MDK-Widerspruch direkt an die Krankenkasse

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu einem aktuellen Behandlungsfall.
    Die Krankenkasse fordert medizinische Unterlagen zwecks Begutachtung an. Diese werden direkt an den zuständigen Medizinischen Dienst gesandt.
    Das medizinische Gutachten fällt nicht zu unserer Zufriedenheit aus und wir stellen somit einen schriftlichen Widerspruch, mit ergänzenden Krankenunterlagen, an den zuständigen MDK.
    Dieser sendet uns nun postwendend sämtliche Unterlagen mit Anschreiben folgender Formulierung zurück.
    [shadow].....kann durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung nicht bearbeitet werden, da Widersprüche/Stellungnahmen zuerst an die Krankenkasse/Leistungsträger gestellt werden müssen. Somit senden wir Ihnen Ihren Widerspruch vom....... zu unserer Entlastung zurück.[/shadow]
    Ich kann doch nicht Krankenunterlagen direkt an die zuständige Krankenkasse senden!
    Über die Suchfunktion habe ich bedauerlicherweise keine weiteren Informationen zum Thema bekommen. Herzlichen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dagpow

  • Hallo,

    3 Möglichkeiten:
    1. Widerspruch an die KK, nachrichtlich mit Unterlagen an MDK
    2. Nur Widerspruch an Kasse ohne Unterlagen
    3. Widerspruch an KK, Unterlagen in verschlossenem Umschlag mitschicken.

    Ich empfehle ein Gespräch mit Verantwortlichem beim MDK, der m.E. keinen neuen Prüfauftrag abwarten muß.

    Gruß

    merguet

  • Hallo dagpow,
    Sie haben zwie Möglichkeiten:
    Widerspruch an die KK und die sollen erneut den MDK beauftragen. Dann warten Sie auf den Auftrag des MDK mit der Anforderung und schicken die Unterlagen an den MdK.
    ODER
    Sie schicken den Widerspruch an die KK und legen in dem üblichen verschlossenen Umschlag den Widerspruch an den MDK mit bei. So verfahren wir, da sich das als ökonomischer erwiesen hat, als zweimal den Schriftverkehr zum selben Fall zu erledigen.
    Hier unser Text als Beispiel:

    An die Kasse XY
    Betreff: Sozialmedizinisches Gutachten vom ......
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unter Bezugnahme auf das oben genannte Gutachten teilen wir Ihnen folgendes mit:
    Leider können wir uns den Ausführungen des MdK nicht anschließen und legen deshalb Widerspruch ein.
    Sollten Sie den MdK erneut mit der Begutachtung beauftragen, haben wir Ihnen bereits eine ärztliche Stellungnahme zur Vorlage beim MdK beigefügt.
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir – sofern nicht bereits geschehen – um Begleichung unserer Rechnung bitten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • ODER
    Sie schicken den Widerspruch an die KK und legen in dem üblichen verschlossenen Umschlag den Widerspruch an den MDK mit bei. So verfahren wir, da sich das als ökonomischer erwiesen hat, als zweimal den Schriftverkehr zum selben Fall zu erledigen.
    Hier unser Text als Beispiel:

    An die Kasse XY
    Betreff: Sozialmedizinisches Gutachten vom ......
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unter Bezugnahme auf das oben genannte Gutachten teilen wir Ihnen folgendes mit:
    Leider können wir uns den Ausführungen des MdK nicht anschließen und legen deshalb Widerspruch ein.
    Sollten Sie den MdK erneut mit der Begutachtung beauftragen, haben wir Ihnen bereits eine ärztliche Stellungnahme zur Vorlage beim MdK beigefügt.
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir – sofern nicht bereits geschehen – um Begleichung unserer Rechnung bitten.
    Mit freundlichen Grüßen


    [/quote]


    Hallo,

    bedauerlicherweise hatten wir mit den [c=darkblue]\"verschlossenen Umschlägen\"[/code] ein sehr großes Problem mit einer der großen Krankenkassen. Wir senden deshalb alle Krankenunterlagen direkt an den MDK (auch weiterführende Unterlagen beim Widerspruch). Die KK wird dann von uns telefonisch informiert, dass ein Widerspruch eingelegt wird / wurde.
    Bis dato klappte das auch ohne Probleme.

    Dagpow

  • Mahlzeit,

    Zitat


    Hallo,

    bedauerlicherweise hatten wir mit den [c=darkblue]\"verschlossenen Umschlägen\"[/code] ein sehr großes Problem mit einer der großen Krankenkassen. Wir senden deshalb alle Krankenunterlagen direkt an den MDK (auch weiterführende Unterlagen beim Widerspruch). Die KK wird dann von uns telefonisch informiert, dass ein Widerspruch eingelegt wird / wurde.
    Bis dato klappte das auch ohne Probleme.

    Dagpow


    Wenn Sie ein \" Problem\" mit \"einer großen Kasse\" in dem Sinne hatten, dass die Umschläge geöffnet wurden, sollten Sie dies konsequent - ggf. strafrechtlich - verfolgen!

