Diagnostik bei pulm. M. Wegener

  • Erstdiagnose einer Wegener-Granulomatose mit Lungenbeteiligung mittels transbronchialer Biopsie (BRSK in Narkose mit Biopsie) ergibt M31.3 als HD, weil J99.1 als Stern-Dg nicht erlaubt ist.

    Medizinisch-fachlich wäre eigentlich E02 zutreffend (vgl. Situation bei J84 oder J68.4). Weil aber M31.3 und nicht J99.1 lt. DKR die HD darstellt und M31.3 als Bindegewebserkrankung zählt: DRG 901Z.

    Ungereimtheit im System oder gibt es einen besseren Kodiervorschlag?

    Herzliche Grüße aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von WStark:
    Ungereimtheit im System oder gibt es einen besseren Kodiervorschlag?

    Guten Tag Herr Stark,

    Ungereimtheit.

    Sie treffen nicht die E02_, weil die nach der +/*-Systematik korrekt kodierte HD M31.3 (wird zur +-Diagnose auch wenn nicht so gekennzeichnet, s.a. Hinweis unter j99.1*) nicht in der Diagnosenliste für die MDC 04 verzeichnet ist, die Prozedur 1-430.2 ist in der Prozedurenliste zumindest zu finden. Die J99.1* ist jedoch in der Diagnosenliste aufgeführt (auch die J99.0*, J99.8*), allerdings nicht als HD verwendbar, s.o..
    Dann hat sie in der Liste aber nichts verloren, wie auch alle Diagnosen in anderen Listen, die nicht als HD zugelassen sind.
    Ich sehe zumindest keinen Sinn darin, im G-DRG Def.Man. nicht zugelassene HDs in MDC-HD-Listen aufzuführen. Hier herrscht wohl noch Anpassungsbedarf, entweder in der +/*-Systematik oder im Manual. Zweiteres ist wahrscheinlicher.

    Abgesehen mal davon, Sie sind rein RGmäßig in der 901Z besser aufgehoben als in der E02_.

    Schönen Tag!
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Das mit dem höheren RG bei 901Z habe ich so auch wahrgenommen, andererseits sollte die Kodierung ja auch sachgerecht sein.

    Spannend wird dann die Diskussion mit den Kostenträgern, weil bei einer 901Z wohl in absehbarer Zeit vielleicht auch Nachfragen zu erwarten sind.

    Grüße aus dem heiteren Nordwürttemberg

    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von WStark:Das mit dem höheren RG bei 901Z habe ich so auch wahrgenommen, andererseits sollte die Kodierung ja auch sachgerecht sein.

    Die Kodierung ist den DKR und ICD-Hinweisen entsprechend, das Def.Man. hat seine definierten HD-MDC-Listen und die zertifizierten Grouper ordnen die 901Z zu.
    Das ist dann sachgerecht!
    Änderungen können nur die Zukunft betreffen.

    Siehe auch die neuen DKR 2003:

    "Von den zur Zeit verfügbaren Groupern (auf Grundlage der australischen Gruppierungssystematik) wird nach heutigem Kenntnisstand als Hauptdiagnose nur die Diagnose aus dem Datenfeld Primärdiagnose der Hauptdiagnose gewertet. Alle anderen Diagnosen sind Nebendiagnosen."

    Vielleicht gibt es ja dann irgendwann den Kenntnisstand, dass die Sekundärdiagnose (-*) in Einzelfällen dann beim Grouping als HD gewertet wird. Dann wird es in Ihrem Sinne funktionieren.

    Grüße


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Ob die Abrechnung der DRG 901Z akzeptiert wird, da habe ich so meine Zweifel.

    Mein Vorschlag (!!), kodieren nach Stadieneinteilung, daher zum Verständnis zunächst die Einteilung:

    Erkrankungsbeginn (Stadium 1):
    · Meist im Bereich der oberen Luftwege mit Geschwüre bildenden, blutenden, krustenden Veränderungen der oberen Atemwege, mit Nasenschleimhaut-, Ohren- und Nasennebenhöhlenentzündung. Dieses Stadium kann eventuell über mehrere Jahre andauern.

    Stadium II:
    · Granulomatöse, röntgenologisch als gleichmäßige Rundschatten sichtbare Lungenherde.

