Stentverschluss = Komplikation?

  • Guten Tag Miteinander,

    zunächst die kurze Fallschilderung:
    Pat. kommt mit einer 2 Gefäßerkrankung und hochgradigen Stenosen des Ramus interventricularis ant. und der rechten Coronararterie und bekommet einen med. freisetzenden Stent. Nach komplikationslosem Verlauf Entl. nach Hause. Nach 4 Tage kommt dieser Pat. als Notfall mit Myocardinfarkt wieder wegen (Verschluss des Stents).

    Nun will der MDK einen Multifall wegen Komplikation. Ist ein Stent verschluss eine Komplikation der Implantation? Stenosen bildeten sich auch bereits vor der Implantation, deshalb war diese ja auch erst notwendig. So ganz glücklich bin ich mit dieser Argumentation aber nicht. Weiß jemand Rat und Meinung?

    Vielen Dank und Grüße
    W.Miller

  • Guten Morgen Herr Miller,

    eine In-Stent Restenose ist nach meiner Ansicht eine Komplikation.
    Nach DES-Implantation sollte der Stent eigentlich offen bleiben und es werden eben auch Antikoagulanzien als Medikation angesetzt, um diesen frei zu halten.
    Ein Verschluss eines Stents ist nicht gewollt und kompliziert die weiter Nachbehandlung.
    Gerade auch deshalb die Änderung der Leitlinien zur Antikoagulanziengabe nach DES-Implantation. Ist halt auch Pech für die Klinik, wenn der Patient von sich aus diese absetzt oder der weiterbehandelnde Hausarzt meint, an seinem Budget zu sparen.(alles schon gehabt).
    Sie werden wohl um eine Fallzusammenlegung nicht herumkommen.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Miller:
    Ist ein Stent verschluss eine Komplikation der Implantation?


    Die am meisten gefürchtete Komplikation nach Stentimplantation ist die akute, subakute oder späte Stentthrombose die – vor allem wenn sie nach der Entlassung auftritt – häufig zum Tode führt.


    Eine Stentthrombose führt bei 80 Prozent der Patienten zu einem Herzinfarkt, die Mortalität von (späten) Stentthrombosen beträgt 45 Prozent.

    http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/arti…ck.asp?id=53220


    Ergänzung:

    Zitat


    Original von Mikka:
    Ist halt auch Pech für die Klinik, wenn der Patient von sich aus diese absetzt oder der weiterbehandelnde Hausarzt meint, an seinem Budget zu sparen.(alles schon gehabt).


    Leitlinienorientierte Empfehlungen
    Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie hat die aktuellsten Leitlinien zu Dosierung und Dauer der Clopidogrelgabe vor und nach Stentimplantation publiziert die auch von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) übernommen wurden.

    Jedoch:
    Clopidogrel ist bei einer Stentimplantation in Deutschland nicht zugelassen („off-label use“).


    Aktuell: Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 18 vom 04.05.2007,
    .....
    Das Problem der Off-label-Verschreibung von Clopidogrel, der möglichen Regresse und der Budgetbelastungen für niedergelassene Hausärzte ist ein bedeutender Aspekt.

    http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=55482


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo Herr Miller,

    wie Herr Rembs schreibt, gefürchtete Komplikation eines DES ist die akute Stentthrombose, hat beim letzten Kardiologenkongress in Barcelona für viel Wirbel gesorgt. Es handelt sich nach meiner meinung hier weder um eine erwartete Nebenwirkung der Behandlung oder um den natürlichen Verlauf der Erkrankung- somit für mich eindeutige Komplikation.
    Voraussetzung ist natürlich der Infarkt im Versorgungsgebiet des RIVA- also Vorderwand. Wenn sie jetzt einen Stentverschluss haben aberden INfarkt in einem anderen Versorgungsgebiet, dann sieht das anders aus. Ich interpretiere Ihre Zeilen aber so, dass der INfarkt im RIVA Versorgungsbereich war.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Liebe Kollegen,

    hier bin ich dezidiert anderer Meinung (ich gehe dabei natürlich auch von einem Infarkt im Versorgungsgebiet des RIVA aus). Das Restrisiko einer In-Stent-Rethrombose existiert, und zwar für DES mehr als für bare metal stents . Insoweit ist dies eine - leider - statistisch erwartete Nebenwirkung der Behandlung. Es gibt darüber hinaus keine Leitlinie, nach der ein Patient mit DES besonders lange im Krankenhaus bleiben soll, um die Problematik der frühen In-Stent-Rethrombose \"abzufangen\". Ich möchte nämlich daran erinnern, dass genau dies der Sinn und Zweck der Komplikationsregelung im DRG-System war: Dafür zu sorgen, dass die Folgen einer evtl. verfrühten Entlassung nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Bobrowski,
    ich muss mich leider Ihren Vorrednern anschliessen und halte die Re-Stenose auch für eine Komplikation. Die andere Alternative wäre ein Rezidiv der zugrunde liegenden KHK, aber das wäre in meinen Augen etwas weit hergeholt, wenn der Thrombus im Stent ist.

    Zum zweiten bin ich davon überzeugt, dass zu Zeiten der tagesgleichen Pflegesätze die Verweildauer an die mögliche Komplikation angepasst worden wäre. Es ist halt auch immer eine Mischkalkulation und Abwägen von Kosten (FZL durch Komplikation) und Nutzen (Sparen von Verweiltagen) unter Bezug auf die Grundgesamtheit. Das da der einzelne mal durch den sprichwörtlichen Rost fällt ist - so denke ich - allen bekannt und wird auch akzeptiert. Allerdings nicht öffentlich ausposaunt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    was \"Sinn und Zweck\" einzelner Abrechnungsregeln war, sei einmal dahingestellt. Wir sollten inzwischen gelernt haben, dass die (formalen) Abrechnungsregeln wegnig bis gar nichts mit der medizinischen oder inhaltlichen Argumentation zu tun haben.

    Daher hat (nach meiner Ansicht) das vorliegen einer Komplikation auch nichts damit zu tun, ob diese durch eine länger Krankenhausbehandlung vermeidbar (abzufangen) gewesen wäre. Auch eine statistisch erwartete Komplikation ist eine Komplikation und eine Komplikation ist auch nicht unbedingt mit einem Behandlungsfehler verbunden.

    Die einzige relevante Frage lautet: Ist die Stentimplantation oder der Stent selbst (mit-)verantwortlich für das Zweitereignis oder dessen Ausmaß? Nach den bisherigen Beiträgen neige ich zur Antwort \"ja\".

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ohne Stent doch keine In-Stent-Stenose, oder?

    Wenn dann innerhalb der oGVD aufgetreten, haben wir doch den Klassiker für eine Fallzusammenlegung wegen Komplikation (In-Stent-Stenose) in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung (Stentimplantation).

    Ich verstehe gar nicht, warum man hier nach den Formalien verschiedener Meinung sein kann (sein will, ist da schon verständlicher....).