Guten Morgen allerseits!
Ich habe in folgendem Fall Probleme mit dem MDK:
Patientin stürzt und zieht sich bei liegender EP eine Oberschenkelschaftfraktur zu. In der Folge wird die EP durch eine Sonderprothese ersetzt. Verschlüsselt wurden
Aufnahmediagnose S72.3R Oberschenkelschaftfraktur
Entlassungsdiagnosen S72.3R Oberschenkelschaftfraktur
Z96.6R Vorhandensein TEP bei Coxarthrose Prozedur 5-821.15 Hüftkopfprothesenwechsel in Totalendoprothese, Sonderprothese
5-786.1 Osteosythese durch Zuggurtung/Cerclage
Von uns abgerechnet wurden tagesgleiche Pflegesätze und das SE 17.08. Der MDK hält die Anwendung der Fallpauschalen 17.071 und 17.072 für angebracht und bleibt trotz unseres Widerspruchs bei seiner Auffassung. Wie ist die Auffassung hier im Forum?
Mit freundlichen Grüßen aus dem herbstlichen Hamburg
Manfred Nast
Medizincontrolling/Patientendatenmanagement
Bethesda AK Bergedorf
Hamburg