MDK Begutachtung durch entsprechenden Facharzt

  • Hallo Lorelei,
    die Reaktionen auf eine solche Ablehnung sind leider meist ziemlich dürftig. In manchen Fällen wird tatsächlich der Gutachter gewechselt. Oft aber leider nicht, wenn überhaupt der MDK erneut befragt wird.
    Nachteile hat man nicht zu befürchten, wenn man einen fachfremden Gutachter rügt (außer der Tatsache, dass sich weder KK noch MDK darüber freuen...)
    Leider hift einem der Hinweis auf einen fachfremden Gutachter und die ausbleibende Reaktion der KK oder des MDK auch dann nicht weiter, wenn das Ganze vielleicht einmal ins Klageverfahren vor dem Sozialgericht geht: Die KK haftet grundsätzlich nicht für den MDK und seine \"falsche\" Begutachtung (siehe Urteil des BSG vom 28.9.2006, B 3 KR 23/05 R). Darüber hinaus hat die KK auch keinen Nachteil im Klageverfahren, wenn nicht ein schwerwiegender Verstoß gegen das Überprüfungsverfahren festgestellt wird. Dafür hängt die Latte aber sehr hoch (s. gleiches Urteil oben). Und schließlich: sämtliche Regelungen, in denen ein \"sollte\" steckt, sind gummiweich.
    Grüße aus Dortmund

  • Liebes Forum,

    soweit ich die Gespräche mit dem MDK erlebt habe, wird regelmäßig fachübergreifend oder fachfremd geprüft. Wenn diese Fachfremdheit denn Auswirkungen hatte, dann gegen den MDK bzw. gegen die Interessen der Kassen, da sich die Kollegen aus dem Haus aufgrund ihrer besseren Sachkenntnis durchsetzen konnten.
    Meist hatte aber die Fachfremdheit keinen Einfluß und wurde auch auf Seiten der Kliniker nicht als Problem empfunden.
    Zudem ist es so, daß bei uns der Großteil der Kommunikation zwischen Controller und MDK läuft. Und niemand würde hier den Controller anschießen wollen, weil er nicht Facharzt für jedes Fachgebiet ist.

    Die Frage: \"Wo haben Sie denn gedient?\" läßt eher auf Seiten des Fragenden ein Problem mit Authoritäten erkennen und ist meist nicht sachdienlich. Die Frage allein verstellt oft den Weg zu einer sachlichen Auseinandersetzung. Die im Ergebnis durchaus den Interessen des Hauses dienen kann...

    Gruß

    Willis

  • Hallo Willis,
    ich habe als MedController auch fachfremde Anfragen beantwortet;
    aber:
    soweit es Nebendiagnosen betraf, die nicht primär dem operativen Fachgebiet entsprangen (für die Argumetation fühle ich mich sogar kompetenter als der operativ tätige Kollege). Beispiel: I50.**, E11.*1, etc.
    Sobald aber fachliche Inhalte zur OP problematisiert wurden, niemals ohne Rücksparche mit dem jeweiligen CA.
    Und auch beim MdK habe ich erlebt, dass spätestens im Widerspruchsverfahren auf \"Facharztebene\" diskutiert wurde.
    Allerdings sehe ich auch einen Anspruch auf dieses Verhalten und insofern die von Ihnen aufgeworfene Frage nach der Herkunft nicht als ehrenrührig an.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • [quote]
    Original von Willis:
    Zudem ist es so, daß bei uns der Großteil der Kommunikation zwischen Controller und MDK läuft. Und niemand würde hier den Controller anschießen wollen, weil er nicht Facharzt für jedes Fachgebiet ist.


    Hallo,

    lustig wurde es, als bei uns die KK behauptete, der Controller dürfe keine Anfragen der Krankenkassen bearbeiten bzw. unterschreiben, es müsse prinzipell ein Arzt unterschreiben.. :boese:

    OKIDOCI 8)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Willis:
    Die Frage: \"Wo haben Sie denn gedient?\" läßt eher auf Seiten des Fragenden ein Problem mit Authoritäten erkennen und ist meist nicht sachdienlich. Die Frage allein verstellt oft den Weg zu einer sachlichen Auseinandersetzung.

