S37.88 Verletzung sonstiger Beckenorgane?
Danke und viele Grüße!
S37.88 Verletzung sonstiger Beckenorgane?
Danke und viele Grüße!
Hallo Herr Leonhardt,
wenn Sie Skrotalhämatom im Sinne einer Prellung meinen, dann wäre S30.2 (Prellung der äußeren Genitalorgane) die richtige Wahl.
MfG findus
Lieber herr Leonhardt, lieber Findus.
Bei der Prellung (AUTSCH!) :erschreck: kann ich Findus nur recht geben. Skrotale Hämatome treten aber häufig im Rahmen von Operationen im Beckenbereich oder Punktionen in der Leiste als Komplikationen auf, da das Blut sich im Gewebe der Schwerkraft nach den Weg entlang des Leistenkanals und Samenstrangs zum Hoden hin einen Weg sucht. Dann bleint nur die T81.0.
Beste Grüße
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung!
Im vorliegenden Fall war es eine Prellung, (schade, mit S37 wär\'s ein Polytrauma gewesen), also S30.2.
Zur Beruhigung:
Zitat
Original von S.Stern:
(AUTSCH!) :erschreck:
Der Patient war zum Unfallzeitpunkt ausreichend autoanalgosediert
:i_drink:
Viele Grüße!
Liebe Kollegen,
ich möchte die Frage nochmals aufwärmen. Bei Z. n Leistenhernien-OP im Gebiet im Juli 2007 erfolge im September 2007 die stationäre Aufnahme zur Ausräumung eines mächtigen organisierten Hämatoms.
Die von den Urologen codierte HD T81.0 lehnt der MDK nun ab und hätte gerne die N50.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der männlichen G.-organe, da der ein Skrotalhämatom beinhalte.
Diesem kann ich mich nicht anschließen, finde aber auch keinen anderen spezifischeren Code. Ich finde aber auch nirgends, daß das Hämatom hierin enthalten sei, außerdem ist der Code wohl kaum spezfischer als T81.0
Hat jemand hierzu eine Idee?
Viele Grüße,
V. Blaschke
Hallo Herr Blaschke,
das alphabetische Verzeichnis liefert mir die S30.2
In Kombination mit T81.0 finde ich den Fall sehr gut abgebildet.
Der vom MDK gewünschte Kode N50.8 beschreibt kein Hämatom.
Gruß und schönes WE
Hallo Herr Chudy,
vielen Dank für den Input, es handelt sich aber nicht um ein Hämatom nach Prellung, sondern nach OP. Somit scheint mir die S30.2 eher nicht korrekt. Mehr finde ich dazu aber leider im Moment auch nicht.
Viele Grüße,
V. Blaschke
Hallo,
Zitat
Original von MiChu:
das alphabetische Verzeichnis liefert mir die S30.2
In Kombination mit T81.0 finde ich den Fall sehr gut abgebildet.
Es handelt sich um keine Prellung und auch nicht um ein Hämatom nach Prellung. S30.2 ist hier nicht korrekt, auch wenn es hier im alphabeischem Verzeichnis so zu lesen ist. Es ist geboten, nach Auffinden eines Kodes im alph. Verz. diesen Eintrag mit dem Syst. Verz. zu vergleichen. Hier ist dann festzustellen, dass keine traumatische Ursache im Sinne des S-Kapitels vorlag und somit S30.2 nicht passt.
N50.8 steht dann nur noch in Konkurrenz zu T81.0. Der N-Kode ist nicht spezifischer bezgüglich der Erkrankung als T81.0. Somit ist hier T81.0 zu kodieren (ohne weitere Kodes).
Habe dies auch mit dem DIMDI abgeklärt.
Hallo Herr Leonhardt,
denke das S30.2 die richte Diagnose wäre.
Hämatome sind immer schlecht abzubilden durch die DRG´s, wenn man nicht gleich einen T - Code benutzen möchte.
Schönen Tag noch
Brune
Hallo Fr. Brune,
Zitat
Original von IBrune LP:
Hallo Herr Leonhardt,
denke das S30.2 die richte Diagnose wäre.
Dies war eine alte Frage, die schon geklärt war.
Zitat
Original von IBrune LP:
Hämatome sind immer schlecht abzubilden durch die DRG´s, wenn man nicht gleich einen T - Code benutzen möchte.
Sie meinten bestimmt ICDs, nicht DRGs.
Sie haben recht, war ein Schreibfehler meinerseits.