Nebendiagnose hausärztliche Medikation

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich habe eine Frage zu den ND´s, die durch den Aufwand Weiterführung der hausärztlichen Medikation seitens des Krankenhauses kodiert werden können. Kann ich, obwohl ich keine weitere Diagnostik betreibe spezifische ND´s kodieren, da diese durch den Hausarzt oder aus vorherigen Krankenhausaufenthalten bekannt sind oder muss ich dann die unspezifischen ND´s kodieren. Zum Beispiel die I50.9 Herzinsuffizienz oder Hyperthyreose oder ähnliche. Spezifische sind ja meistens besser bewertet als unspezifische Kodes; diese kann ich ja aber nur feststellen, wenn ich gründlich diagnostiziert habe.

    Danke im Voraus

    MfG

    Klara

    :sterne:

  • Hallo Klara,

    lt. DKR sind ND nur dann zu kodieren wenn sie: medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Aufwand verursacht haben. Was für Aufwand haben Sie bei weiterführen der häuslichen Medikation? Macht der Patient das nicht selber? Oder habe ich da was falsch verstanden? ?)

    Viele Grüße

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    selbstverständlich kodieren Sie die ND, wenn Sie die andernorts veranlasste Therapie weiterführen (sehen Sie dazu das Beispiel unter DKR D003). Wenn der Patient seine eigenen Tabletten nimmt, wird es natürlich schwer nachweisbar sein, dass Ihnen der Aufwand entstand (abgesehen davon, dass Sie dem Patienten ja die Medikamente während des Aufenthaltes bereitstellen müssen).
    Und selbstverständlich kodieren Sie die Krankheit so genau wie möglich. Diese Information muss nicht von Ihnen im jeden neuen Aufenthalt diagnostisch gesichert werden, wenn dies anamnestisch bekannt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,
    die Weiterführung der häuslichen Medikation bedeutet doch, das die vom HA verordnete Medikation gemäss Hausarzt-Angaben weiter gegeben wird. Aber nicht im materiellen Sinne. Für die Beschaffung der Medikamente ist das KH zuständig.
    Von zu Hause mitgebrachte Medikamente dürfen nicht weiter gegeben werden, da dies eine unzulässige Vermischung von ambulanten und stationären Sektoren (und Geldern) bedeuten würde.
    Also haben Sie einen Aufwand, da Sie Muster gemäss den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr verwenden düfen, sondern das KH muss bezahlen (incl. 19% MwSt).
    Das Hauptproblem aus meiner Erfahrung bei der Weiterverordnung ist die unkritische Weiterverordnung dergestalt, dass bei Entlassung / Kodierung nicht bekannt ist, warum der Patient das Medikament XY bekommen hat.
    und die Diagnose \"weils vom HA stammt\" finde ich im ICD-Katalog nicht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    alles klar. Dann habe ich es doch falsch verstanden. :rotwerd:
    Manchmal kann man nach Feierabend nicht mehr klar denken....

    Viele Grüße und schönen Abend

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo und guten Tag.
    Wenn Sie eine ND haben, dann muß sie so spezifisch angegeben werden, wie möglich. Liegen bei der Aufnahme dann von dem einweisenden Arzt z.b. Untersuchungsergebnisse vor, dann könnene Sie die übernehmen (Vorsicht bei Verdachtsdiagnosen).
    Sollte die ND aber rein anamistisch sein, bzw. \"keinen Resourcenverbrauch\" haben, dann natürlich nicht. Eine \"Überprüfung\" der ND durch z.B. Kontrollen reicht dem MDK häufig nicht aus. Eine ND die medikamentös behandelt wird aber dafür ja. Hier muß jedoch auch das Medikament eindeutig zur ND passen.
    Viele Grüße
    AOWT

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag AOWT,

    die nötigen Informationen sind doch bereits oben gegeben worden. Diese zu wiederholen, ist nicht wirklich weiterführend. Zumal dann Aussagen wie \"Hier muß jedoch auch das Medikament eindeutig zur ND passen und nicht z.b. eher zu einer anderen ND (oder beiden).\" nur verwirren.