Hallo NG, Hallo NFaith,
meines Wissens geschieht in Australien die Zertifizierung eines Groupers dadurch, dass eine große Menge Patientendatensätze gegroupt werden und das Ergebnis mit dem Ergebnis eines "Referenz"-Groupers verglichen wird. Wenn alle Fälle richtig gegroupt wurden, wird die Zertifizierung erteilt.
Ist das so richtig?
Kann nun jede Softwarefirma eine Lizenz haben? Also z. B. ID-Berlin, SBG-Berlin? Welche Rolle spielt die Firma 3M? Hat die so eine Art Ober-Lizenz für Grouper?
Eine mir viel wichtigere Frage:
Um einen Grouper zu erstellen, muß das Definition Manual bekannt sein. Gibt es für das Definition Manual mit seinen Tabellen und Algorithmen ebenfalls eine Lizenz? Oder spricht man hier von Urheberrecht oder Copyright?
Das Definition Manual, d. h. also die Regeln, nach denen der Grouper gestrickt wird, gehört das auch irgendjemandem, oder nicht? Kann doch eigentlich niemandem gehören. Es soll sich doch auch dauernd ändern. Dafür muß es doch öffentlich zugänglich sein.
Kommt an dieser Stelle der Begriff "gemeinfrei" ins Spiel?
Kann irgendjemand an diesem Algorithmus Rechte haben? Es handelt sich hierbei doch um das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden im Gesundheitswesen, die sind doch nicht geheim, oder?
Mag sein, dass irgendwann einmal die Urform der DRGs das Ergebnis einer Doktorarbeit, also einer einzelnen Person war, mag sein, dass dann eine Firma (3M?) hier die Entwicklung fortgeführt hat.
Aber in der Tradition der deutschen Abrechnungssysteme wäre es doch ein absoluter Rückschritt, hier ein fertiges Produkt (nicht der Grouper, sondern der Algorithmus ist gemeint) zu verwenden.
Also, die Tabellen für Fallpauschalen und Sonderentgelte kann jedermann von der Homepage der Krankenhausgesellschaft herunterladen. Das müßte doch mit den Tabellen des Definition Manuals auch so gemacht werden. Und zwar auch jetzt schon, schließlich hat doch "Deutschland" etwas von Australien gekauft. Ich denke, dieses Etwas ist der Algorithmus der AR-DRGs V. 4.1.
Die möchte ich jetzt bitte irgendwo von einer deutschen Homepage herunterladen. Das kann doch nicht verboten sein, oder?
Kann mir jemand bei meinen Gedanken folgen?
Ich hoffe, hier allmählich die Begriffe Grouper (Software), Algorithmus (Defintion Manual) und Kodierrichtlinien (Coding Standards) voneinander abzutrennen, ich gebe zu, dass auch ich hier nicht immer sauber unterscheide. Gerade bei den rechtlichen Fragen wäre dies aber wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken gGmbH des Landkreises Freyung-Grafenau
[ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 03.08.2001 editiert. ]