Hallo Forum,
folgenden Sachverhalt meiner Controllerin gebe ich weiter:
Zitat:
Vom Krankenhaus werden Mehrleistungen nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (KH-individuelle Zusatzentgelte und tagesbezogene Entgelte) geltend gemacht und budgeterhöhend gefordert. Die Krankenkassen wollen die im Vorjahr vereinbarte Summe lediglich um die gesetzl. Veränderungsrate fortschreiben und berufen sich dabei auf den Wortlaut des § 6 Abs.3 Satz 2, nach dem für die Vereinbarung dieser Erlössumme die Bundespflegesatzverordnung gilt.
Zitat:
Vielleicht erhalten Sie ja im DRG-Forum nähere Informationen zu bereits geführten Schiedsstellenverfahren.
Gibt es Meinungen?
Gruß,
B. Schrader