Codierung allgemeiner Therapieformen

  • Hallo NG,
    die allg. Kodierrichtlinien sind in bestimmten Punkten zumindest vordergründig widersprüchlich. So ist zum Beispiel (analog OPS-Katalog) eine Kodierung von Medikamentenapplikationen außer in Ausnahmefällen (z.B.Säuglinge) nicht vorgesehen. Es gibt im OPS auch keine spezifischen Codes. Dann wird aber in den Richtlinien in der Tabelle der nicht zu erfassenden Leistungen die s.c.-Injektion besonders hervorgehoben. Mich würde interessieren, wie in anderen Kliniken mit der Kodierung von i.v. und i.m.-Injektionen und Infusionen (z.B. Infusionstherapie als Haupttherapie beim Hörsturz) umgegangen wird.
    M.f.G.
    St. Zacher

    • Offizieller Beitrag

    Hallo St. Zacher,
    es ist nun mal so, dass nicht alles über den OPS darstellbar ist, diesen Anspruch erhebt er auch nicht. Die erwähnten Injektionen sind nicht zu kodieren, Gott sei Dank! Ich bin mir sicher, dass Häuser in der Angst, zu wenig zu verschlüsseln für diese Prozeduren 8-020.x (sonstige therap. Injektion in sonstige Organe/Gewebe) kodieren. Das aber verschwendet aber nur Arbeitszeit und produziert nur Datenmüll!
    Diagnosen beinhalten schon in Einzelfällen gewisse Therapieformen, so steht es geschrieben. In diesem Zusammenhang ist auch die Infusionstherapie bei Hörsturz zu sehen. Das ist ja nun mal eine der routinemäßigen Therapien.
    Dummerweise ist dieser Erklärungsansatz nicht konsequent im OPS praktiziert...
    Klassisches Beispiel: Sie müssenVerbände bei Verbrennungen verschlüsseln, sie dürfen/können es aber nicht bei anderen Verletzungsursachen.
    Beispiel: 10 x 4 cm große Abschürfung Unterarm bei einem Patienten, 10 x 4 cm große 2.gradige Verbrennung Unterarm bei einem anderen Patienten. Beide mit Salbenverband versorgt.
    Patient 1 bekommt den Schlüssel: 5-92a.-
    Patient 2 bekommt außer den besten Wünschen nichts....
    Macht in meinen Augen überhaupt keinen Sinn.
    Der nächste OPS (August?) wird ein paar neue Schlüssel haben, es werden aber auch welche rausfliegen. Aber auf alle Fälle wird es dabei bleiben, dass nicht alles gemachte auch verschlüsselt werden kann uns soll.

    Konkret zu Ihrer Frage:
    Bei uns wird von Ihnen erwähntes nur bei Neugeborenen verschlüsselt, bei allen anderen nicht. Sie haben auch überhaupt nichts davon. Kosten stellen Sie sowieso nicht über den OPS dar (siehe andere Beiträge).


    --
    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo St. Zacher,
    nicht verzetteln, wer soll denn die womöglich mehrmaligen Gaben erfassen, praktische Patientenversorgung muß ja auch noch stattfinden.
    Im hausinternen Katalog würde ich mich auf wesentliches wie OP, Endoskopien, CT, Beatmung, evt. noch 1x je Aufenthalt Monitoring, Lagerungsbehandlung etc. beschränken. Man lasse dem Stationsarzt die wenige knappe Luft zum therapieren statt zum "Massenkodieren". Schwerpunkt sollte sowieso die Diagnosenkodierung sein
    MfG:look:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo NG,
    vielen Dank für die Antworten, die sich auch mit unserem praktischen Vorgehen decken. Es gibt aber durchaus Beispiele von Bestrebungen, zumindest aufwendigere Infusionen in OPS-Codes abzubilden(z.B. als 8-839.y analog ID DIACOS!!!), was auch meiner Meinung nach überflüssig ist.
    Durch die explizite Nennung der s.c.Injektion in den Allgemeinen Kodierrichtlinien als nicht zu verschlüsselnde Prozedur wird, wie in einigen anderen Beispielen auch, mehr Verwirrung gestiftet als aufgeklärt.
    Viele Grüße
    St. Zacher