Folgender Sachverhalt:
Patient war vom 11. - 23.12.2006 in stationärer Behandlung.
(C50.2 und 5-404.0 --- DRG J23Z)
Für den 09.01.2007 war eine erste Chemotherapie geplant. Zu diesem Zweck werden bei uns die Port\'s ambulant implantiert. (Lt. AOP-Katalog ambulantes Potential)
Am 02.01. wurde bei dem Patienten der Port implantiert und als ambulanter Eingriff abgerechnet.
Kasse hat uns die Abrechnung zurückgesandt mit folgenden Vermerk:
\"Rechnungsrücksendung, da nach §115 keine KÜ-Übernahme möglich ist. Die erbrachte Leistung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorangegangenen stationären Behandlung und ist dieser zuzuordnen. Die Maßnahme ist damit abgegolten\"
:devil:
Ist das korrekt ? Hätten wir das gleich beim stationären Aufenthalt machen müssen ? Wie läuft das in den anderen Häusern ?