    Faire Gutachten wird jeder akzeptieren, Gutachten fachfremder Gutachter die einen Mangel an Objektivität und Sachkenntnis erkennen lassen sind nicht hinnehmbar.

    Autorität bedarf der Anerkennung und führt dazu, dass sich andere Menschen in ihrem Denken und Handeln nach ihr richten.

    …. „schaffen es doch manche Gutachtenautoren, auch ohne Psychiater zu sein, allein aufgrund ihrer schriftstellerischen Fähigkeiten, als Sachverständige anerkannt zu werden. Der Erfolg derartiger Hochstapler bedeutet nun keineswegs, daß man Gutachtenrezipienten „alles erzählen“ könnte.“
    NJW 1993 Heft 23 1511


    Von einem Gutachter bzw. von einem Sachverständigen wird verlangt, dass er von der Sache etwas versteht. Die wissenschaftliche Expertiseforschung definiert Experten als Personen, die andere regelmässig in ihren Leistungen auf ihrem Gebiet übertreffen. Harald Mieg: „ denn im Wesentlichen bedeutet Expertise Exzellenz.“
    Jeder „seriöse“ Gutachter wird sich auf sein Fachgebiet beschränken. Ein hochrangiger MDK Mitarbeiter hat auf einer öffentlichen Veranstaltung Fragen die sich nicht auf sein Fachgebiet bezogen haben unter Berufung auf seine Fachgebietsbezeichnung, völlig zu Recht nicht beantwortet.
    Die Bearbeitung fachfremder Fragen nur unter Berücksichtigung von „Bücherwissen“ ist das Kennzeichen eines „unfähigen“ Gutachters
    Elementare Handwerksregeln der Gutachtentätigkeit werden hier außer Acht gelassen.

    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Guten Morgen allerseits,

    ich denke, dass die Diskussion hier ein wenig überzogen wird. Es dürfte sich auf keiner Seite vermeiden lassen, auch einmal über das eigentliche Sachgebiet hinaus gearbeitet wird. Vorsicht und Rücksicht sind dabei sicherlich angebracht und IM ZWEIFEL ist selbstverständlich ein Fachgebietskundiger hinzuzuziehen. Dies würde ich auch in entsprechenden Fällen vom MDK verlangen. In vielen Fällen trifft man auch als Medizincontroller Entscheidungen, die fremde Fachgebiete nicht nur anschneiden. Ich kenne niemanden der eine entsprechende Stelle als vollwertiger Mediziner, Betriebswirt und Jurist inne hat.

    Gruß
    Googs

  • Liebes Forum

    die allermeisten Fragen der Kassen sind ohne besondere Expertise vom Controller zu beantworten. Wenn der Patient nach Cholezystektomie oder Lap-Hernie schon am ersten post-op-Tag im Krankenhausgarten spazieren ging, wird es auch jedem Experten mit mehr als 3000 Flugstunden nicht gelingen, hier noch Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit zu begründen. Im Gegenteil, zuviel Expertise steht einer sachlichen Beurteilung manchmal sogar im Wege...
    Bei uns entscheidet der Controller deshalb (fast) alles. Einen Konflikt über den falschen Facharztstatus beim Controller oder beim MDK haben wir hier noch nie geführt. (Das bewahren wir uns auf für echte Knackpunkte).

    Nach langer Lektüre hier im Forum habe ich das Gefühl, das Controlling in vielen Häusern beschränkt sich auf eine Abwehrschlacht gegen den MDK und die Einzelfallprüfung. Man wird das nicht vollständig vermeiden können. Aber es gibt doch auch andere Lösungen. Und wenn Sie sich gegen jede Beurteilung des MDK verwahren, wie wollen Sie dann neue Abläufe, Techniken, Verfahren diskutieren und einführen. Wir haben hier schon gezielt die Begehungen des MDK eingesetzt, um auch von uns als notwendig angesehene Veränderungen in hartnäckigen Abteilungen voranzutreiben.
    Und Zusammenfassungen von Fallgruppen und Paketlösungen sind häufig und jedenfalls für uns sinnvoll.

    Gruß

    W.