Abendentlassung

  • Hallo riol,

    \"Ich würde in so einem Fall gelassen dem MDK-Gutachten entgegen sehen\", sagen Sie. Ich habe hier genau einen Gutachter, der jeden Fall so begutachtet. Der hat sogar schon einen Textbaustein für die Abendentlassung!

    Schönes WE

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Zitat


    Original von Savarino:

    es ist einem Krankenhaus eben NICHT zumutbar, zu jeder Tages- und Nachtzeit durch die Stationen zu hetzten und zu prüfen, wer noch vor Mitternacht entlassen werden kann. Sollte zur Mittagszeit (normale Visitenzeit) noch die stat. Behandlungsbedürftigkeit vorliegen, so kann nicht erwartet werden, dass der/die Pat. noch am selben Tag Abends entlassen wird.

    Hallo schnippler2,

    würde sich obiges Zitat von Savarino nicht auch als Textbaustein eignen, um Ihrem Gutachter \"ökonomisch\" zu antworten?
    Während der MDK-Begehungen versuche ich zumindest nach dem obigen Prinzip zu argumentieren und bin meist erfolgreich. :)
    Werde mich aber auch mal auf die Suche nach dem Urteil machen.

    Guten Start in die Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol und die anderen,

    vielen Dank, aber ich habe mir schon einen Textbaustein, der ähnlich ist, erstellt. Gleiches mit Gleichem, kommt doch auch aus der Medizin.
    Ich finde es nur so erschreckend, was aus den Kollegen passiert, die die Seite wechseln oder vielleicht auch wechseln müssen. Die scheinen doch sehr schnell zu vergessen, wie es eigentlich hier abgeht. Die Belange der Pat. spielen keine Rolle mehr. Auf der einen Seite wird runtergeprüft, auf der anderen Seite wird wegen evtl. Behandlungsfehler geprüft. Nur der Prüfer/Gutachter behält eine reine Hand und Seele. Es macht dann auch langsam keinen Spass mehr mit der klinischen Tätigkeit. Ich sollte meine halbe Stelle als Chirurg auch noch aufgeben und nur noch mit den Kollegen streiten oder in ein Entwicklungsland gehen, wo wenigstens die Pat. noch dankbar sind, wenn man hilft.

    Schönes WE

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Guten Morgen allerseits,

    nach einem Gespräch mit einem Gutachter wurde durch diesen gesagt, daß nur der medizinische Aspekt der Behandlung geprüft wird und der soziale Aspekt durch die KK beurteilt werden sollte.
    Die Praxis spricht den Fall so aus, dass der MDK-Gutachter beurteilt und die KK dann ganz stupide sich der Meinung des Gutachters anschließt. Lange Anfahrtswege, fehlende häusliche Versorgung, keine OP-Aufklärung und so weiter interessieren den Gutachter nach medizinischer Ansicht des Falles nicht.
    Eine weiterführende Situation sollte die Krankenkasse beurteilen, ist aber aus meiner Sicht oft überfordert und kennt medizinische Problematiken im KH nicht.
    Hier ist nach meiner Ansicht auch eine Einschätzung durch den Gutachter notwendig. Ob der das aber darf, weis ich auch nicht.
    Also als Fazit, die Problematik bleibt am Krankenhaus hängen!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo schnippler2,

    noch ein Wort zu der Frustation, die aus Ihrer Aussage klingt. ;(

    Ich denke, auf der \"anderen\" Seite sitzen auch nur Menschen, die ihre Arbeit gut machen wollen/sollen. Die Aufgaben des MDK gehen ja weit über unseren DRG-Käse hinaus und mal ehrlich, leben auf \"unserer\" Seite nur Engel? :augenroll:
    Wenn \"beide\" Seiten versuchen, mit möglichst fairen Mitteln zu kommunizieren, lässt sich mancher \"Krieg\" vermeiden.

    Behalten Sie ihren schönen chirurgischen Job (ich mache es auch weiter
    :d_zwinker: )
    und nehmen wir die Herausforderung an
    :)

    Schöne Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Forum,

    für mich stellt sich bei der Diskussion noch eine weitere Frage: Wenn es bei der VWD-Kürzung um Abschlagstage bei Unterschreitung der UGVD geht, geht es nicht um Einsparung von ungerechtfertigten Kosten durch uns als Krankenhäuser. Die UGVD wurde eingeführt, um die Patienten vor einer blutigen Entlassung englischer Art zu schützen. Dementsprechend sind die Erlöse nach Abschläge bei Unterschreitung der UGVD nicht kostenbezogen kalkuliert. Es findet also eine \"willkürliche\" Erlösschmälerung statt. Wo ist hierfür die rechtliche Basis? Das Geld soll doch der Leistung folgen....

    Schöne Grüße

    Thomas Hintz
    Ltg. Medizincontrolling
    Klinikum Fürstenfeldbruck