• Hallo liebe DRG´ler,

    ich weiss, dieses Thema wurde schon im Forum erwähnt, aber ich möchte es einfach nochmal in den Vordergrund rücken.........und zwar die Abrechnung mit den Kassen.
    Gibt es irgendwo Vorschriften, Hinweise oder ähnliches, welche Auskunft darüber geben können, welche Daten in die Rechnung gehören.....
    Auch soll es KK geben, die ab nächstes Jahr nicht nach DRG bezahlen wollen.... Gibt es da Erfahrungen oder vielleicht fundiertes Wissen, wie man dann verfahren soll.

    Ich glaube ein wenig Erleuchtung in diesen praktischen Dingen würde nicht nur mich ein wenig glücklich machen.....:no:


    Mit internetten Grüßen aus einem trüben Mitteldeutschland

    Dirk Hohmann


    PS: Manchmal denke ich,die Macht ist gar nicht mehr mit mir!!!

  • Hallo Herr Hohmann,

    im Prinzip muß man sich an die Vorgaben des § 301 SGB V halten. Dort ist geregelt, wie die Datenübermittlung vor sich gehen soll. Wir erhielten z.B. die Aufforderung einer Kasse, die Beatmungsstunden anzugeben. Das Datensegment DAU (Dauer) enthält als 6. Angabe diese Beatmungsstunden (nur bei Entlassungsanzeige), dieses ist aber nur ein K(=Kann)-Feld. Beim Rechnungssatz RECH sind ebenso wie bei den anderen auch M(=MUSS)-Segmente und -Felder vorgegeben. Mindestens diese sollten m.E. auf der Rechnung als Papierausdruck erscheinen.
    Das Buch "Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V" ist bei der DKVG erschienen, ISBN 3-935762-01-1, dazu gibt es laufende Fortschreibungen, die über die Landeskrankenhausgesellschaft (bei uns BWKG) verteilt werden.
    Siehe auch Neuigkeiten vom 17.10.2002
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Das Datensegment DAU (Dauer) enthält als 6. Angabe diese Beatmungsstunden (nur bei Entlassungsanzeige), dieses ist aber nur ein K(=Kann)-Feld.

    Guten Abend Herr Konzelmann,

    ich denke, hier liegt ein Missverständnis vor. Die Beatmungsdauer muss m. E. immer angegeben werden, sofern der Patient beatmet wurde. Da aber nicht jeder Patient beatmet wurde, ist dieses Feld meistens leer. Lediglich edv-technisch ein Kann-Feld also.

    Dies ist aber nur meine persönliche Interpretation, vielleicht findet noch jemand eine "offizielle" Quelle, die die Frage klärt.


    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,
    Ja, aber wer trägt denn ein ?
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen...ist es ein Muss-Feld für Assistenten, wird auch etwas eingetragen..., hmhmhm (macht relativ viel Arbeit beim korrigieren). Besser ist es, das Feld zu blocken und nur Bereichen, die beatmen die Erlaubnis zum Eintrag zu geben.

    Grüße Poschmann

    Poschmann

  • Hallo zusammen,

    Herr Scholz hat vermutlich recht vom rein rechtlichen Aspekt her. Die Angabe Beatmungsstunden ist allerdings m.E. zur Generierung der NEUEN G-DRGs A06Z und A07Z gar nicht erforderlich, weil diese über den OPS generiert werden.
    In den AR-DRG sind entweder die Tracheotomie-Prozeduren oder die "Hours of mechanical ventilation" erforderlich zur Generierung der AR-DRG A06Z.
    Die DKR gehen allen anderen Kodieranweisungen vor. Siehe DKR 1001b Maschinelle Beatmung: "die Dauer ist zu kodieren" mit OPS. Die Stundenangabe hat sich m.E. überholt. Spielt die Beatmung bei weiteren DRGs eine Rolle, d.h. unter 95 Stunden? Erhöht sie den PCCL? Ich denke nicht. Pragmatisch vorgehen und die codierenden Ärzte entlasten!

    Nachtrag: genau so wie von mir vermutet, steht es im Anhang von Band 4 der Handbücher unter "Dauer der maschinellen Beatmung", d.h. es geht mit und ohne Angabe der Stundenzahl. Also nochmals: OPS nicht vergessen generiert die richtige DRG und spart Zeit und Arbeit.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Guenter_Konzelmann:Spielt die Beatmung bei weiteren DRGs eine Rolle, d.h. unter 95 Stunden? Erhöht sie den PCCL? Ich denke nicht.

    Hallo Herr Konzelmann,

    ich denke schon. ;)

    Z.B.:
    W01Z Polytrauma mit masch. Beatmung oder Kraniotomie

    Schönes WE!



    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    danke. Also dort gilt dasselbe Prinzip: Prozedur aus Tab-W01-1 oder Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden (mit OPS abbildbar).

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Forum,

    auch E40Z und F40Z benötigen Beatmungsstunden.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Guten Morgen meine Herren,

    ich danke für die Antworten.
    Auch wir halten es im Hause so, dass die Beatmungsstunden in einem Kann-Feld eingetragen werden oder sie wird in bestimmten Abteilungen (ITS) über die OPS-Prozedur als Pauschalzeit generiert.

    Gibt es denn schon irgendwelche Vorgaben oder Bestimmungen, wie eine Rechnung auszusehen hat?

    Gruß aus Mitteldeutschland

    Dirk Hohmann
    --
    MedCon
    Bergmannstrost Halle/S.