MDK Begutachtung durch entsprechenden Facharzt

  • Hallo Liebes Forum,

    zunehmend haben wir Probleme mit Gutachtern des MDK. Z.B. werden UR Fälle von Internisten oder Chirurgen begutachtet. Es folgen dann zwei Widersprüche pro Fall, wo immer der selber Gutachter tätig wird. Unser Arzt meint, daß die Ausführungen des MDK Arztes völlig unkorrekt und fachlich unkompetent (milde ausgedrückt!!) sind. :a_augenruppel:
    Meine Frage: haben wir ein Recht darauf zu bestehen, dass in solchen Fällen ein Facharzt mit der entsprechender Fachrichtung die Begutachtung vornehmt? :d_gutefrage:

    Vielen Dank im Voraus.

    Schönen Abend und viele Grüße.

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,

    bei uns ist das in einem entsprechenden Landesvertrag geregelt. Die Gutachter müssen in der Regel über besondere Kenntnisse auf den ärztlichen Fachgebieten verfügen, in die die Erkrankung des Versicherten fällt.

    Das ist eigentlich relativ klar formuliert. Gewisse Abgrenzungsprobleme wird es da immer mal wieder geben.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Sofern es um fachlich-medizinische Fragestellungen geht würde ich im Widerspruch darauf hinweisen, dass hier die Einschätzung eines Facharztes gegen die eines fachfremden Arztes steht. Sollte diesen auch ein fachfremder Arzt oder gar der gleiche Arzt bearbeiten, haben Sie gute Karten für das Sozialgericht. Diesen Schritt sollte man dann auch tatsächlich gehen, wenn man sich im Recht fühlt und die Dokumantation einigermaßen OK ist!

    Formale Fragen dagegen (Kodierichlinien etc) kann sicherlich auch ein fachfremder Arzt beurteilen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Allerseits,

    vielen Dank für die schnelle Antworten. Es geht nicht um Kodierrichtlinien, sondern wirklich um fachlich-medizinische Fragestellungen. Werde versuchen es so mit der KK zu klären.

    Viele lieben Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Sofern es um fachlich-medizinische Fragestellungen geht würde ich im Widerspruch darauf hinweisen, dass hier die Einschätzung eines Facharztes gegen die eines fachfremden Arztes steht.


    zur Ergänzung:

    Bei einem fachfremden Gutachter des MDK besteht ein „Übernahmeverschulden“.

    Nach BSG (B6 KA 38/98 R) und BGH Rechtsprechung (1982, 1987) und Berufsrecht (u.a. Protokoll der ständigen Konferenz „ärztliche Weiterbildung“ der BÄK 6/2003 TOP 4 Seite 12 - „gebietsferne Gutachten sind prinzipiell abzulehnen “) haben Fachärzte die Grenzen ihres Gebietes zu beachten.


    Siehe hierzu auch das rechtskräftige Urteil des OLG Koblenz vom 24.6.2002- 14 W 363/02:
    Hier wurde dem Sachverständigen die Entschädigung verweigert, da er vorab hätte erkennen müssen, dass das von ihm erwartete Gutachten Fragen betraf, die außerhalb seines Fachgebietes lagen.


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Forum,
    in Bayern nennen sich die Gutachter jetzt \"Schwerpunktgutachter\". Was das auch immer bedeuten mag. Eine Facharztbezeichnung findet man nicht unter der Unterschrift.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Forum,
    unser häufiger Chirurgischer MDK-Gutachter erzählte er müsste jetzt Gynäkologie prüfen.

    Scheint wohl ein bundesweites Phänomen zu sein....

    Gruss

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Allerseits,

    vielen Dank nochmal für die Infos, ist ja sehr interessant. Heute habe ich der KK mitgeteilt, daß wir solche GA ablehnen. Jetzt kann ich es mit einer gesätzlichen Grundlage untermauern.

    Jetzt bleibt es abzuwarten, wie die KK darauf reagiert....

    Schönen Abend und viele Grüße

    Lorelei

    :f_ltanz:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Zitat


    Original von gefi:
    Hallo Forum,
    in Bayern nennen sich die Gutachter jetzt \"Schwerpunktgutachter\". Was das auch immer bedeuten mag. Eine Facharztbezeichnung findet man nicht unter der Unterschrift.
    Gruß


    Hallo Herr Fischer,
    \"Schwerpunktgutachter\" bedeutet, dass er/sie schwerpunktmäßig Krankenhäuser betreut und nicht noch Pflegeversicherung, Reha etc, macht.
    So hat es mir ein Kollege vom MDK erklärt. :d_pfeid:
    Allerdings sollen jetzt wegen der zunehmenden Flut von \"Einzelfallprüfungen\" auch Gutachter herangezogen werden, die nicht schwerpunktmäßig Krankenhäuser betreuen. Dagegen wehren sich z.Zt. die Schwerpunktgutachter. :sterne:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Forum,

    ich muß das Thema nochmal aufgreifen: hat jemand schon mal ein Gutachten (oder Widerspruch) von einem fachfremden Arzt abgelehnt? ?)Wenn ja: welche Reaktionen gab es? Für jede Antwort bin ich sehr dankbar, da ich mehrere solche Gutachten habe, mit den unsere Ärzte nicht einverstanden sind.

    Liebe Grüße und schönen Abend.

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Zitat


    Allerdings sollen jetzt wegen der zunehmenden Flut von \"Einzelfallprüfungen\" auch Gutachter herangezogen werden, die nicht schwerpunktmäßig Krankenhäuser betreuen. Dagegen wehren sich z.Zt. die Schwerpunktgutachter. :sterne:

    Diesen Einwand finde ich gut, sonst steht noch mehr Unsinn in den Gutachten.

    Gruß
    Ordu