Unser Anästhesist lehnt eine Entlassung nach ambulanten Operationen grundsätzlich ab, wenn der Patient alleine lebt. Eine Erreichbarkeit per Telefon reicht ihm nicht aus.
Da ich als Operateur bei kleinen gynäkologischen Eingriffen aus dem AOP-Katalog bei sonst gesunden Patientinnen einen stationären Fall medizinisch nicht begründen kann (soweit ich weiss, sieht der MDK bei Alleinstehenden keinen allgemeinen Tatbestand vorliegen, der die stationäre Behandlung rechtfertigt), würde mich interessieren, wie andere Kliniken mit dem Problem umgehen.
B.H.