Abrechnung von Herzkathetern

  • Hallo Forum,

    ich befasse mich noch nicht lange mit der Abrechnung ambulanter Operationen. Da ich relativ wenig Unterlagen zu diesem Thema gefunden habe, möchte ich mich an Sie wenden, da ich hoffe, dort die Experten zu finden, die meine (vielleicht Anfänger-)Fragen beantworten können.
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    :augenroll:

    Leider habe ich meinen Beitrag versehentlich in die falschen Rubrik gestellt, deshalb versuche ich es hier noch einmal:
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    :(

    Zu EBM-Ziffern 34291 kann zusätzlich die Sachkostenpauschale 40300 zu EBM-Ziffer 34292 die Pauschalen 40302 und 40304 berechnet werden. nach dem Text enthalten diese die Kosten für Kontrastmittel. Enthalten sie auch die Kosten für den Herzkatheter oder können diese Kosten zusätzlich als Einzelvergütung 07 berechnet werden?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar. javascript: nix()
    :)

  • hallo tvm,

    leider kann ich an dieser stelle keine antwort geben und die frage lediglich nochmals unterstreichen! wir stehen hier ebenfalls vor dem problem, dass bei durchführung von linksherzkatheteruntersuchungen und der daraus folgenden abrechnung der ebm-ziffer 34291 und der sachkoastenpauschale 40300 die kasse die kosten für den katheter (angio seal) als einzelabrechnung streicht.

    die pauschale 40300 enthält meiner auffassung nach die kosten für das kontrastmittel und den sprechstundenbedarf. in der lesitungsbeschreibung heisst es, dass die allg. bestimmungen nr. 7 keine an´wendungen findet. heisst das nun, dass die kosten für den katheter gesondert berechnungsfähig sind????

    wer kann helfen?? danke.

  • Hallo,
    in der Anmerkung zu 40300 heisst es: die Kostenpauschale enthält ALLE Sachkosten...
    In den Allgemeinen Bestimmungen heisst es: In den berechnungsfähigen Leistungen sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - nicht enthalten...
    Dies ist aber in 40300 eindeutig anders bestimmt...
    Demnach würde ich entsprechend der Kasse argumentieren...

    Aber auch ich bin kein alter Hase im ambulanten Sektor...

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo,

    ich hätte eine allgemeine Frage zur ambulanten Abrechnung von Herzkatheter-Untersuchungen. Gibt es hierzu Lektüre/Infos, welche Positionen (EBM) im einzelnen abgerechnet werden können???

    Wir möchten elektive Katheter ambulant abrechnen, jedoch bin ich mir nocht sicher, ob ich die soweit möglichen Positionen erfasst habe.

    Besten Dank für eine Rückmeldung!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Wurmdobler,


    http://www.herzass.info/diagnostikcoro.html
    und natürlich der gesamte EBM und GOA und amb. OP-Katalog (Grins)

    Ambulante EBMs
    01520 Beobachtung mind. 4 Std.
    34291 Angio/drücke Koro/Bypass/LV
    40300 Sachkostenpauschale

    amb. GOÄs
    A253, 254, 490, 627, 5324, 5325, A254, 34, 45, 272, 355, 353, 360, 361, 628, 5325,

    Vertrag amb. Operieren

    1.275.0 / oder 1-275.2 oder 1.275.3 +/- 1-275.5 +/- 1-279.0


    Gruß
    J. Korsten

  • Hier fehlt meines Erachtens aber noch die 34280 , ggf. sind da weitere Ziffern im Vorfeld abrechenbar ( bei uns je nach Leistung 13250,33022,33023,) - Grundpauschale ggf. 13541 ff.

    :d_zwinker: : :)

    R.E.

  • Guten Morgen, Forum,

    ist bei einer Gefäßintervention am Herzen der OPS 8-837.00 (Angioplastie - Ballon) regelhafter Bestandteil einer Stentimplantation ( OPS 8-837.m1) ?

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß,

    B. Schrader

  • Hallo Gomer1,

    nein
    1. gibt es Stents die selbstexpandierend sind und theoretisch primär implantiert werden können
    2. oft wird vor der Implantation von Stents mit einem Ballon vordilatiert oder es wird nachdilatiert

    nur wenn der ballonexpandierende Stents primär (ohne Vor,- nachdilatation) plaziert wird, kann auf 8-837.00 verzichtet werden.
    An der DRG ändert es nichts, jedoch an den Kalkulationsdaten.

    Gruß
    J.K.

  • Moin, Herr Korsten,

    zunächst vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Der Gutachter meint, die Prozedur sei regelhafter Bestandteil und nicht zu kodieren.

    Unter der KDR P001 f /Prozedurenkomponenten ist die Rede von "diagnostischen Maßnahmen als regelhafter Bestandteil", so dass diese KDR in meiner Konstellation nicht tangiert wird. Der "Ballon" ist ja keine diagnostische Maßnahme.

    Gruß,

    B. Schrader

  • Hallo,

    eine Frage : Uns streicht die Kasse den Haustarif für den Angiosil Plug, er wäre in der Sachkostenpauschale 40300 enthalten. Aber der Angiosil Plug ist ja ein im Körper verbleibendes Implantat und so doch extra berechenbar ? Oder ??(

    Einen schönen Tag noch

    Siggi