"abgestuftes Verfahren nach § 275 SBG V" ?

  • Hallo bern,

    auch hierzu muss ich Stellung nehmen:

    Die Information aus dem 112er ist mit Ausnahme einer einzigen Frage redundant zum 301 oder im Zusammenhang mit DRG irrelevant. Der Aussagewert ist somit nahe 0.

    Die Frage nach dem Verlauf kann an die Kasse nur soviele Informationen enthalten, wie unter Berücksichtigung der Schweigepflicht herausgegeben werden können. Allenfalls kann man damit etwa den Verlauf dahingehend erörtern, dass einzelnen Diagnosen nacheinander aufgetreten sind.


    Leider wird der 112er auch für Prüfungen der ordnungsgemäßen Kodierung verwendet, was dem Wortlaut des §2 nicht entspricht und somit unzulässig sein dürfte.

    Die gleichzeitge Veranlassung der MKD / SMD Prüfung schafft doppelten bürokratischen Aufwand. Das ganze riecht nach Schikane.

    So wurde mir denn auch in einem Gespräch mit einem Vertreter einer Kasse tatsächlich gesagt, dass ich mich über erhöhten Aufwand nicht beschweren solle, schließlich bekämen wir ja für die ergebnislosen Prüfungen eine Aufwandspauschale.

    Der 112er Bericht ist ein Untoter der Sozialgesetzgebung, den man ruhen lassen sollte.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,

    die Verwendung der Kurzberichte für die Rechnungsprüfung ist einfach ein weiterer Schritt der Kassen, genau diese Rechnungsprüfung möglichst mit geringem Aufwand durchzuführen. Wenn man sich die Winkelzüge anschaut, die momentan von den Krankenhausgesellschaften unternommen werden, um genau diese Rechnungsprüfung zu erschweren, geben wir uns da alle nicht sehr viel.

    Zitat


    Original von merguet:

    Die gleichzeitge Veranlassung der MKD / SMD Prüfung schafft doppelten bürokratischen Aufwand. Das ganze riecht nach Schikane.

    Die gleichzeitige Veranlassung beider Prüfungen hat ihren Grund darin, das sonst die 6-Wochenfrist abläuft. Jedes vernünftige Krankenhaus würde sonst einfach ein bischen warten, bis es den Kurzbericht verschickt, um keine Prüfmöglichkeit mehr zu bieten.

    Zitat


    Original von merguet:

    Leider wird der 112er auch für Prüfungen der ordnungsgemäßen Kodierung verwendet, was dem Wortlaut des §2 nicht entspricht und somit unzulässig sein dürfte.

    Da stimme ich Ihnen zu.

    Zitat


    Original von merguet:
    So wurde mir denn auch in einem Gespräch mit einem Vertreter einer Kasse tatsächlich gesagt, dass ich mich über erhöhten Aufwand nicht beschweren solle, schließlich bekämen wir ja für die ergebnislosen Prüfungen eine Aufwandspauschale.

    Der 112er Bericht ist ein Untoter der Sozialgesetzgebung, den man ruhen lassen sollte.


    Laut ständiger Rechtssprechung der Sozialgerichte können die Vertragspartner die Verträge ja kündigen, sofern diese nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Sowas müssen sich die Kassen ständig anhören.

    MFG

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo Bern,

    Den Kern meines Posts haben Sie, wie so mancher ihrer Kollegen, nicht aufgegriffen:

    Die Information ist überwiegend redundant und der zusätzliche Erkenntnisgewinn bei Einhaltung der Schweigepflicht minimal.

    Der Inflationäre Gebrauch des Instrumentes deutet auf eine missbräuchliche Nutzung hin.

    Für die Übersendung des 112er Berichtes gibt es keine vorgesehenen Fristen. Da insofern keine Verpflichtung besteht, ihn vor Ablauf von 6 Wochen einzureichen, ist er auch insofern überflüssig.

    Gleichwohl gibt es eine Pflicht der KH zur Mitwirkung. Somit entsteht der Aufwand in der Regel doppelt, wenn das KH nicht sehr schnell ist.

    Was aber in der Praxis passiert ist, dass Krankenhäuser, müde vom Papierkrieg, einen Entlassbrief als Antwort schicken, bevor das MDK/SMD-Verfahren (auf Risiko des Kostenträgers) eröffnet wird.

    Auf diese Weise wird wiederrum der 275er ausgehebelt, durch Unnachgiebigkeit auf der einen und Nachlässigkeit auf der anderen Seite.

    Gruß

    merguet

  • Tja merguet,

    und daran sind dann die Kassen schuld, oder? Das finde ich aber eine gewagte Hypothese! Es genügt - wie Kollege Bern sagt - ein Blick in den jeweiligen Landesvertrag. Wenn dieses \"Instrument\" dort beschrieben ist, haben die Kassen das gleiche Recht es zu verwenden, wie die Krankenhäuser das Recht haben, eine Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c SGB V zu verlangen!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bern, hallo an alle,

    vielleicht kann mir mal jemand den SINN erklären, wenn ich einen Kurzbericht an die Kasse schicken soll, die den 301-ser Datensatz zu diesem Zeitpunkt ja schon hat??!!?? Nach der hier und sonstwo diskutierten Meinung besteht der Kurzbericht ja in den Daten des 301-ser Datensatzes und sonst keinen weiteren Informationen. Wenn die Kassen natürlich einen OP-Bericht und einen ausführlichen Entlassbrief meint ... (ein Schelm wer das das Kasse unterstellt)

    Vielleicht sehe ich aber auch die Erleichterung vor lauter Papier nicht mehr???

