Hallo zusammen!
Ich hatte grade eine Diskussion in der es darum ging, ob ich bei einem Pat. z.B. D40.0 kodiere oder warte bis die Histo kommt und dann entsprechend die bösartige Neubildung oder eben die Gutartige kodiere.
Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass sogar mal in den DKR stand, dass dies nicht zulässig ist, sondern dass man die bei Entlassung bestehende (Verdachts)diagnose kodieren muss. Ich kann es aber in den DKR nicht explizit finden, die Regel Nr. D008b erwähnt halt leider nichts wie Histo oder Mikrobio, sondern nur die allseits bekannte Meningitis.
Wer kann helfen?