Hallo bern,
auch hierzu muss ich Stellung nehmen:
Die Information aus dem 112er ist mit Ausnahme einer einzigen Frage redundant zum 301 oder im Zusammenhang mit DRG irrelevant. Der Aussagewert ist somit nahe 0.
Die Frage nach dem Verlauf kann an die Kasse nur soviele Informationen enthalten, wie unter Berücksichtigung der Schweigepflicht herausgegeben werden können. Allenfalls kann man damit etwa den Verlauf dahingehend erörtern, dass einzelnen Diagnosen nacheinander aufgetreten sind.
Leider wird der 112er auch für Prüfungen der ordnungsgemäßen Kodierung verwendet, was dem Wortlaut des §2 nicht entspricht und somit unzulässig sein dürfte.
Die gleichzeitge Veranlassung der MKD / SMD Prüfung schafft doppelten bürokratischen Aufwand. Das ganze riecht nach Schikane.
So wurde mir denn auch in einem Gespräch mit einem Vertreter einer Kasse tatsächlich gesagt, dass ich mich über erhöhten Aufwand nicht beschweren solle, schließlich bekämen wir ja für die ergebnislosen Prüfungen eine Aufwandspauschale.
Der 112er Bericht ist ein Untoter der Sozialgesetzgebung, den man ruhen lassen sollte.
Gruß
merguet