Hallo.
Der MDK scheint anderen gerne wirklich unnötige arbeit zu machen :t_teufelboese:
Folgender Fall:
Pat mit Hysterektomie, als ND E87.6 angegeben. OP Bericht und Arztbrief sind an MDK gegangen. Gutachten vom MDK \"E87.6 nicht nachvollziehbar\".
Soweit so schlecht.
Akte geholt -> pathologische Kaliumwerte und Substitution, E87.6 also korrekt. Kopien gemacht, an KK zur Weiterleitung an MDK mit dem Hinweis \"weitere Unterlagen zum Nachweis E87.6\".
Nun kommt`s:
Der MDK will jetzt eine Widerspruchsbegründung von uns haben!
Eigentlich war ich der Meinung, dass gerade bei strittigen Nebendiagnosen eine kurze Form ausreichend ist. Bei Verweildauerprüfungen sollte schon etwas mehr da stehen aber so was ist doch :f_confus: