Kodierung BWK-Fraktur mit inkompl. Querschnitt

  • Hallo Forum,
    habe Probleme bei der Kodierung folgenden Falles:

    Patientin wird mit einer Schenkelhalsfraktur HD S72.- stationär aufgenommen, diese wird operativ versorgt;anfangs keine Rückenbeschwerden. Im weiteren Verlauf bildet sich eine zunehmender inkompletter Querschnitt (G82.23) aus. Die Rö-Diagnostik ergibt eine Th 5-Fraktur (S22.03) mit Rückenmarkskompression (S24.73). Anschließend Verlegung der Patientin in eine neurochirurg. Abteilung, dort bei schlechtem AZ konservative Therapie. Dann Rückverlegung außerhalb der OGVD des 1. Falles zur weiteren konservativen Therapie der Wirbelkörperfraktur.
    Als Hauptdiagnose bei Rückverlegung wurde S22.03, ND: G82.23 und S74.73 kodiert.
    Die genannte Kodierung wird von der KK so nicht akzeptiert.
    Wie sieht Ihre Meinung zu dieser Kodierung aus?
    Im Voraus herzlichen Dank

    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • Hallo Stalli,

    ich denke, HD ist zunächst einmal die Schenkelhalsfraktur zusammen mit der Prozedur, denn das ist der größte Aufwand gewesen. Die G82.23 darf bei traumatischer Rückenmarksläsion nicht verwendet werden. Die Kodierung neben der Fraktur S22.03 wäre dann nur die S24.73.
    Würde sich das alles in einem Aufenthalt abspielen, landet man trotzdem in der B61Z Akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks außer bei Transplantation. Die Vergütung erfolgt wohl gesondert! ?(

    Die Frage ist, ob die Verlegung in eine \"auswärtige\" Neurochirurgie erfolgte oder innerhalb der eigenen Klinik??
    Im ersteren Fall (außerhalb der oGvD von der Schenkelhalsfraktur!) müssten evtl. beide Fälle getrennt abgerechnet werden!?

    Hat die KK die Ablehnungsgründe benannt?

    Mit Gruß

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo RIOL,
    zunächst einmal Danke für die prompte Antwort,

    ja, es hat eine \"auswärtige Verlegung\" stattgefunden und die Fälle wurden gesondert abgerechnet.
    Die auswärtige Neurochirurgie hat als Diagnosen die G82.23 und die S22.03 kodiert - ohne S24.73 .
    Diese Variante möchte die KK für den Aufenthalt nach Rückverlegung aus der Neurochirurgie auch kodiert haben.
    Wie würden Sie die inkomplette Querschnittslähmung in der Kodierung abbilden?
    Diese hat einen nachweisbaren Mehraufwand verursacht und ist nicht generell bei einer WK-Fraktur mit Rückenmarksschädigung zu erwarten!

    mit freundlichem Gruß
    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • Hallo Stalli,

    so wie Sie es schildern ist die Sache mit den Rückenbeschwerden und dem inkompletten Querschnitt etwas suspekt.

    War wirklich der Sturz, der zur SH-Fraktur führte auch die Ursache für die BWK-Fraktur? Warum wurden die Lähmungserscheinungen erst spät festgestellt? War nicht eher eine pathologische Fraktur welcher Ursache zu diskutieren (Osteoporose, Tumor?)? Ich habe da so meine Bedenken.

    Gehen wir von einer reinen einzeitigen traumatischen Ursache aus sähe der erste Aufenthalt folgendermaßen aus:

    SH-Fraktur ist HD
    ND ist S22.03 + S24.7ff! je nach Rückenmarkssegment.

    Wenn keine Fallzusammenführung erfolgte sind es 2 voneinander unabhängige Aufenthalte. Dann sähe der 2. Aufenthalt wohl eher umgekehrt aus, also HD wäre die planmäßige Weiterbehandlung der S22.03 (HD) + S24.7ff! (ND) und wenn die SH-Fraktur noch planmäßig KG benötigte, die SH-Fraktur als ND, wenn sie nur Aufwand steigernd für die BWK-Fraktur in Erscheinung trat die T93.1. Man beachte aber die Zusammenführungsregularien. Wenn doch eine Zusammenführung stattfinden müsste, müssten Sie für die HD durchaus auch die BWK-Fraktur mit dem inkompletten Querschnitt in die Überlegungen einbeziehen. Eine konservative Querschnittsbehandlung ist nämlich auch nicht ganz billig.

    Man sollte bei der ganzen Diskussion auch die ein operatives Vorgehen verhindernden weiteren Diagnosen nicht vergessen.

    Aber wie gesagt, ich hege so meine Bedenken, ob wirklich ein einzeitiges Geschehen vorlag. Andernfalls sähe die ganze Schlüsselei dann ganz anders aus (z.B. Rückenmarkskompression auf Grund einer Metastase unsicherer Gang Sturz dabei SH-Fraktur und pathologische BWK-Fraktur infolge der Metastase usw. usw.).

    Ich bin gespannt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen,

    es erscheint nicht abwegig, zunächst die SHF zu versorgen und die TH5-Fraktur fällt über das Symptom erst verspätet (Ödem?!) auf. Im Prinzip ist es aber auch egal, da die traumatische Lähmung automatisch in die B61Z triggert mit individueller Vergütung, oder?

    Mich wundert es, dass die KK die G82.23 akzeptiert, denn dies ist nachweislich (s. ICD-Kommentar) inkorrekt!

    Ansonsten stimme ich Herrn Winter voll zu :i_respekt:

    schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    in der Tat ist in diesem Fall die zunehmende Querschnitts-Symptomatik erst nach 2 Tagen eingetreten und die durchgeführte Diagnostik ergab keinen Hinweis auf eine osteoporotische Fraktur oder eine Metastase.
    Die Ursache für den Sturz lag nach Angaben der Patientin in einer hochgeschlagenen Teppichkante.
    Wenn ich Ihre Auffassungen zusammenfasse,ergibt sich für die Kodierung der BWK-Fraktur im 1. Aufenthalt als ND, im Folgeaufenthalt als HD dieZiffer
    S22.03 (Th 5-Fraktur)und die S24.73(Rückenmarkskompression).
    Eine weitere Abbildung der Querschnittssymptomatik in der Kodierung ist nicht durchzuführen !?
    Danke für Ihre Beiträge
    mfG
    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • Hallo stalli,

    so würde ich es zunächst sehen.
    Man könnte zum 1. Aufenhalt noch anmerken, dass die Entscheidung der HD im Prinzip nach Analyse des Falles erfolgt. Ergo war die TH5-Fraktur bei Aufnahme schon vorhanden und zusammen mit der QS-Symptomatik auch wert als HD betrachtet zu werden. Andererseits war der größere Ressourcenaufwand die Versorgung der SHF.
    Da es aber zu guter letzt sowieso in die B61Z triggert, dürfte es egal sein.
    Ich habe jetzt nicht nachgeschaut, ob/welche oGvD die B16Z hat. Falls sie hoch ist und die Rückverlegung innerhalb dieser oGvD liegt, wird u.U. ein Fall raus?!

    adieu

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten Tag zusammen.

    Habe ebenfalls leichte Probleme bei der Kodierung...

    Pat kommt rein, hat c79.5 mit m49.54 (Höhe Th 10) und c18.7...
    Wie bilde ich jetzt den sensiblen inkompletten akuten Querschnitt ab???
    Wäre über Hilfe sehr dankbar!

    Lieben Gruß
    Frauke

  • Hallo -

    Vorschlag: S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes

    Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)