Hallo Forum!
Ich habe ein Gutachten vom MDK vorliegen, der uns fast einen Monat der VWD kürzen will. Nun habe ich vorgeschlagen den Fall aufgrund seiner Komplexität durch einen MDK prüfen zu lassen, der bei uns die Hausbegehungen durchführt.
Nun habe ich von der KK als Antwort bekommen, dass die Begründung nicht ausreicht und wir die komplette Akte als Kopie dem Erst-MDK zukommen lassen sollen.
Nun meine Frage: Darf die KK das Angebot ablehnen oder muss Sie die Möglichkeit der Hausbegehung annehmen?
Mfg
K. Weihs