Nierensteine und ESWL

  • Guten Morgen Forum,
    Eine Frage zur Nierensteinbehandlung:
    Die Patienten kommen zur Zeit fast standardmäßig 3 mal kurz stationär.
    1. Diagnostig Nieren oder Harnleiterstein, und Versorgung mit Harnleiterschiene ICD`s N20.0 oder N20.1, OPS 8137.0

    2. ICD N20.0 und ESWL OPS 8110.2

    3. ICD N20.0 und OPS 8137.2( Entfernung HL-schiene)
    Meine Frage:
    Werden die drei Kurzaufnahmen zu einer Drg zusammengefasst (DRG L42Z)?
    Oder sind Aufenthalt 1 und 2 mit den DRG`s L64Z zusätzlich abrechenbar?
    Und, falls das eine DRG sein sollte, ab wann zählt die obere GVD? Nur stationär behandelte Tage oder fortlaufende Kalendertage.
    Schon mal vielen Dank für die Aufhellung
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Mies,

    ganz tolles und praxisnahes Beispiel für die zukünftigen Abrechnungen!

    Meine Meinung: Behandlung aller geschilderten Prozeduren innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, eine DRG.

    Liebe Freunde vom MDK, wie interpretiert Ihr den Fall. Bitte meldet Euch!

    Gruß

    E. Rembs
    Bochum

  • Hallo Herr Rembs,

    würden Sie uns verraten, welcher Verordnung oder welchem Gesetzestext Sie das so klar entnommen haben?

    Ich kanns in der KFPV so nicht finden.

    Vielen Dank, freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo Forum,

    die Meinung, derartige Fälle in einer DRG zusammenzufassen, halte ich durchaus für vernünftig und praktikabel. Allerdings ist es eben nur eine Meinung. Eine rechtliche Grundlage gibt es meines Wissens hierfür nicht.
    Vielleicht werden im weiteren Verlauf der G-DRG-Systemanpassung auch wieder vor- und nachstationäre Pauschalen eingeführt.(??)
    Andererseits gibt es auch schon derzeit Kassen, die derartige Leistungen als prinzipiell ambulant erbringbar betrachten.

    :rotate:

    Grüsse

    F. Nusser
    Arzt/MedCont
    Klinikum Rosenheim

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo zusammen,

    KHEntgG § 8 Abs. 5: "Wiederaufnahme wg. Komplikationen" dann keine FP während GVD. Da es sich hier nicht um Kompl. handelt, greift der § nicht. DRG L42Z mit durchschnittl. VD von 2,9 Tagen reicht vermutlich nicht für alle drei Kurzaufenthalte, oder? Der erste und der zweite Aufenthalt zusammen gefaßt zu einer DRG L64Z? Könnte ich mir denken, obwohl keine Kompl. Die Abgrenzung zu einem Fall ohne Kompl., für den eine FP berechnet wurde, scheint nicht klar. Siehe "Abrechnungsbestimmungen" in "das Krankenhaus" 8/2002 Seite 612
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von nusser:
    Vielleicht werden im weiteren Verlauf der G-DRG-Systemanpassung auch wieder vor- und nachstationäre Pauschalen eingeführt.(??)


    Hallo Herr Nusser, hallo Forum,

    vorstationäre Pauschalen können m. E. gar nicht abgeschafft werden, denn mit ihnen sollten nach § 1 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 (beides KHEntgG) die Behandlungen der ausschließlich vorstationären Patienten abgerechnet werden.

    Gibt es gegenteilige Ansichten?

    Schöne Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von cjacobs:
    Hallo Herr Rembs,

    würden Sie uns verraten, welcher Verordnung oder welchem Gesetzestext Sie das so klar entnommen haben?

    Vielen Dank, freundliche Grüße
    Christian Jacobs


    Hallo Herr Jacobs,
    hallo Forum,

    Antwort: gerne
    (sorry for the delay)

    Die Frage habe ich erwartet…
    Im Gedächtnis hatte ich die Ausführungen (Dank an Herrn Konzelmann für den Hinweis)
    „Die Abgrenzung zu einem Fall ohne Kompl., für den eine FP berechnet wurde, scheint nicht klar. Siehe "Abrechnungsbestimmungen" in "das Krankenhaus" 8/2002 Seite 612“
    Deshalb habe ich ja geschrieben „meine Meinung“ und nicht etwa gemäß Verordnung, Satz...etc. ergibt sich.

    Nach der Logik des DRG Systems, kann es nur eine DRG geben, weil es med. betrachtet auch nur ein Fall ist. Das setzt natürlich voraus, dass dies bei der Kalkulation der dt. Relativgewichte auch berücksichtigt wurde. Aber hier fehlt ja jegliche Transparenz, Sie wissen das ja!


    Daher auch der Aufruf an die MDK Ärzte zur Stellungnahme, weil sich hier möglicherweise ein Minenfeld zeigt.


    Gruß

    Eberhard Rembs
    Bochum