Entlassung alleinstehender Pat. nach ambulanten OP's

  • Hallo zusammen,hallo Todo,

    wir sind uns sicher alle einig, dass zwischen gelebter Medizin und der Rechtsprechung, wenn mal wirklich etwas passiert ist, eine große Kluft besteht.

    Herr bh hat richtig zitiert (Pat., der alleine lebt und (könnte auch ein ODER gemeint sein?!) kein Telefon erreichen kann).
    Ich erinnere an den Fall einer amb. Gastroskopie (etwas Propofol!). Der Pat. hatte vor der Untersuchung bestätigt, dass er abgeholt wird. Daran konnte es sich natürlich nach der Untersuchung nicht mehr erinnern, die Autoschlüssel waren ihm nicht abgenommen worden, der Rest dürfte bekannt sein ...!

    Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst, aber wenn ich so manche Pat. postoperativ aus dem Ambulatorium wackeln sehe, bin ich froh, dass ein Angehöriger daneben steht und nicht der Taxifahrer ihn einfach vor der Tür absetzt!

    Vielleicht hatte ich ja bisher mit \"meinem\" verständigen MDK-Gutachter einfach nur Glück?!

    Schönes WE

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten Morgen,

    ja ja, ich weiß, dass ein Arzt immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Und ich weiß auch, dass wir Kassenvertreter hier \"locker schreiben\" können, dass verantwortungslose MDK-Ärzte bei ihren Stellungnahmen sich nicht um strafrechtliche Folgen kümmern müssen.

    ABER:

    Wir diskutieren hier über Gegensätze von Verträgen und Strafrecht. Hier müssen Sie aber Ihre Kritik und Ihre permanenten Vorwürfe gegen Kassen und MDK mal gehörig zurück schrauben. Es handelt sich bei der Grundlage für die ambulanten Operationen um einen VERTRAG. Voraussetzung ist eine EINIGUNG zwischen den VERTRAGSPARTNERN. Fragen Sie sich doch ein einziges Mal, wer SIE, DIE KRANKENHAUSSEITE dort vertreten hat - und ob er es gut gemacht hat!? Fragen Sie, ob IHRE INTERESSEN von IHREN INTERESSENVERTRETERN ausreichend vertreten wurden.

    Dieser Vertrag wurde nicht vom Gesetzgeber, geschweige denn den bösen Kassen oder dem MDK vorgegeben. Auch haben die Kassen keineswegs mehr Verhandlungsmacht als Krankenhäuser (siehe Verträge nach 112, 116 SGB V). Der Vertrag ist so gut und so nah an der (strafrechtlichen) Praxis, wie ihn IHRE VERTRETER unterschrieben haben...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    selbstverständlich handelt es sich um einen Vertrag - aber...

    ... bei diesem Vertrag müssen sich 3 einigen, nämlich die DKG, die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen. Hier läuft es auf einen Kuhhandel bei strittigen Punkten hinaus. Hier wird sich nicht immer derjenige durchsetzen, der \"berechtigte\" Interessen hat.

    ... und darf ich einmal daran erinnern, dass in den letzten 2 Jahren keine Einigung zustande gekommen ist, sondern die Vereinbarung mit 2/3-Mehrheit zustande gekommen hat. Im Jahr 2005 gegen die Krankenhäuser, im Jahr 2006 gegen die Krankenkassen. Nun könnte man polemisch fragen, warum denn die Krankenkassen gegen die Punktwertvereinbarung im AOP-Vertrag klagen. Haben sich etwa Ihre Interessenvertreter nicht richtig für die Belange der Krankenkassen (ich sage bewußt nicht für die Interessen der Mitglieder) eingesetzt? Sie sehen, so einfach ist es nicht, wenn man darauf hinweist, dass es sich um eine Vereinbarung handelt.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Herr Offermanns,

    ganz so einfach ist es auch mit dem \"Spieß herum drehen\" nicht. Denn die Kassen haben sich hier nicht über den Vertrag beklagt.

    Und die 2/3 Mehrheit (eines Bündnisses derer, die im Gegensatz zu den Krankenkassen die Probleme der Praxis am Besten kennen sollten und schließlich auch am lautesten beklagen) für einen Vertrag, der die strafrechtlich soooo brisante Verlagerung aus der stationären Versorgung in den ambulanten Bereich zur Folge hat, ist wohl beachtlicher als das übliche Gezanke um´s liebe Geld (Punktwert).

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Toll, dass meine Seite den Vertrag auch unterschrieben hat. Als ich meine Facharztausbildung vor 20 Jahren begonnen hatte, bleiben Patientinnen nach Abrasio 4 Tage stationär und niemand hatte was dagegen.
    Der Eingriff wird heute noch weitgehend unverändert durchgeführt.
    Ich bin weder von meinem Arbeitgeber noch sonst wem gefragt worden ob ich es besser finde, dass heute der Patient am gleichen Abend schon wieder nach Hause kann / muss. (Blödes Beispiel, das geht natürlich auch ambulant).
    Z.B. bei Konisationen, die früher bis zu einer Woche im Krankenhaus waren wegen dem Nachblutungsrisiko habe ich schon ein deutlich flaueres Gefühl in der Magengegend. Aber der Eingriff ist ja freundlicherweise wieder in Kategorie 2 gerutscht.
    Als behandelnder Arzt stehe ich heute vor dem Problem, zu entscheiden, was ich gerade noch so eben verantworten kann und gleichzeitig den VERTRAG zu erfüllen.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass was schiefgeht wird dann halt immer größer.
    Die Kunst ist es, das Rentenalter zu erreichen ohne dass man vom Staatsanwalt vorher erwischt wird. Alles eine Frage der Statistik.
    Irgendwie geht es dem Ladendieb genauso...
    Die Ungerechtigkeit ist, dass wir über die Behandlung entscheiden dürfen, aber nicht darüber ob das auch bezahlt wird.
    b.h.

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland

  • Zitat


    Original von ToDo:
    ganz so einfach ist es auch mit dem \"Spieß herum drehen\" nicht. Denn die Kassen haben sich hier nicht über den Vertrag beklagt.

    Und die 2/3 Mehrheit (eines Bündnisses derer, die im Gegensatz zu den Krankenkassen die Probleme der Praxis am Besten kennen sollten und schließlich auch am lautesten beklagen) für einen Vertrag, der die strafrechtlich soooo brisante Verlagerung aus der stationären Versorgung in den ambulanten Bereich zur Folge hat, ist wohl beachtlicher als das übliche Gezanke um´s liebe Geld (Punktwert).


    Hallo ToDo,

    ich denke, dass Sie es sich hier zu einfach machen. Ich sagte ja, dass es bei dem Vertrag um einen Kuhhandel geht. Man kann sich ja einmal überlegen, welche Interessen die KBV oder die DKG oder die Krankenkassen haben. Da werden nicht immer die berechtigten Interessen der Gegenseite gewürdigt, geschweige denn, akzeptiert und in den Vertrag übernommen.

    Aus einem anderen Feld, nämlich der Vergütung der Notfallleistungen durch den Bewertungsausschuss (Zusammensetzung: KBV und Krankenkassen), wird ja deutlich, dass nicht nur direkte Anweisungen der Aufsichtsbehörde, sondern auch die ständige Rechtsprechung des BSG einfach ignoriert werden.

    Grüsse aus dem nunmehr sonnigen Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."