Komplikation

  • Guten Tag

    Kann folgender Fall eine Wiederaufnahme wegen einer Komplikation sein?
    1 Fall = Tibiakopftrümmerfraktur, osteosynthetische Versorgung 14.8 bis 07.09
    2 Fall = Infiziertes Hämatom, Wunddebridement und Spülung 14.09 bis 29.09
    3 Fall = Eitriger Kniegelenksinfekt, athroskopische Lavage mit offener Revision 17.11 bis 03.12
    4 Fall = Rezidivinfekt, konservativ Antibiose 21.12 bis 05.01

    Das Fall 2 eine Komplikation von Fall 1 ist, ist klar. Mir geht es um die Fälle 3 und 4. Die Kasse sagt die beiden Fälle müssen zusammengefasst werden. Auch hier würde es sich um eine Komplikation handeln?
    Ich denke dies geht nicht. Das Gebiet in dem der Eingriff vorgenommen wurde war doch schon infiziert. Es wäre dann ja wie eine \"Komplikation der Komplikation\"

    Was denken Sie ?
    Gruß Attila

  • Hallo Attila,
    die FPV sagt:
    Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts, wieder aufgenommen, ......


    Das heisst, wir müssten wissen, um welche DRGs handelt es sich, bzw. wie sind die entsprechenden oGVDs?

    Oder haben sie andere Hauptdiagnosen und möglicherweise einen Partitionswechsel (geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor)?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin Attila,
    ich habe gerade mal Fall 3 in verschiedenen Kombinationen gegroupt (I30Z ; I24Z ; I12C )- und bin nie über 23 Tage OGVD gekommen. Demnach wäre eine FZF (jdfs. auf Grundlage der FPV) ausgeschlossen (17.11. - 21.12. ~ 34 Tage)
    Auf was für eine DRG seid Ihr denn gekommen?

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Moin Moin

    Fall aus 2004 -OGVD FAll 3 bei 39 Tagen-DRG I12A.
    Mir geht es aber darum, ob man den Fall als eine Komplikation bezeichnen kann ?
    Eine Infektion die sowieso schon bestand kann doch bei einer erneuten Aufnahme keine Komplikation sein oder?
    Gruß Attila
    P.S. Ist es doch schön in Ostfriesland !

  • Ja, so soll es immer sein!

    Ich wollte dieser Fragestellung vorbeugen - hat leider nicht geklappt...
    Aber ich lese gerade im Abrechnungsleitfaden der KKn 2007 S. 36 3.1.3 Anmerkung 10: Unter den Begriff „Komplikation“ fällt nicht das Auftreten eines Rezidivs (vgl. Fallpauschalenverordnung
    2004 – KFPV 2004 – Begründung).
    Hilft das wohl?

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo

    Ich wollte der Kasse gestern schon zustimmen.Habe dann aber noch die Anmerkung gefunden. Ich dachte es gibt noch andere Begründungen. Werde es jetzt mit dieser mal versuchen.

    Gruß Attila