten Klinik....
    Auf eine entsprechende Beschwerde unsererseits erfolgte dann die Entfernung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo bh,
    Hallo Forum,

    bei alleinstehenden Patienten verhalten wir uns so das dieser nach Möglichkeit eine Nacht bei uns bleibt.
    Es soll aber da noch eine andere Variante geben, man schicke den Patienten zu seiner KK - diese möge ihm bei der suche und Organisation von Ambulanter Krankenpflege für den OP-Tag als auch für ggf. Nachfolgende Tage behilflich sein - dann warte man ab und der Patient geht in die nächste andere Klinik.
    :d_zwinker:
    Obwohl er das Recht hat das seine KK ihm bei solchen Problemen hilft :d_zwinker: oder bei den Terminen einer Untersuchung.

    Thats life :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • moin allerseits!

    hatte vor ein paar tagen eine ähnliche anfrage ins forum gestellt mit unterschiedlichen reaktionen: das fazit aus allen diskussionen- wenn man ganz sicher gehen will,daß die kasse den aufenthalt bezahlt,dann muß man vorher eine kostenzusage haben- ganz gleich,ob ob der pat. alleinstehend ist oder nicht.man kann den pat.natürlich stationär führen,aber ambulant abrechnen...
    der gemeinsame bundesausschuß hat übrigens auf meine anfrage hin mitgeteilt,dass es keine entscheidungen zur ambulanten op und deren nachbehandlung gibt.

    munter bleiben

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Dr. Wacket,

    schon wieder der Hinweis auf die Vorab-Kostenzusagen. Das ist hier im Forum inzwischen bei fast jedem Thema zu finden. Haben Sie denn schon einmal eine gesehen? Wir stellen nämlich keine aus (und auch die Verordnungen von KHB werden nicht \"abgestempel\").

    Trotzdem will ich ja nicht nur meckern, auch Lösungsvorschläge sollen ja kommen (wir müssen schließlich alle mit dem System leben :( ): Wenn Patienten AUF WUNSCH nach einer AMBULANTEN OP noch eine Nacht im Krankenhaus bleiben wollen (weil: Angst, alleinstehend usw.), dann bieten Sie doch das auf Selbstzahlerbasis an. Viele mir bekannte Krankenhäuser nehmen dafür 50,- € von den Patienten ein.

    Und unter uns: Die meisten Kassen erstatten das an die Mitglieder, da dadurch stat. Kosten vermieden und evtl. weitere Folgekosten (Entlassung per PKW am Folgetag anstelle von KTW liegend direkt nach OP, keine Fahrkosten zur Nachuntersuchung usw.) gespart werden :)

    es grüßt

    der Bauer

  • Hallo Dr. Wacket,

    schon wieder der Hinweis auf die Vorab-Kostenzusagen. Das ist hier im Forum inzwischen bei fast jedem Thema zu finden. Haben Sie denn schon einmal eine gesehen? Wir stellen nämlich keine aus (und auch die Verordnungen von KHB werden nicht \"abgestempel\").

    Trotzdem will ich ja nicht nur meckern, auch Lösungsvorschläge sollen ja kommen (wir müssen schließlich alle mit dem System leben :( ): Wenn Patienten AUF WUNSCH nach einer AMBULANTEN OP noch eine Nacht im Krankenhaus bleiben wollen (weil: Angst, alleinstehend usw.), dann bieten Sie doch das auf Selbstzahlerbasis an. Viele mir bekannte Krankenhäuser nehmen dafür 50,- € von den Patienten ein.

    Und unter uns: Die meisten Kassen erstatten das an die Mitglieder, da dadurch stat. Kosten vermieden und evtl. weitere Folgekosten (Entlassung per PKW am Folgetag anstelle von KTW liegend direkt nach OP, keine Fahrkosten zur Nachuntersuchung usw.) gespart werden :)

    es grüßt

    der Bauer

  • Hallo Dr. Wacket,

    schon wieder der Hinweis auf die Vorab-Kostenzusagen. Das ist hier im Forum inzwischen bei fast jedem Thema zu finden. Haben Sie denn schon einmal eine gesehen? Wir stellen nämlich keine aus (und auch die Verordnungen von KHB werden nicht \"abgestempel\").

    Trotzdem will ich ja nicht nur meckern, auch Lösungsvorschläge sollen ja kommen (wir müssen schließlich alle mit dem System leben :( ): Wenn Patienten AUF WUNSCH nach einer AMBULANTEN OP noch eine Nacht im Krankenhaus bleiben wollen (weil: Angst, alleinstehend usw.), dann bieten Sie doch das auf Selbstzahlerbasis an. Viele mir bekannte Krankenhäuser nehmen dafür 50,- € von den Patienten ein.

    Und unter uns: Die meisten Kassen erstatten das an die Mitglieder, da dadurch stat. Kosten vermieden und evtl. weitere Folgekosten (Entlassung per PKW am Folgetag anstelle von KTW liegend direkt nach OP, keine Fahrkosten zur Nachuntersuchung usw.) gespart werden :)

    es grüßt

    der Bauer

  • guten tag herr bauer!
    selbstverständlich haben wir vorliegende kostenzusagen der kassen bei alleinstehenden patienten- sonst würde mein hinweis ja keinen sinn machen(die kassen können eben meistens nicht eine versorgung während der nacht sicherstellen-dann lassen sie in der regel kurzstationäre therapieformen zu.)
    mit einem selbstzahlermanöver haben wir bisher bei allen patienten herbe ablehnung erlebt...

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Forum,
    keiner hat an die Verordnung häuslicher Pflege gedacht. Das kann der Patient in Zusammenarbeit mit seinem Hausarzt und seiner KK doch organisieren. Eine 24 stündige Pflege ist doch zu verordnen. Es ist zwar nicht sehr komfortabel aber machbar, vor allem bei elektiven Eingriffen.
    Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind und eine postoperative Überwachung nicht gewährleistet ist, wäre eine stationäre Behandlung begründbar.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Bauer,
    wie Sie sicher wissen, gibt es ein BSG-Urteil zu AOPs mit anschließender Hotelübernachtung in der Privatklinik.
    Qunintessenz dieser Regelung war, dass die entsprechenden Kollegen weder den AOP-Erlös noch den \"stationären\" Aufenthalt vergütet bekommen, wenn ich mich recht erinnere.
    http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=46386

    Das dies hier nicht exakt genauso zutrifft, ist mir auch klar. Nichts destotrotz wäre ich mit der Problematik entsprechend vorsichtig.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch