OPS 8-987 Komplexbehandlung bei MRE

  • Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren

    Bei dem ab 2007 neuen Kode: 8-987 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregen (MRE)stellt sich mir folgende Frage: Müssen hier ALLE der angegeben Kriterien erfüllt werden ? Heisst das, wenn hier z. B. der Einsatz eines erregerspez. Chemoth./Antibiotika nicht erfüllt ist, darf ich diesen Kode nicht verwenden ?

    Harry

  • Hallo,

    wir haben hier mittels 2 Praktikantinnen des Pflegemanagements ein Projekt zur Vereinheitlichung der Minutenwerte der Berlin Brandenburger Krankenhäuser gestartet (Im Rahmen des regelmässigen vereinsfreien Medizincontrollertreffens), wer also aus dieser Region noch Teilnehmen will (Überegional wird halt die Abstimmung der einheitlichen Minutenwerte kaum noch machbar, aber für Teil 1 auch gerne aus ganz Deutschland)

    Schickt einfach eine Mail am besten mit dem hauseigenen Bogen an mich, als Ergebniss gibts dann, zunächst eine Excelliste mit allen verschiedenen Minutenwerten im Vergleich, anschliessend ist ein Treffen geplant um diese dann zu harmonisieren.


    Gruss

    thomas.lueckert@ukb.de

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Liebes Forum,

    in der Tabelle der Komplexbehandlungen heißt es, dass der Kode \"8-987.1-\" entgeltrelevant ist.
    Meine Kollegin und ich haben diese Komplexbehandlung an einem Fall ausprobiert.
    Wir haben einen fiktiven Fall mit einer infizierten Endoprothese (T84.5), welche entferent wurde (5-821.7R). Zusätzlich verschlüsselten wir noch „B95.6!“, „U80.0!“ und „8-987.12“. Bei dieser Konstellation kamen wir auf die DRG I03B, bei der die Komplexbehandlung nicht entgeltrelevant ist.

    Laut Definitionshandbuch Band 4 mündet der OPS-Kode „8-987.12“ in die DRG T77Z. Es steht keine andere Voraussetzung da.

    Wie muss der Fall sein, dass die Komplexbehandlung „8-987.12“ entgeltrelevant ist?

    Ich hoffe, es kann uns jemand weiter helfen.

    MfG
    raxa

  • Guten Morgen, raxa!

    Schlagen Sie beim Definitionshandbuch im Anhang Prozedurencode-/MDC-/DRG-Index unter 8-987... nach, so mündet dieser OPS in folgende DRGs:
    E77A, F77Z, G77Z, K25Z, K77Z, L63A sowie T77Z.
    Diese \"Komplexbehandlungs-DRGs\" wurden neu eingeführt mit dem 2007-er Katalog und heißen eben auch \"Komplexbehandlung bei.... \" und sind quasi einem Erkrankungsbereich zugeordnet. Eine Komplexbehandlung bei infizierter Endoprothese ist hier nicht vorgesehen.
    Ersetzen Sie die T84.5 mit I70.24 und streichen den (dann unsinnigen) OPS für den Hüft-Eingriff, kommen Sie in die \"gewünschte\" Komplexbehandlungs-DRG.

    Gruß

    T. Flöser

  • Zitat


    Original von T. Flöser:
    Ersetzen Sie die T84.5 mit I70.24 und streichen den (dann unsinnigen) OPS für den Hüft-Eingriff, kommen Sie in die \"gewünschte\" Komplexbehandlungs-DRG.

    Gruß


    Hallo Herr Flöser,

    Ihren Vorschlag kann ich nicht nachvollziehen:

    T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese

    mit

    I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän

    ersetzen??

    Gruß
    Ordu

  • Guten Morgen Ordu!