    Stadium III:
    · Fieber
    · Abgeschlagenheit
    · Gewichtsverlust
    · Arteriitis (Entzündung der Arterienwand) mit Organbefall bzw. Nierenbefall (Stadium IV):
    o Lungen - Rundherde, Infiltrate (in das Körpergewebe eingedrungene fremde oder körpereigene Substanz), Kavernen (krankhafte Hohlraumbildung), vermindertes bis fehlendes Luftgehalt der Lungenbläschen, Bluthusten, Pleuraerguss
    o Ohr - Ohrenentzündung
    o Nase - Nasenschleimhaut- und Nasennebenhöhlenentzündung
    o Niere - zum Gewebetod führende Glomerulonephritis
    o Mundhöhle - Zahnfleischentzündung
    o Herz - Entzündung des Herzbeutels, der Herzinnenhaut, des Herzmuskels
    o Gelenke - Arthritis
    o Nervensystem - Hirninfarkt, Entzündung des Knochenmarks


    Stadium I
    HD: M31.3 J99.1

    Stadium II
    HD J85.0
    ND M31.3 J99.1
    Prozedur: z.B. 1-430.2

    Und man landet in der DRG E02B

    Und das ist dann sowohl nach ökonomischen als auch nach med. Kriterien sinnvoll


    Stadium III
    HD z.B. Glomerulonephritis (wenn es klinisch im Vordergrund steht)
    ND M31.3 J99.1

    Gruß
    E.Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    ich hatte beim InEk nachgefragt:

    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: D.Selter
    Bereitgestellt: Donnerstag, 17. Oktober 2002 15:47
    Bereitgestellt in: InEK-Mails
    Betreff: *-Diagnosen in MDC-Hauptdiagnosenlisten (Def. Manual G-DRG V.
    1.0)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Def. Manual zur G-DRG V. 1.0 finden sich teilweise *-Diagnosen in den MDC-Hauptdiagnosenlisten, so z.B. die j99.0* (-.1*, -.8*) bei der MDC E02. Da diese Diagnosen ja nun nach der +/*-Systematik nicht als HD angegeben werden dürfen, macht dies keinen Sinn. Auch wenn sie so von der AR-DRG-Systematik übernommen wurden, ist hier eine Anpassung an unsere Kodiervorgaben nicht vorgenommen worden, oder sind sie bewußt belassen worden und der Sinn bleibt mir nur verborgen?

    Für eine Erhellung bin ich dankbar.

    Danke für die Bemühungen und freudliche Grüße

    D. D. Selter
    Arzt im Med. Controlling
    BGU-Murnau

    Antwort InEK:

    Sehr geehrter Herr Selter,
    eine Anpassung an unsere Kodiervorgaben wurden offensichtlich nicht vorgenommen. Ein tieferer Sinn verbirgt sich dahinter nicht.
    Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis.

    Mit freundlichen Grüßen

    InEK gGmbH

    Somit ist die Zuordnung zur Fehler-DRG G-DRG-systembedingt.
    Den Vorschlag von Herr Rembs, z.B. im Stadium 2 wie beschrieben zu kodieren, entspricht nicht dem Verständnis des ICD. Hier wird der Ansatz von Ätiologie/Manifestation in der Kodierung umgedreht. Da es einen spezifischen Kode mit M31.3 gibt, ist dieser zu verwenden. Manifestationen werden dann als ND genannt, hier also die z.B. J99.1.
    Das daraus die Fehler-DRG entsteht ist dann eben so und man muß sich bei der Anpassung des Def.-Man. darüber Gedanken machen, ob das so gewollt ist. Da wir wohl kaum in den Segen der Abschaffung der unsäglichen +/*-Systematik kommen werden, wird es eher auf eine mögliche Änderung in den entsprechenden HD-Listen der einzelnen A-DRGs führen (also z.B. die Aufnahme der M31.3 in die Liste für die E02 und Streichung der *-Schlüssel).

    Ich empfehle keine Kodierspagate um die E02 zu provozieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Selter,
    vielen Dank für die Klärung.

    Ich habe kodiert nach med. Kriterien und GMV (gesunder Menschenverstand), Symptom steht im Vordergund, Symptom erfordert den operativen Eingriff, am Schluss kommt dann die ökonomisch und med. relevante DRG heraus.

    Natürlich nehme ich diese Begründung zur Kenntniss und werde sie berücksichtigen.

    Schönen Gruß
    und Danke für Ihre Bemühungen

    Eberhard Rembs
    Bochum