Hallo liebes Forum,
in ihren Kodierempfehlungen nennt die DGHM den Code T83.5 für die Verschlüsselung von Harnwegsinfekten infolge eines Blasendauerkatheters. Der Text zu T83.5 lautet \"Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Harntrakt\", so dass also hier der DK als Implantat definiert wird. Diese Definition wird nun anscheinend an manchen Standorten vom MDK angezweifelt. Das Problem ist, dass es aber keinen besseren Code gibt, mit dem man eine infektiöse Komplikation durch einen DK abbilden kann. Die T83.0 erwähnt den Harnwegs-Verweilkatheter explizit, ist aber nur für mechanische Komplikationen nutzbar.
Was tun? Ab wann ist ein Implantat ein Implantat? Was für Erfahrungen haben Sie mit diesem Code gesammelt? Oder kodieren Sie den nicht und nehmen stattdessen immer die N39.0, die von der cc-Relevanz her ja identisch ist (stimmt\'s?))? Haben Sie etwas besseres gefunden?
Vielen Dank!
Tim Pietzcker