    Natürlich nicht inhaltlich und fallbezogen. Ich hatte die Frage nur so verstanden, warum nicht IMMER die Angabe des Codes 8-987... zu einer Komplexbehandlungs-DRG führt. Dies ist das Gegenbeispiel aus dem Bereich der Gefäßerkrankungen.
    Ich wollte lediglich klarmachen, daß es immer noch auf die Hauptdiagnose ankommt, ob der OPS-Code in eine entspr. Komplexbehandlungs-DRG-Zuordnung führt...

    Gruß

    T. Flöser

  • Hallo Harry,
    wir haben für das Jahr 2007 mit großem Dokumentationsaufwand von Seiten der Pflege, die diesen OPS-Code verschlüsselt insgesamt 75 mal den Code 8-987.- kodiert und sind nur in 16 Fällen tatsächlich in einer MRSA-Komplex-DRG gelandet. In vielen Fällen hätten über die Langliegerzuschläge sogar mehr erlöst als in den MRSA-DRGs, da diese eine sehr lange OGVD haben.
    Der eine Grund, warum wir nicht öfter in den Komplex-DRGs gelandet sind, ist, dass von diesen Patienten viele operiert worden sind (aber nicht am diabetischen Fuß - die einzige Komplex-DRG aus Partition \"O\"), ein anderer Teil z. B. langzeitbeatmet wurde oder die HD einfach in eine andere MDC führte, zu der es, wie oben angeführt keine MRSA-DRG gibt.
    Unterm Strich haben wir festgestellt, dass wir zwar richtig kodiert haben und auch die Dokumenation in schöner Regelmäßigkeit an den MDK senden müssen, aber tatsächlich fast keinen zusätzlich Erlös verbuchen können.
    Hier hat sich das DRG-System in seiner Komplexizität wohl selbst ad absurdum geführt. Meine persönliche Meinung ist, dass die MRSA-Komplex-DRGs überflüssig sind, und die Prozedur 8.987 eigentich in die Liste der komplexen und damit ggf. erlössteigernden Prozeduren aufgenommen werden sollten. Aber meine Meinung ist wohl nicht wirklich relevant.
    Fröhlichen Gruß

    Ina Broß
    Ärztin für Chirurgie und Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    :sterne:

  • Hallo in die Runde,

    zu diesem Thema eine Nachfrage hinsichtlich der Mindestmerkmale.

    Beim dokumentierten durchschnittlichen Mehraufwand sind beispielhaft verschiedene Maßnahmen aufgeführt.

    Unter anderem eine "antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens einmal täglich"

    Bei einem 4-MRGN-Patienten wurde nun nicht allen Tagen eine antiseptische Ganzkörperwäsche durchgeführt (Klinikstandard). Alle anderen Merkmale waren aber erfüllt.

    Der MDK meint, es muss aber täglich erfolgen, damit der OPS erfüllt ist, da der Wortlaut von "mindestens einmal täglich" spricht.

    Hat er Recht? Aus meiner Sicht reicht es doch aus, wenn die 2 Stunden durch irgendwelche Maßnahmen aus dieser z.B.-Liste erbracht wurden...

    Danke vorab und beste Grüße

  • Hallo Sozialrechttitan,

    die Formulierung "z.B." im OPS besagt, dass die nachfolgend genannten Kriterien nicht abschließend sind. Bei strenger Auslegung am Wortlaut bedeutet das sogar, dass eine Aussage über die Anerkennung der "mindestens einmal täglichen Ganzkörperwäsche" gemacht wird, nicht hingegen über beispielsweise eine "Ganzkörperwäsche alle zwei Tage".

    Maßgeblich sind aber die aktuellen Richtlinien des RKI zur Behandlung von 4-MRGN-Patienten. Sofern diese eine "antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens einmal täglich" vorsehen und diese Maßnahme ohne Grund nicht durchgeführt wurde, ist der Kode nicht mehr kodierbar, weil die Maßgabe "Die jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sind zu berücksichtigen" nicht eingehalten wurde.

    Sofern diese Maßnahme in den Richtlinien nicht enthalten ist, ist der vom KH betriebene Aufwand im Rahmen der Anrechnung zu berücksichtigen.

    Viele Grüße

    M2