Lap. Leistenhernie und Adhäsiolyse

  • Hallo zusammen,

    ich habe im Forum-Archiv gesucht und zu dem Thema im Jahre 2002- 2004 zwar etwas gefunden, aber es beschreibt m. E. die Problematik nicht, daher möchte ich es noch mal ansprechen, zumal wir dahingehend mit dem MDK Riesenprobleme haben!! :boese:

    Bei laparoskopischen Leistenhernien trifft man nicht selten auf ausgedehnte Verwachsungen z.B. nach Voroperationen. Bei der TAPP-Technik kommt man daher um eine \"Adhäsiolyse\" oft nicht herum. Dies ist z. T. sehr aufwendig und m. M. entsprechend zu dokumentieren (im OP-Bericht und mittlerweile mit Foto!) und daher auch zu kodieren.
    Die Kombination K40.31 (eingeklemmte Rezidiv-LH) + K66.0 (peritoneale Adhäsionen) zusammen mit 5-530.71 (TAPP) + 5-469.21 (Andere OP am Dram: Adhäsiolyse, Laparoskopisch) triggert aber automatisch in die höherwertige DRG G21Z (cw 0,967) anstelle in die Leistenhernien-DRG G24Z (cw 0,760).
    Der MDK lehnt diese Adhäsiolyse kategorisch ab mit der Begründung,
    die OPS beschreibt eine Adhäsiolyse am \"Darm\", es würde aber am Darm überhaupt nichts gemacht, daher sei dieser Kode nicht zuläassig!
    Ein Alternativkode wird aber weder vom MDK vorgeschlagen, noch konnte ich einen finden! ;(

    Das gleiche Problem ergibt sich übrigens bei laparoskopischen Appendektomien, wenn eine Adhäsiolyse durchgeführt wird!

    Wie soll ich weiter vorgehen?
    Bin echt auf Vorschläge angewiesen!

    Danke im voraus

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    ich würde erst mal mit den DKR, speziell 1102a, argumentieren.
    Hier steht ganz eindeutig: \"...Auch wenn Adhäsionen im Verlauf einer anderen BAUCHoperation gelöst werden,... Dann sind ein Diagnosekode...und ein Prozedurenkode aus 5-469.1 oder 5-469.2 für die Lösung anzugeben.\"

    Wir hatten damit noch nie Probleme...

    Einen schönen Tag!
    Nicole

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen GK-Nicole,

    so einfach geht es wirklich nicht! Sie müssen hier schon komplett zitieren, weil das von Ihnen Ausgelassene genau das Problem verursacht:
    Auch wenn Adhäsionen im Verlauf einer anderen Bauchoperation gelöst werden, kann der Vorgang im Einzelfall relevanten Aufwand verursachen. Dann sind ein Diagnosekode (z.B. K66.0 Peritoneale Adhäsionen) für die Adhäsion und ein Prozedurenkode ... für die Lösung der Adhäsionen anzugeben.

    Es ist also der relevante Mehraufwand darzustellen. Wenn hier schon Fotos gemacht werden und der OP-Bericht entsprechend dies darstellt, ist dieser Anforderung eigentlich genüge getan. Wenn ich also sicher dies dokumentiert habe und auch dann vertreten kann, würde ich den Klageweg beschreiten. Dass dies nicht zu den unterhaltsamsten Beschäftigungen gehört, ist klar.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrter Herr Selter,

    nun gut, Ihre Anmerkung ist gerechtfertigt...
    Im geschilderten Fall habe ich jedoch nicht den Knackpunkt in Bezug auf den Aufwand gesehen, sondern im Argument des MDK \"Bauch vs.Darm\". Mir schien, dass nicht der Aufwand aberkannt werden sollte, sondern die Lokalisation bzw. Bezeichnung des OPS-Codes das Problem war. Und das ist in meinen Augen mit der benannten DKR klargestellt.

    Verregnete Grüße aus Köln
    Nicole

  • Hallo Forum,

    der beurteilende Arzt beim MDK sollte doch ein Chirurg sein. Der sollte doch auch selbst wissen, wie es manchmal um den Aufwand einer Adhäsiolyse bestellt ist, bevor man zur eigentlichen OP kommt. Übrigens ist eine der häufigsten Komplikationen die Eröffnung des Darmes! Warum wohl? Wenn alles sauber im OP-Bericht dokumentiert ist, wo ist denn dann das Problem. Ein Gutachter, der dann so kleinkariert ist, offenbart doch nur, dass er ein Gefälligkeitgutachten erstellt!

    Schöne Diskussion

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Allen zusammen herzlichen Dank :biggrin:

    zunächst einmal war mir die DKR 1102a(!) offenbar entfallen um nicht zu sagen, nicht bekannt! ?(

    Alle Argumente sind für mich nachvollziehbar und wurden bei den MDK-Gesprächen von mir auch so vorgebracht.
    Ich darf aber noch mal auf die Argumentation der MDKlers verweisen,
    der übrigens ein \"älterer\" Chirurg ist und nach eigener Aussage
    keine laparoskopischen Eingriffe mehr durchgeführt hat!

    Also, er sagt: Die 5-469.21 beschreibt die lap. Adhäsiolyse am \"DARM\". Es werden aber meist nur Adhäsionen des großen Netzes von der Bauchwand gelöst, am \"DARM\" wird dabei nichts oder in den seltensten Fällen (FOTODOKU!!) etwas gemacht, ergo darf diese OPS nicht verwendet werden!

    Eine alternative OPS wird nicht genannt bzw. gibt es nicht.
    Obwohl, halt ich habe gerade noch im Thesaurus unter 5-469.21 gefunden:
    Adhäsiolyse im kleinen Becken, im Unterbauch.
    Ob das ausreicht?

    Jedenfalls bin ich wesentlich weiter gekommen! :p

    Besten Dank!

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • moin!

    der operateur sollte in ihrem fall schon verwachsungen zwischen darm und bauchwand beschreiben, dann haben sie mit den codes via DKR 1102a kein problem-
    ansonsten könnte das zielleistungsprinzip greifen.aber wenn sie fotos haben, und wirklich heftige adhäsionen vor dem eigentlichen op-gebiet waren und ihre op-zeit deutlich verlängert wurde, dann sollten sie auch den alten haudegen überzeugen können...

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket