Hallo liebes Forum,
ich bin entsetzt.
Ein kleine KK hat jetzt (im Mai 2007) festgestellt, dass angeblich zwei Fälle aus dem Jahr 2004 Kodierauffälligkeiten aufweisen, daher bitten sie darum relevante Krankenunterlagen an den MDK zu schicken.
Ich bin aus allen Wolken gefallen. Die wollen nach 3 Jahren noch eine Prüfung einleiten. Ich habe natürlich einen entsprechenden Brief zurück geschrieben. Auch vor Inkrafttreten des Abs. 1c § 275 SGB V bestand schon eine rechtlich fundierte grundsätzliche Verpflichtung zur zeitnahen Prüfung (zahlreiche Sozialgerichtsurteile sind ja auch hier im Forum schon zitiert worden)
Daraufhin schreibt die KK zurück: \"Wir wollen ja nicht die Notwendigkeit und DAuer des Aufenthaltes anzweifeln - wir wollen lediglich die Kodierung anhand der Krankenunterlagen überprüfen lassen\" - Dazu werde ich noch einmal aufgefordert die Krankenunterlagen an den MDK zu schicken,....
SO - UND JETZT KOMMTS!!! .... anderfalls hält sich die Kasse die Verrechnung des Gesamterlösbetrages für die abgerechnete DRG vor.
Ich bin platt. Wer hat denn so etwas schon erlebt? Wie soll man denn darauf reagieren?
MfG
Willm