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Hi,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    und daran sind dann die Kassen schuld, oder? Das finde ich aber eine gewagte Hypothese! Es genügt - wie Kollege Bern sagt - ein Blick in den jeweiligen Landesvertrag. Wenn dieses \"Instrument\" dort beschrieben ist, haben die Kassen das gleiche Recht es zu verwenden, wie die Krankenhäuser das Recht haben, eine Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c SGB V zu verlangen!

    Das Recht, diese Instrument zu verwenden, spreche ich niemandem ab. Auch wenn das Instrument zu Zwecken eingesetzt wird, die im LV nicht vorgesehen war (Prüfung der Richtigkeit der Kodierung). Abgesehen davon, dass unserer gekündigt ist, aber dennoch gilt.

    Die Informationen sind redundant. Mir ist immer noch nicht klar, was die Kassen aus diesem Wundermittel eigentlich ableiten will.

    Von Schuld red ich nicht. Ich erkenne aber, das es EINE Kasse gibt, die dieses Instrument zu einer Art Spam verwendet, die ungeheuren bürokratischen Aufwand verursacht und keinen wirklichen Erkenntnisgewinn ziehen KANN. Pikanterweise die gleiche Kasse, die mich schon desöfteren gebeten hat, inhaltliche Fallbesprechungen mit Sachbearbeitern ohne medizinische Ausbildung vorzunhemen.

    Ich lehne das ab.

    Gruß

    merguet

    lord of the codes, ich fürchte, das passt auch in den 100-Ocken Thread

  • Hi merguet,

    dann wollen wir doch meinen Beitrag dahingehend verstanden wissen, dass es generell schwierig ist, alle über einen Kamm zu scheren. :d_zwinker:

    Wir zumindest versuchen ein Prüfinstrument dann einzusetzen, wenn wir denken, dass es was zu prüfen gibt.

    Einen Schönen Feierabend!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Merguet, hallo Forum,

    auch mich ärgert als Kassenvertreter der Kurzbericht nach § 112. Der hat nicht mehr Aussagekraft als die Tageszeitung von gestern.

    Wenn ich aber bedauerlicherweise feststelle, dass ein kleines Krankenhaus in einer großer Stadt, darauf besteht,dass dieser Bericht angefordert wird, weil es so im Landesvertrag steht, dann kann ich auch die große KK verstehen, die sagt, jetzt erst recht. Wenn ihr Papier verwalten wollt, dass könnt ihr gerne haben.

    Nichts für ungut. Ich glaube zwar noch immer an das Gute im Menschen auch bei den Mitarbeitern der Krankenhäuser, stelle jedoch immer wieder fest, dass sich mittlerweile beide Seiten häufig nur noch erbitterte \"Grabenkämpfe\" liefern, die niemandem etwas bringen, am wenigsten denjenigen, die sich tagtäglich durch die Papierwüste kämpfen.

    Warum gehen wir nicht normal miteinander um und reden miteinander?

    In diesem Sinne schönes Wochenende

    Pekka

  • Hallo Pekka,

    ich bin angetan davon, dass sie einmal eine andere kassenseitige Sicht vertreten. Glauben Sie mir, dass ich lange Gespärche über den 112er geführt habe, die völlig erbgebnislos waren. Die uns beiden bekannten inhaltlichen Argumente werden ignoriert.
    Vom KH wird nicht selten verlangt, was wir eben nicht tun werden, dass nämlich Briefe an die Kasse gehen. Das wir diese Grenze ziehen, wird bestraft.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    leider konnte ich in letzter Zeit nicht viel in myDRG mitschreiben. Der Grund dafür ist dass mir eine Krankenkasse, bei der ein erheblicher Anteil unserer Patienten versichert ist, Zeit und Nerven raubt. Der Kreativität sind dabei offenbar keine Grenzen gesetzt (no risk, no fun).

    Aktuelle Topleistung der grünen Scherzkekse: \"Anforderung eines Kurzberichtes nach § 2 des Vertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V\" usw usw. bla bla, \"bitten wir Sie uns den Kurzbericht ... mit umfassender Angabe des leistungsbegründenden Sachverhaltes bis zum (dann folgt ein Datum 1 Tag nach Posteingang) zu überlassen. Sollten wir bis zu diesem Datum von Ihnen keinen Kurzbericht erhalten, werden wir fristwahrend ein Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1 c SGB V zur Einhaltung der Schswochenfrist\" usw.

    So weit, so schlecht. Ein Blick ins KIS zeigte, dass es sich um eine vorstationäre Behandlung handelte. Auf telefonische Nachfrage bei der KK wurde mir mitgeteilt dass es sich keineswegs um einen Fehler handele, vielmehr sei dies der erste Fall und man werde in Zukunft bei vorstationären Behandlungen entsprechend verfahren.

    Im Landesvertrag NRW steht allerdings nur etwas von stationärer Behandlung. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es eine Rechtsgrundlage für das Ansinnen der Krankenkasse?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Nachtrag: gerade kam ein Anruf der Kasse, das Schreiben sei bitte als gegenstandslos zu betrachten.

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy