B96.5 kann nicht mit der A46 kodiert werden??

  • Hallo,

    ich habe ein kleines Problem.

    Es wurde eine A46 \"Unterschenkelerysipel\" und zusätzlich ein Erregercode B96.5! Pseudomonas und andere ....\" kodiert.

    Der MDK widerspricht die Kodierung mit folgenden Argumenten:
    B96.5 kann bei Kodierung von A46 nicht gleichzeitig verschlüsselt werden.

    Kann das möglich sein? Da die Kodierrichtlinien der Dermatologie was anderes sagen:
    Bei Infektionen der Haut und anderen Organerkrankungen sollten die Erreger, sofern sie diagnostiziert und ursächlich am Krankheitsgeschehen beteiligt sind und nicht bereits Gegenstand der Hauptdiagnose sind, als Nebendiagnose mitkodiert werden.

    Oder ist die B96.5! in der A46 beinhaltet?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich weiß nicht, wie der MDK eine solche völlig sinnfreie Aussage machen kann. Die DKR geben vor, dass die Angabe eines Keims obligat zu erfolgen hat, wenn dieser nicht schon über die Diagnose der Infektion beschrieben wird:

    D012f Mehrfachkodierung, 2. Hinweise zur Doppelklassifizierung
    Für bestimmte Situationen ist eine andere Form der Doppelklassifizierung als die des Kreuz-Stern-Systems anwendbar, um den Gesundheitszustand einer Person vollständig zu beschreiben. Der Hinweis im Systematischen Verzeichnis „Soll ... angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen“, kennzeichnet viele solcher Situationen (WHO).
    Hier sind aufzuzählen:
    - Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Am Ende von Kapitel I steht für diesen Zweck die Kategoriengruppe B95!–B97! zur Verfügung (siehe Tabelle 2 (Seite 27)).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:

    ich weiß nicht, wie der MDK eine solche völlig sinnfreie Aussage machen kann. Die DKR geben vor, dass die Angabe eines Keims obligat zu erfolgen hat, wenn dieser nicht schon über die Diagnose der Infektion beschrieben wird:

    vielleicht liegt es nur daran, dass der angegebene Keim nicht typisch zu einem Erysipel passt (beim Erysipel liegt typischerweise eine Infektion meit um ß-hämolysierende Streptolokken der Gruppe A (S. pyogenes)vor.

    Hatte wirklich eine scharf begrenzte Hautrötung vorgelegen oder war es mehr eine konfluierende Rötung. Sowohl letzteres als auch der Keim sräche eher für das Vorliegen einer Phlegmone. Kodiertechnisch lassen sich beide Erkrankungen nicht so sauber trennen, da im Thesaurus unter dem Erysypel (A46) auch phlegmonöse Erkrankungen aufgeführt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Roger,

    es war nicht die Aussage des MDK, dass medizinisch etwas nich sein kann, sondern kodiertechnisch: \"B96.5 kann bei Kodierung von A46 nicht gleichzeitig verschlüsselt werden.\" Medizinische Diskussionen werden nicht über die DKR/ICD-OPS-Systematik geführt.

  • Hallo liebe DRG-Forum Mitglieder :)

    Leider habe ich heute einen Einspruch vom MDK erhalten. Nun muss entschieden werden, ob Klage sinnvoll oder nicht.
    Er ist immer noch der Meinung, dass der Erreger nicht unter A46 zu kodieren ist.

    Die Meinung des MDK lautet: \"Die sekundäre Keimbesiedlung einer Ulzeration ist erwartungsgemäß. Die nachgewiesenen Keime (B96.5) sind nicht Ursache der Ulzeration und somit kann der Code nicht verwendet werden. Besiedlungen können derzeit nur bei bestimmten resistenten Keimen über den ICD abgebildet werden.\"
    Ich kann die Meinung des MDK´s nicht nachvollziehen. Das Material für den Erregerbefund wurde von der Ulzeration abgenommen.

    Da ich noch eine Anfängerin auf dem Gebiet bin, würde ich mich über Antworten sehr freuen.

    Viele Grüße

    mrs drg

  • Hallo Mrs DRG,

    in der Tat scheint die Sache etwas unübersichtlich. Ursprünglich war kein Ulcus erwähnt, sondern nur ein Erysipel. Sofern nun ein Ulcus zusätzlich vorlag (haben Sie es codiert?), und Sie einen Abstrich vom Ulcus genommen haben, heißt dies im Zusammenhang mit dem Erysipel gar nichts, dann haben Sie ein Erysipel neben einem Ulcus, auf dem Pseudomonas nachgewiesen wurde, ein kausaler Zusammenhang ist sehr unwahrscheinlich, es liegt dann aber auch keine lokale Infektion mit Pseudomonas vor.

    Schauen Sie doch bitte einmal nach, ob Sie wegen Pseudomonas vielleicht antiseptische Fußbäder oder Braunovidon angewendet haben, dann können Sie zwanglos hierfür Aufwand nachweisen. Pseudomonas ist nun nicht regelhaft auf Ulcera zu erwarten, dies kann man dem MDK ruhig mitteilen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum, hallo Herr Blaschke,hallo Mrs. DRG
    immerhin hat die Feststellung des Erregers ja diagnostischen Aufwand gemacht. Es ist schließlich davon auszugehen, dass gezielt nach einem Erreger gesucht wurde und es sich nicht um einen Zufallsbefund handelt. Mrs. DRG, ich kenne den Gesamtfall ja nicht, aber wie sähe es aus, wenn Sie den Erreger nicht ans Erysipel hängen, sondern an einen zusätzlichen Code Z22.3 ?- die DRG bliebe doch bestimmt dieselbe (oder?))und die medizinische Abgrenzungsproblematik würde sich zumindest kodiertechnisch erübrigen.
    Nichtsdestotrotz ist meines Erachtens der Keim in A46 nicht enthalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. A. Loßin
    Medizincontrolling
    DSK Bad Münder

  • Hallo an alle,
    würde hier. bei entsprechendem Aufwand, wie schon von Herrn Blaschke erwähnt, also Kaliper-Bäder, Antibiose etc. ebenfalls die Z22.3 mit dem Erreger kombiniert kodieren. Denn Keimträger, an einer Stelle wo der Keim nicht unbedingt hingehört, ist der Patient ja trotzdem und wenn Sie Aufwand damit hatten, dann ist der Sachverhalt für mich so am genauesten ausgedrückt.
    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    ich sehe es auch ein bisschen, wie Wavi: Erysipel wird oft relativ unkritisch verwendet, sollte aber doch an die ß-hämolys. Streptokkoken gebunden sein, oder?!
    Mit dem Nachweis von Pseudomonas und im weiteren Verlauf Erwähnung eines Ulkus liegt vielleicht doch eher eine Phlegmone L0.... vor, nicht wahr?

    Ciao

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg