GKV-WSG und §275 SGB V

  • Schönen guten Tag,

    seien wir doch pragmatisch:

    Wenn eine Krankenkasse im September 2007 einen Fall aus 2006 überprüfen möchte, würde ich dies unter Hinweis auf die neue Regelung ablehnen.

    Allerdings werde ich auch nicht gleich die bei der nächsten MDK-Begehung Mitte April anerkannten Fälle der Kasse mit 100 € berechnen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich befürchte schon, Hr. Schaffert, dass wir hier wieder die Gerichte bemühen müssen. Denn nach allem was ich im Kollegenkreis bei den Kassen mitbekommen habe, wird dort sehr wohl und zwar auch von Juristen, die Meinung vertreten, die Neuregelung gelte ab Aufnahme 01.04.2007.

    Hielte auch ich persönlich für die logischste Lösung und war bisher vom Gesetzgeber auch immer so praktiziert worden. Und letztendlich kann man hier schon das SGB V und die FPV in einen Topf werfen, weil es sich bei beiden um Rechtsvorschriften handelt. Ob sie nun gleichrangig sind oder nicht, kann hier unberücksichtigt bleiben, denke ich.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,

    denke auch dieser ganze Paragraph wird uns allen noch viel Ärger bereiten.
    Von der ungeklärten Frist, über Fallprüfungen die dann im nachhinein nur als §112 Prüfung hingestellt werden, strengere MDK-Gutachten, bis hin zum Eintreiben der 100 € und wie das ganze denn budgettechnisch auch unter Minder -und Mehrausgleiche z.B. gesehen wird.

    Viel Raum für unsere Juristen sich vortrefflich streiten zu können.....

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Schönen guten Tag allerseits, insbesondere Herr Bauer!

    So ganz möchte ich Ihren Beitrag doch nicht stehen lassen.

    Genausowenig wie sich die Krankenkassen für die Rechtsaufassung der Justitziare der Krankenhausgesellschaften interessieren, halte ich die Auffassung der kassenjuristen für relevant.

    Und bezüglich Ihrer Aussage, dass man SGB V und FPV in einen Topf werfen könne, weil beides Rechtsvorschriften seien, muss ich erstens bemerken, dass die FPV keine Rechtsvorschrift im Sinne eines Gesetzes sondern ein Vertrag der Selbstverwaltung ist (V bedeutet seit 2004 \"Vereinbarung\" und nicht mehr \"Verordnung\"!) und dass mit dem gleichen Argument auch das Scheidungsrecht und der Koran in einen Topf geworfen werden könnten.

    Ich versuche bei der Auslegung von Gesetzen auch nicht, dem Gesetzgeber irgendwelche Absichten zu unterstellen (\"das hat der schon immer so gemeint...\"), sondern den Wortlaut des Textes nachzuvollziehen. Und damit habe ich auch schon gegen Juristen oder anderen, die es besser wissen müssten, REcht bekommen.

    Im Übrigen stellt auch die FPV nicht eindeutig aunf das Aufnahmedatum ab, sondern die Fallzählung beispielsweise erfolgt nach dem Entlassungsdatum.

    Auch wenn ich mich über diese schöne juristische Diskussion freue, ich nehme die Sache an sich nicht sonderlich ernst. Irgendwann wird es sich schon einspielen und so lange nicht eine Seite meint, man müsse jetzt den Vertragspartner in irgend einer Form bluten lassen, sehe ich keinen Handlungsbedarf.
    (o jeh, schon wieder so eine gewalttätige Metapher... :erschreck: )

    Daher wünsche ich Ihnen einen schönen Tag,

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    Zitat

    Bei der Interpretation nach Aufnahme- oder Rechnungsdatum könnte dagegen die Krankenkasse nach wie vor noch nach Jahren alte Rechnungen überprüfen. Das würde ich dann ebenfalls als Mißbrauch ansehen.

    Ich verstehe hier etwas nicht ganz. Ich verfahre schon seit Jahren so, dass ich Erstanfragen, die nicht zeitnah kommen (den Begriff zeitnah lasse ich den jeweiligen Arzt individuell auslegen), mit Verweis auf z.B. Bundessozialgerichtsurteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R ablehne. I.d.R. bearbeiteten ( :augenroll: ) wir Prüfanfragen bis 8 Wochen nach Rechnungslegung.

    Wieso \"nach wie vor nach Jahren\"?

