• Guten Morgen,
    für eine Weiterbildung (von MDA zum Fachwirt) benötige ich zum Thema DRG verschiedene Informationen:

    Wann wurden die DRG auf G-DRG umbenannt? In welchen Bereichen wird auch heute nicht nach DRG abgerechnet?
    Die wichtigste Frage ist jedoch: Welche Gesetze berühren die DRG-Abrechnung, bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die DRG ? :d_gutefrage:

    Über tatkräftige Unterstützung würde ich mich sehr freuen...
    Vielen Dank im voraus.

  • Hallo Vinzenz,

    G-DRG heißt es seit dem es in Deutschland eingeführt wurde. In Australien hieß es A-DRG. Die Gesetzte die es tangiert sind vielfältig das SGB V, die Fallpauschalenverordnung ( des jeweiligen Jahres), das Krankenhausgesetzt, Landeskrankenhausgesetzte usw. die Seite des G-BA ist hier noch viel aussagekräftiger :a_augenruppel: .

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Vincenz,
    wichtige Leistungsbereich, die von der Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen ausgenommen sind:
    - Psychiatrie / Psychosomatik
    - Rehabilationskliniken
    - ggf. noch sogenannte \"Besondere Einrichtungen\" (z.B. reine Kinderkrankenhäuser und Einrichtungen mit sehr speziellem Patientengut, etwa spezielle neurologische Erkankungen, Palliativmedizin)

    Zu den Gesetzen ist zu sagen, dass die konkrete Einführung des DRG-Systems im wesentlichen durch das Fallpauschalengesetz (FPG) vom 23.04.2002 geregelt wird. Hier ist vor allem das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu nennen, dass in diesem Rahmen verabschiedet wurde. Dieses wurde zuletzt am 29.08.2005 geändert. Die oben bereits erwähnten, jährlichen Fallpauschalenverordnungen sind dann nachgeordnete Rechtsnormen. Daneben finden sich wesentliche gesetzliche Regelungen auch im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), insbesondere im §17 b.

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Hallo Vinzenz,
    zu ergänzen wäre die Liste von Herrn Bongartz noch um die Schmerztageskliniken, die ebenfalls noch nach Tagessätzen abrechnen (aufgrund nicht ausreichender Kalulationsdaten für DRG-Abrechnung). Inwieweit dies auch Tageskliniken anderer FAchgebiete betrifft, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo,
    die aufgezählten Gebiete waren eher als Beispiele gedacht und beanspruchen daher natürlich keine Vollständigkeit. Ich würde denken, dass es in einzelnen Krankenhäusern mitunter noch eine ganze Reihe von Einzelverträgen geben kann, die eventuell auch nur einzelne Krankenkassen betreffen. Dabei denke ich z.B. an die Möglichkeiten, die Verträge zur integrierten Versorgung bieten. Diese decken häufig auch klassische stationäre Fälle ab (Geburten, Endoprothesen etc.), die dann nicht nach DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden.

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz