Beatmung und Lagerung

  • Schönen guten Abend!
    Kann mir jemand darüber Auskunft geben, wie ich mich verhalten soll?
    Die neue Masche beim MDK ist jetzt, daß die uns bei Pat. die beatmet worden sind, keine Lagerung mehr bezahlen wollen.... Das eine ist doch mit dem anderen nicht zu vergleichen, oder?
    Auch frage ich mich, wenn ein Pat. \"normal\" gelagert wird, zusätzlich aber noch in den Schlingentisch kommt, warum kann ich dann nicht 2 Proceduren kodieren? :sterne:
    Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort :p

    :d_zwinker:

  • Guten Morgen und herzlich Willkommen im Forum,

    natürlich dürfen Sie die Lagerung kodieren, da Sie dadurch einen Aufwand betrieben haben. Beatmung und Lagerung schliessen sich nicht aus und ergänzen sich auch nicht.
    Laut DKR ist jeder Aufwand, egal wie hoch, zu kodieren.
    Diese Art Argumentation des MDK ist befremdend und verstösst klar gegen die DKR.
    Wichtig ist natürlich, dass Sie diesen Aufwand auch dokumentiert haben. Damit haben Sie auch die Argumente für einen berechtigten Wiederspruch.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo,

    auch bei uns fängt der MDK an dies in Fällen wo es als komplizierende Prozedur gewertet wird systematisch zu streichen. Das Argument ist dann zur Beatmung gehört eine Lagerungsbehandlung immer dazu...das wäre normale Pflege bei solchen Fällen und daher kein extra Aufwand der nicht schon in der Beatmungs-DRG damit berücksichtig wäre.

    Sollte der MDK recht behalten, wozu dann noch die Lagerungsbehandlung überhaupt noch als Code, da Sie ja regelhaft bei zahlreichen Krankheiten erbracht wird, bzw. erbracht werden sollte und somit über diese Argumentation grundsätzlioch iommer anzuzweifeln ist?

    Gruss

    Vieleicht kann hier jemand

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Liebe Mitstreiter,

    der Lagerungskode ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im OPS-katalog detailiiert beschrieben sind. Dabei ist der wesentlich erhöhte personelle und zeitliche Aufwand entscheidend. In sofern hat der MDK recht, wenn er die \"übliche\" Lagerung bei analgosedierten beatmeten Patienten nicht als Lagerungstherapie im Sinne des OPS-Katalogs gelten lässt. Dies wurde hier übrigens schon mehrfach diskutiert (man nutze die Suchfunktion).
    Völlig unverständlich ist allerdings das Argument, dass, nur weil beatmet wird, generell kein Lagerungskode mehr benutzt werden darf. Wo soll denn das stehen? Wenn die im OPS-Katalog genannten Vorrausetzungen erfüllt sind, wie es beim von Schneggchen genannten Fall mit Schlingentisch wohl ist, kann selbtsverständlich dieses kodiert werden, egal ob beatmet, oder nicht.
    Man erinnere den MDK daran, dass unter anderem der Kode deswegen eingeführt wurde, um die aufwändigen regelmässigen Bauchlagerungen im Luftkissenbett bei schweren ARDS sachgemäß abbilden zu können. Und die Patienten sind ja wohl immer beatmet.

    Beste Grüße

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Zusammen,

    :erschreck: na da erschreckt man über soviel Mut, den der MDK besitzt.
    Mut etwas zu bezweifeln das tatsächlich stattgefunden hat. Oder fehlt die Dokumentation :a_augenruppel: und dann noch die DKR insbesondere die P001f
    ... Spezialeinrichtung oder Geräte oder spezielle Ausbildung erfordert.\" Na wenn das nicht auf einen beatmeten Patienten zutrifft der auch noch gelagert werden muß ? :d_gutefrage:

    Laden Sie doch den MDK einmal ein zu einer Besichtung ihrer Intensiveinheit mit Lagerungsevent! :biggrin:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen,
    ich würde den MDK leider Recht geben. Die Lagerung gehört zur Versorgung eines beatmeten Intensivpatienten.Ausnahme hierbei wäre für mich nur die Bauchlagerung. Da hier ein deutlich erhöhter Personalaufwand betrieben wird.
    MfG
    Maddoc

  • Hallo Maddoc,

    Spezialbetten, Seitlagerungen bei beatmeten Patienten ?

    Wüdrden Sie als normalen Aufwand für beatmete Patieten sehen.
    Frage was ist mit einem Patienten der ein Dekubitalgeschwür hat ein spezielle Matratze benötigt, dazu noch ein Bein während einer Amputation verlor ?
    Normaler Aufwand oder doch erhöht? :d_gutefrage:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo zusammen,
    nu mal sachlich bleiben:
    im Eingangsthread hiess es:

    Zitat


    Original von Schneggchen:
    Die neue Masche beim MDK ist jetzt, daß die uns bei Pat. die beatmet worden sind, keine Lagerung mehr bezahlen wollen.... Das eine ist doch mit dem anderen nicht zu vergleichen, oder?
    Auch frage ich mich, wenn ein Pat. \"normal\" gelagert wird, zusätzlich aber noch in den Schlingentisch kommt, warum kann ich dann nicht 2 Proceduren kodieren?


    Es geht m.E. um zwei Sachen: Beatmung mit \"normaler Lagerung\" eines beatmeteten Patienten. Das ist zwar gegenüber Otto Normalpatient ein erhöhter Aufwand, aber wohl bei jedem beatmeten Patienten gang und gäbe. Damit IMHO in der OPS inkludiert.

    Und dann noch die Geschichte mit dem Schlingentisch. Unter der Annahme dass nicht jeder beatemte Patient in den Genuss eines Schlingentisches kommt, würde ich hier einen erhöhten Aufwand sehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    ohne mal auf den Aufwands-Charakter eingehen zu wollen:
    Das Argument des MDK lautet sinngemäß \"...Lagerung... ist Bestandteil der Beatmungs-DRG....\" - oder so ähnlich wie bei Ihnen \"...Lagerung...ist Bestandteil der Beatmung...\"
    1. Welche DRG inkludiert von sich aus eine OPS? Andersherum ist es korrekt. Eine OPS führt in eine DRG.
    2. mehr oder weniger aufwändige Lagerung mag Bestandteil einer Beatmung sein - aber was heisst das für die Kodierung? Welche OPS bildet die Beatmung ab? Richtig, keine (mehr), also auch kein \"Inkl...\".
    3. Eine Atemwegssicherung im weiteren Sinne (ich inkludiere mal auch Maske, Helm) ist notwendiger Bestandteil einer Beatmung - ABER: zu kodieren! Warum gilt dies nicht auch für die Lagerung?

    Jedoch haben auch wir schon erlebt, dass der MDK diesen Argumenten nicht folgt.
    Wir warten derzeit noch auf Entscheidungen...

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Zitat


    Original von P_Dietz:
    H
    3. Eine Atemwegssicherung im weiteren Sinne (ich inkludiere mal auch Maske, Helm) ist notwendiger Bestandteil einer Beatmung - ABER: zu kodieren! Warum gilt dies nicht auch für die Lagerung?

    Touché

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,
    ich sehe es weiterhin so, dass die Standardlagerung zur Prophylaxe auf einer IPS , keinen erhöhten Aufwand dastellt. Zu berücksichten ist hierbei, meiner Meinung nach, auch der Kode für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung, der den Mehraufwand abdeckt.
    MfG
    Maddoc