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Forum,
    ich persönlich interprediere diesen Pragraphen so, dass jede Rechnung, welche ab dem 01.04.2007 bei den Kassen eingeht, innerhalb von 6 Wochen zur Prüfung gebracht werden muss. Ich sehe hier keinen Bezug zum Aufnahme- bzw.Entlassungsdatum im Krankenhaus.
    Eastfries: wenn Sie einen Fall aus irgendwelchem Grund auch nach 1-2 Jahren prüfen müssen und eine Rechnungsänderung veranlassen, dann kann der Fall auch neu geprüft werden. Eine Zeitrahmen von 8 Wochen bisher bezieht sich nach meiner Ansicht auf die Einleitung der Prüfung durch die Kasse. Anfragen vom MDK kommen aber oft nach 1 Jahr und später. Korrigierte Fälle stehen der Prüfung durch die KK ab neuer Rechnungslegung an die Kasse wieder offen und können ( was ich auch häufig erlebe) auf ganz ander Gründe geprüft werden. Das zieht sich dann hin bis Anno Zopf!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Ja das ist ja richtig und gut so. Es geht ja auch im neuen Gesetzestext lediglich um die Einleitung. Die Fälle werden aber nach wie vor bis zur Bearbeitung sauer werden (Vgl. Milch).
    Ich hatte oben Zitiertes nur nicht zuordnen können, da m.E. auch schon vor der Reform die Einleitung zeitnah zu erfolgen hat... Für mich ändert sich nur der jetzt explizit festgelegte Zeitraum von 6 Wochen nach Rechnungseingang (...wir haben gar keine Rechnung vorliegen...), also keine Fragen mehr, wie:\"Können Sie sich noch erinnern Herr Dr. oder soll ich auf das BSG- Urteil verweisen?\"
    Guß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Eastfries,

    die Milch ist schon ganz schön sauer, fast schon Käse!
    Wenn die Kasse prüfen will, dann findet selbige schon Gründe genug. Es wird schon findigen Kassenrechtlern etwas einfallen, um diese gesetzlichen Richtlinien auszuhebeln oder zu umgehen. Schon die Frage der Kontrolle der Einhaltung erscheint mir jetzt schon ausufernd.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Forum und insbesondere Herr Schaffert,

    auch ich und \"meine\" Kasse lehnen uns beruhigt zurück. Schließlich haben wir es schon vor Monaten eingeführt, das betreffende KH mittels einfachem Brief über die Einleitung jedes einzelnen Prüfverfahrens zu informieren und so jedweder gesetzlicher Regelung genüge zu tun.

    Trotzdem bleibt es meine Meinung, dass Sozialgerichte - insbesondere die in den höheren Instanzen - wahrscheinlich nach dem Aufnahmedatum gehen werden. Nach meiner Auffassung unterliegt ein KH-Fall einer gesetzlichen Regelung, die ab 01.04. in Kraft ist nicht, wenn er vor dem 01.04. beginnt. Und jetzt bringe ich wieder die FPV ins Spiel, weil die FPV 2007 auch nicht für Fälle gilt, die 2006 begonnen haben. Nach meiner Auffassung hat die FPV \"Verordnungskraft\", da ja auch bei Nichtzustandekommen einer einvernehmlichen Lösung der Verordnungsgeber einschreitet und die Regelungen vorgibt. Wie auch immer, mir ist es wurscht! 8)

    Mikka: Ich dachte über Allgemeinplätze wie \"Ihr seid die Bösen und wir sind die Guten\" sind wir in diesem Forum hinaus. Oder glauben Sie, dass ich kleine bis mittlere Krankenkasse mit den Rechtsabteilungen großer Klinikkonzerne, die diese mit Versichertengeldern unterhalten, mithalten kann? :sterne:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,
    gerade heute habe ich ein Rundschreibe der LKB bekommen,in dem vor dem Vorgehen
    einer Kasse gewarnt wird, welche z.Zt. mit allen Mitteln versuchen will, diese
    Regelung zu umgehen. Auch von der einen oder anderen Kasse sind mir persönlich solche Versuche bekannt und es werden leider immer mehr.
    Ich sitze nicht im Sandkasten und werfe mit Sand! Aus diesem Alter bin ich raus.
    Ich freue mich, dass Sie mit Ihrer Kasse einen Weg gefunden haben, doch leider sieht die Praxis anderer Kassen oft ganz anders aus.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)