Wiederaufnahme wg Komplikation und oGVD

  • Hallo,
    ich bitte um Hilfe bei folgender Sachlage:

    Fall A:
    Aufnahme am 12.2., Entlassung am 14.2, DRG hat oGVD=9

    Fall B
    Aufnahme wg. Komplikation aus Fall A am 20.2.

    Lt FPV müssen Fälle zusammengelegt werden, wenn die Wiederaufnahme innerhalb der oGVD (=9), bemessen nach den Kalendertagen, geschieht - der 20.2 wäre der neunte Kalendertag, also wäre eine FZ vorzunehmen, da ja eine Aufnahme innerhalb von 9 Kalendertagen erfolgte.

    Andererseits wäre der 20. auch der erste Tag mit Zuschlag, wenn der Patienten im Fall A nicht entlassen worden wäre.

    Müssen Fall A und B jetzt in dieser Konstellatiopn also zusammengelgt werden oder nicht? Die unterschiedliche Anzahl bei Kalender- und Verweildauertagsbetrachtung bringt mich da irgendwie ganz durcheinander

    Danke!
    Cherax

  • Hallo Cherax,

    Der 9 Tag ist der 1. Tag mit Zuschlag. D.h. die OGVD ist am 8. Tag erreicht. Vom 12.02. bis zum 20.02. sind aber 9 Tage (Aufnahmetag wird mitgezählt), damit liegt der 2. Aufenthalt ausserhalb der OGVD.

    Es liegt also keine WA vor, es sei denn im 2. Aufenthalt wird eine Operation durchgeführt und der Patient ist in der gleichen MDC wie in Fall 1.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Vielen Dank papiertieger,

    ich war verunsichert, weil im FP-Katalog bei dieser DRG die oGVD mit 9 Tagen angegegen ist und die FPV von Kalendertagen \"innerhalb der oGVD\" - also der Logik folgend innerhalb von 9 Tagen spricht...
    Es bringt doch immer wieder verwirrung, dass die oGVD eigentlich eine oGVD+1 ist, nur nicht so bezeichnet wird...

    Gruß, Cherax

  • Hallo Cherax,

    Zitat


    Original von Cherax:
    Es bringt doch immer wieder verwirrung, dass die oGVD eigentlich eine oGVD+1 ist, nur nicht so bezeichnet wird...

    Darum heisst es ja im Fallpauschalenkatalog auch nicht OGVWD, sondern es heisst in der Überschrift der entsprechenden Spalte :

    Zitat

    Erster Tag zus.
    Entgelt 3),5)

    Hinweis zu Punkt 3 vom Deckblatt des FP-Kataloges:

    Zitat

    Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.\"

    MFG

    Mr. Freundlich