Lap Leistenhernie TAPP TEP; wie lange stationär?!

  • Hallo Forum,

    die laparoskopische Leistenhernien-OP ist ja noch eine \"2\"er Leistung, kann also stationär erbracht werden.
    Wie lange ist der stationäre Aufenthalt vertretbar?
    Wenn nicht außergewöhnliche Schmerzen vorliegen, ist das Abwarten dbis zur spontanen Darmpassage (Stuhlgang) gerechtfertigt?

    Noch einen schönen Feiertag :)

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    bezüglich der stationären laparoskopische Leistenhernien-OP mit der o.g Methode verzeichnen wir in letzter Zeit eine deutliche Zunahme von KK-Anfragen/ MDK-Gutachten. Zuerst wurde die Notwendigkeit der stationäre Leistungserbringung angezweifelt, die wir jedoch in der Regel immer medizinisch begründen konnten und nun auch nicht mehr im Focus der Begutachtungsaufträge steht. Aktuell wird jetzt allerdings die postoperative VWD > 1 Tag nicht anerkannt und die Kassen bestehen auf einen Abschlag der entsprechenden DRG. Unsere chirurgische Chefärztin besteht einerseits aus medizinischer Sicht auf eine postoperative VWD von ca. 2- 3 Tagen um ggf. auftretenden Komplikationen besser entgegentreten zu können. Andererseits ist durch den DRG-Abschlag die Leistung ökonomisch für uns nicht zu erbringen, da die anfallenden Kosten durch die Abschlags-DRG nicht gedeckt sind. Tja, daran ist aber wohl nichts zu ändern, denn wenn postoperativ keine Besonderheiten vorliegen und die Dokumentation somit auch nichts hergibt fehlen auch die medizinsciehn Argumente für eine post-op VWD >1 Tag.

    Nun zu Ihrer Frage: Bei uns (NRW) wird, bei einem normalen postoperativen Verlauf, ein Abwarten bis zur spontanen Darmpassage unter stationären Bedingungen von den MDKs nicht akzeptiert.

    Viele Grüße
    MCO

  • Hallo MCO,

    herzlichen Dank für die Antwort.
    Wissen Sie zufällig die von Ihnen, der chirurgischen Abteilung angegebenen \"medizinischen\" Gründe (Allgemeine Tatbestände außen vor) für eine stationäre Beaobachtung?
    Wenn die Leistung ökonomisch mit einem Belegungstag nicht zu erbringen ist, wechseln Sie dann auf eine andere Technik oder bleibt die TAPP/TEP eine sog. \"Service-\"Leistung zur Kundenbindung?

    Sonnige Grüße aus Bayern 8)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    ich habe Ihnen mal ein Auszug, aus eins unserer Schreiben für eine stationäre Begründung beigefügt:

    \"....Bei der Durchführung einer laparoskopischen, transperitonealen Leistenbruchoperation (5-5530.31) handelt es sich um einen Eingriff der Kategorie 2, der also nicht zwingend ambulant durchgeführt werden muss. Mit diesen Kategorien haben die Kostenträger selbst festgelegt, dass es sich um größere Eingriffe handelt, die auch ein gewisses Risikopotential mit sich bringen und nicht zwingend ambulant erbracht werden müssen.
    Das wesentliche Problem bei laparoskopischen transperitonealen Eingriffen ist, dass es sich um eine Bauchoperation handelt. Zudem werden gerade bei der laparoskopischen Leistenbruchoperation Zugänge so gelegt, dass sie durch Muskulatur und damit durch sehr gut durchblutetes Gewebe gehen. Von diesen Stellen aus können nicht unerhebliche Einblutungen und Nachblutungen resultieren, die sich erst über Stunden, teilweise erst nach 1-2 Tagen bemerkbar machen. Da diese Komplikationen auch nicht an der äußeren Haut oder am alleinigen Befinden des Patienten erkannt und erfragt werden können, haben wir in unserem Hause routinemäßig eine Kontrolle des Blutbildes für den Folgetag eingeplant. Mit Hilfe dieser Blutkontrolle haben wir eine etwas größere Sicherheit, Sickerblutungen in und um die Muskulatur herum frühzeitig zu erkennen. Aufgrund einer leitvollen Erfahrung mit einem sehr dramatischen Zwischenfall, wo genau diese Komplikation schleichend und zu einem dramatischen Verlauf nach ungefähr 36 Stunden geführt hatte, lehnen wir eine ambulante Operation dieser Art bei unseren Patienten zu deren ei-genem Schutz ab.....\"

    Diese Begründung wird seitens eines MDK-Gutachters (Facharzt für Chirurgie) problemlos anerkannt. Er sagt selbst, dass auch er diese OP nur unter stationären Bedingungen erbringen würde. Nur mit der VWD >1Tag ist halt nichts zu machen.

    Zu Ihrer anderen Frage: Die TAPP/TEP-Methode behalten wir bei, wie Sie so schön sagten, als \"Service-\"Leistung zur Kundenbindung\".....

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    MCO

  • Liebe Kollegen,
    auf die Gefahr hin, dass es Schläge regnet:
    Wir führen unsere Hernienchirurgie - auch die laparokopische (TEPP) in der Regel und mit hohen Fallzahlen ambulant durch. Im Zusammenhang mit dem neuen AOP-Vertrag von 2006 werden die Sachkosten (Meshs) einschl. ggfs. benutzter Einmaltrokare ersetzt. Aufnahmeindikationen sind bei uns medizinische ad hoc Entscheidungen aufgrund intra- oder postoperativer Besonderheiten oder primär bei relevanten Nebenerkrankungen, fehlender Überwachungsmöglichkeit oder Entfernung vom Krankenhaus > 30 min. Wenn diese Aufnahmeindikationen gestellt werden, erfolgt in der Regel die Entlassung am Folgetag, eine über 24 h hinausgehende Überwachung nach der OP ist in der Regel kaum medizinisch begründbar.
    Viele Grüße

    Chandra
    FA für Chrirugie und MedCo

  • Hallo AChandra,

    besten Dank noch für diese Ergänzung.
    Es ist sicher richtig, dass der Trend in Richtung \"ambulant\" geht (das Ausland ist uns da schon voraus) und wenn abrechnungstechnisch kein Verlustgeschäft droht, ist es auch ok.
    Erstaunlich ist nur, dass niedergelassene Kollegen, die diese Eingriffe ambulant praktizieren, Verluste beklagen, also nicht auf ihre Kosten kommen! Einer dieser Kollegen sagte mir demletzt auf einer Fortbildung, er praktiziere die LH-Chirurgie nur aus Spaß am Tun, betriebswirtschaftlich rechne sich das nicht!
    Noch zu Ihrer TEP-Technik. Sie ist ja im Gegensatz zur TAPP \"rein\" extraperitoneal, sodass die 24h-Überwachung bei TAPP mir vertretbar erscheint.

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg