"Nachbessern" wenn sich Bösartigkeit in Histo bestätigt hat?

  • Hallo zusammen!

    Ich hatte grade eine Diskussion in der es darum ging, ob ich bei einem Pat. z.B. D40.0 kodiere oder warte bis die Histo kommt und dann entsprechend die bösartige Neubildung oder eben die Gutartige kodiere.
    Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass sogar mal in den DKR stand, dass dies nicht zulässig ist, sondern dass man die bei Entlassung bestehende (Verdachts)diagnose kodieren muss. Ich kann es aber in den DKR nicht explizit finden, die Regel Nr. D008b erwähnt halt leider nichts wie Histo oder Mikrobio, sondern nur die allseits bekannte Meningitis.
    Wer kann helfen?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo Leisure17,
    laut DKR D002f Hauptdiagnose gilt: \"Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.\", wenn also die Histo (Diagnostik in Ihrer klinik erfolgt) doch noch ein Malignom ergeben haben sollte, müssen Sie das auch nachträglich ändern (also ggf. Rechnung stornieren und neue Abrechnung). Nur Befunde, die nach einer Verlegung in eine andere Klinik in dieser dann diagnostiziert wurden, dürfen sie nicht für die Kodierung heranziehen, darauf bezieht sich DKR D008b Verdachtsdiagnosen: \"...so ist die Schlüsselnummer für ... vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern\".
    MfG findus

    MfG findus

  • Hmm,
    dann würde mich interessieren, in welchen Kliniken das systematisch gemacht wird. Oft wird ja nicht mal ein Nachbericht diktiert, sondern nur angerufen oder der Befund an den Hausarzt gefaxt.
    Wie lange nach Entlassung denken Sie gilt das denn? Auch 3 Wochen, z.B. bei speziellen Untersuchungen?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo Leisure17,
    wir machen das schon ziemlich systematisch und ja, bei speziellen Untersuchungen warten wir ggf. auch mal drei Wochen auf das Endergebnis. Da eine solch lange Wartezeit eher nicht die Norm ist, kann man die spätere Abrechnung eines solchen Falles sicher auch mal \"verschmerzen\". Unsere Ärzte melden aber auch etwaige Spätbefunde beim Medizincontrolling und geben den Hausärzten, zumindest telefonisch, Bescheid.
    MfG findus

    MfG findus

  • Guten Morgen Leisure 17,
    die DKR verlangen ausdrücklich, dass auch nach Entlassung eingehende Befunde in die Kodierung einbezogen werden. ... es gibt auch keinen begrenzten Zeitrahmen.
    Bei uns gehen manchmal auch nach 6 Wochen ein, auch dann müssen wir selbstverständlich die HD ändern. Allerdings gehen die Befunde bei uns an zentraler Stelle ein, so dass die Weiterleitung an das Med.Controlling gut funktioniert.

    Gruß
    Vinzenz :D

  • Danke für die Antworten. Irgendwie scheine ich diesbezüglich einen Hänger zu haben. War das nicht irgendwann mal ganz am Anfang der DKR anders? Da ich eigenlich sei 2004 nur noch sporadisch einzelne Dinge kodiere bin ich nicht mehr so up to date, aber es ging darum, ob es ok ist, wenn wir viele Fälle von \"D40.0\" haben, wo wir doch irgendwann die Histo haben und dann auch wissen ob gut oder böse. Man hat es halt jetzt bei der Leistungsplanung gemerkt.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo Leisure 17,
    wenn man nicht genau weiss, ob etwas maligne oder benigne ist, könnte man doch vielleicht mit \" Neubildung unsicheren Verhaltens\" kodieren ?? Und dann im Nachhinein stornieren und verbessern, wenn das Ergebnis da ist !?
    Grüsse
    Martha

  • Hallo Leisure 17,
    ja Sie haben Recht. Es war früher tatsächlich anders. Ich glaube, 2006 hat sich das geändert. Früher durften keine Befunde nachträglich kodiert werden.
    Wir geben erst einmal \"Neubildung unsicheren Verhaltens\" ein und korrigieren später je nach Befund.

    Viele Grüße
    M. Kunze