    Das kann und darf aber doch nicht dazu führen, dass ein anerkanntes (auch von BVA, BSG und Datenschützern) Verfahren
    mit dem Ergebnis höheren Aufwandes auf allen Seiten vollständig umgehen. Schade fänd ich eine solche Konsequenz (ich hör auch nicht auf, mit Krankenhausmitarbeitern zu telefonieren, nur weil mir mal einer dumm gekommen ist)

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Wenn Sie ein \" Problem\" mit \"einer großen Kasse\" in dem Sinne hatten, dass die Umschläge geöffnet wurden, sollten Sie dies konsequent - ggf. strafrechtlich - verfolgen!

    Das kann und darf aber doch nicht dazu führen, dass ein anerkanntes (auch von BVA, BSG und Datenschützern) Verfahren
    mit dem Ergebnis höheren Aufwandes auf allen Seiten vollständig umgehen. Schade fänd ich eine solche Konsequenz (ich hör auch nicht auf, mit Krankenhausmitarbeitern zu telefonieren, nur weil mir mal einer dumm gekommen ist)


    ...........


    Hallo,

    „gebranntes Kind scheut das Feuer“.
    Mit den angenehmen Krankenkassenmitarbeitern zu telefonieren und bestimmte Fälle auf den „kurzen Dienstweg“ zu klären, ist zum Teil „unser tägliches Brot“.
    Darum geht es auch nicht!
    Strafrechtlich bestimmte Angelegenheiten zu verfolgen ist eine andere Sache.
    Dieses könnte aber unter Umständen dazu führen, dass der „kurzen Dienstweg“ bei uns irgendwann untersagt wird.
    Darum senden wir, intern beschlossen, keine medizinischen Unterlagen in den besonderen Briefumschlägen zu den Kassen. Da diese sowieso für den MDK bestimmt sind, können sie auch dahin versandt werden.
    Ein anerkanntes ( BVA, BSG und Datenschützern) Verfahren muss auch nicht immer 100%ig funktionieren.


    Dagpow

  • Hallo,

    wie läuft das Thema derzeit bei Ihnen ab?

    Wir haben ziemlichen Disput innerhalb der Klinik.

    Der direkte Versand an MDK ist nicht möglich, weil die überhaupt nicht reagieren bzw keine Information an KK geht und somit in den Augen der KK eine Fristüberschreitung vorliegt.

    Eine neue Mitarbeiterin ist empört das wir die Widersprüche direkt zur Kasse schicken.

    Ich weiß nicht wie wir nun vorgehen? Ein Brief im Brief? Wie informiere ich dann die Kasse was in dem Umschlag für den MDK ist? Auf den Umschlag vom MDK den Namen und Widerspruch schreiben? Ich bin etwas ratlos, von daher würde es mich interessieren wie andere vorgehen?


    MFG


  • Hallo zusammen,


    wir machen ein normales Anschreiben für die Kasse fertig, wo drin steht, dass wir Widerspruch einlegen und heften dann den Umschlag mit dem Widerspruch direkt an das Anschreiben. Die KK schickt dann unseren Widerspruch direkt zum MDK weiter und weiß somit ganz genau, das wir in genau diesem Fall Widerspruch einlegen. Das klappt bisher ganz gut :)


    Schönen Tag noch :)

  • Vielen Dank für die Info.

    Machen Sie das für jeden Widerspruch einzeln ( wenn 5 Widersprüche zur gleichen Kasse gehen) oder in gesammelter Form? Auf dem Umschlag wird der Name des Patienten noch vermerkt? Sonst kann ja irgendwas drin sein oder?


    Entschuldigung das ich so ins Detail gehe aber meine Chefin sieht da das Problem.

    Ich ahbe ein Anschreiben gemacht wo die Namen der Patienten mit Aufenthalt vermerkt sind und dann ein Umschlag wo die 3 Widersprüche inneliegen und nur ein Stempel: Nur vom MDK zu öffnen.

    Sie meint halt, dass wird von der Kasse nicht angenommen, weil in dem Umschlag können ja gesponnen irgendwelche leere Blätter sein. Man müsste also für jeden einzelnen Patienten ein Anschrieben plus Briefumschlag mit Namensverweis machen.


    Das ist so zeitaufwendig. Ich mache das alleine. ?(

  • Hallo Lisa,

    es gibt ja offiziell kein Widerspruchsverfahren, bzw. ist es nicht so geregelt. Aber Entscheider ist und bleibt die Kasse. Was spricht also gegen ein Schreiben für jeden Widerspruch. Das gehört meiner Meinung nach so.

    Ich finde es nicht haltbar, zu sagen "die beigefügten Umschläge sind Widersprüche zu Entscheidungen aufgrund MDK-Gutachten."

    In Zeiten von Textbausteinen sollte es kein Problem sein, grade aus dem Fall heraus ein Anschreiben an die Kasse zu fertigen. Baustein einkleben und fertig. Ich bin da auf Seiten Ihrer Chefin.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Ohje....das wollte ich nicht hören :P Scherz...

    Das wird erheblich Mehrarbeit...da muss ich demnach zu den Widersprüchen aus Medizin, von den Codierfachkräften und meine eignen, zu jedem einzeln ein extra Anschreiben mit eigenen Briefumschlag ( mit Name, Geb.datum, AUfenthalt und vermerk: nur vom MDK zu öffnen) machen.


    Achherje.... :thumbdown: ;(