Inhalationstrauma vs. Beobachtung

  • Hallo Forum,

    Klinischer Verlauf
    Wir hatten einen Patienten behandelt, der eine größere Menge Deodorant inhaliert hatte, in der Folge kam es zu vegetativen Problemen, die zur Aufnahme führten. Am Pulsoxymeter unter Intensiv- bzw. Intermediate Care-Bedingungen für längere Zeit [O2] <=95% und dann Gabe von O2 per Nasensonde über 8 h. Labor unauffällig. Keine Gabe von Medikamenten, insbesondere keine Steroide. Übrigens keine internistischen Vorerkrankungen.

    Entlassungsbrief
    Diagnose Inhalationstrauma
    Therapie Monitoring von Atmung etc.
    nebst Prosa :)

    MDK-Gutachten
    Eine erniedrigte Sauerstoffsättigung sei irrelevant, weil zu ungenau. Die Symptomatik sei nicht eindeutig. Ein Inhalationstrauma liege nicht vor. Eine Sauerstoffbehandlung sei nicht indiziert gewesen. Zu kodieren sei lediglich die Beobachtung bei Verdachtsfällen (Z03.6)

    Frage
    Wir argumentieren, dass Z03.6 gerechtfertigt gewesen wäre, wenn ex-ante keine Behandlung indiziert gewesen wäre. Behandelt haben wir aber, mit der einfachsten Möglichkeit, die aber die Ressurcen eines KH erforderte. Die Kodierung ist übrigens unter Zugrundelegung der Diagnose richtig, der MDK meint, die Diagnose sei falsch. Aber lassen wir diese juristische Spitzfindigkeit mal beiseite ... Nur zur Diskussion möchte ich stellen, wo der Verdacht aufhört und die Behandlung des Inhalationstraumas beginnt.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Schönen guten Tag Herr Bobrowski,

    meiner Ansicht nach haben Sie vollkommen Recht:

    Zitat

    DKR D002

    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschließlich dann als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.

    Sobald eine wie auch immer geartete oder ausgeprägte Symptomatik besteht, ist kein Z03.. Schlüssel zu verwenden!

    (Ich würde übrigens zustimmen, wenn es Gesetzespläne für die Benutzung von Deodorants ähnlicher Art wie für das Rauchen gäbe)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Bobrowski,

    zu welchen vegetativen Problemen kam es denn genau?
    Und haben Sie die T59.9 kodiert oder welche...?

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
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