Erstdiagnose einer Wegener-Granulomatose mit Lungenbeteiligung mittels transbronchialer Biopsie (BRSK in Narkose mit Biopsie) ergibt M31.3 als HD, weil J99.1 als Stern-Dg nicht erlaubt ist.
Medizinisch-fachlich wäre eigentlich E02 zutreffend (vgl. Situation bei J84 oder J68.4). Weil aber M31.3 und nicht J99.1 lt. DKR die HD darstellt und M31.3 als Bindegewebserkrankung zählt: DRG 901Z.
Ungereimtheit im System oder gibt es einen besseren Kodiervorschlag?
Herzliche Grüße aus Löwenstein
W. Stark