Hallo Forum.
Habe wieder mal eine Frage zur OPS Verschlüsselung in der Orthopädie.
Man lässt sich da ja einiges einfallen.
Der Eingriff beginnt mit einer Hüftarthroskopie, in dieser werden freie Gelenkkörper entfernt und mit dem Shaver Knorpelanteile am Kopf und im Acetabulum entfernt. Danach werden in offener Technik mit Meisseln und Shaver am Schenkelhals knöcherne Überstände entfernt.
Meine Frage ist nun, ob ich die Shaververwendung im Gelenk sowohl arthroskopisch und auch offen Verschlüsseln kann.
Dies führt in die DRG I08B, da es sich ja um einen Mehrfacheingriff handelt.
Gibt es da schon Erfahrungen in der Diskussion mit den Kassen?
Viele Grüße aus dem Chiemgau
Dr. med. Jörg Liebel