Liebes Forum,
ich habe hier ein Problem mit der Zuordnung der korrekten Hauptdiagnose. Zum Fall (2006!): 86-jährige Pat. wird mit einem septischen Krankheitsbild stat. aufgenommen. In der Klinik wird die Diagnose eines Myelodysplastischen Syndroms (MDS) gestellt, es erfolgt die Therapie des MDS mit der Gabe von EKs, Thrombozytenkonzentraten und Leukozytenwachstumsfaktor. Die Pat. stirbt trotzdem nach 11 Behandlungstagen. Folgender Ansichten gibt es:
wir sind der Ansicht, das MDS ist die Hauptdiagnose und hat den stat. Aufenthalt verursacht, das septische Krankheitbild ist ein Sypmtom dieser schweren Erkrankung, die ja schließlich auch behandelt wird.
Der MDK meint nun, die Sepsis sei die Hauptdiagnose und das MDS nur Nebendiagnose, da zwar eine Therapie, aber keine definitive Diagnostik des MDS durchgeführt wurde.
Ein Widerspruch unsererseits wurde von der selben Gutachterin nicht akzeptiert. Es bliebe jetzt nur noch die Klage. Zum Streitwert, es geht in diesem Fall um die DRGs R61A gegen T60C, was zu einer Differenz von etwa 4650 € zu Gunsten des KT führt. Es geht also schon um eine ganze Menge Geld.
Über sinnvolle Antworten würde ich mich sehr freuen.
Schönen schwülen Tag noch :sterne: